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Bad Neustadt
Nach 86.000 Corona-Impfungen im Impfzentrum Rhön-Grabfeld ist Schluss: Steht das Kreiskrankenhaus nun leer?
Kurz vor Weihnachten hat das Impfzentrum Rhön-Grabfeld den Betrieb eingestellt. Eine Bilanz und wer nun ins alte Kreiskrankenhaus von Bad Neustadt umzieht.
Die Hinweisschilder auf das Impfzentrum Rhön-Grabfeld im alten Kreiskrankenhaus wurden nach und nach abgebaut.
Foto: Christian Hüther | Die Hinweisschilder auf das Impfzentrum Rhön-Grabfeld im alten Kreiskrankenhaus wurden nach und nach abgebaut.
Christian Hüther
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:35 Uhr

Es ist ziemlich genau zwei Jahre her, da wurde im Landkreis Rhön-Grabfeld die erste Impfung gegen das Coronavirus verabreicht – an einen Bewohner im BRK-Pflegeheim in Bad Neustadt. Tausende weitere sollten in den kommenden Monaten folgen.

Neben mobilen Impfteams geschah dies allen voran im landkreiseigenen Impfzentrum im ehemaligen Kreiskrankenhaus. Dieses hat unmittelbar vor Weihnachten zum 23. Dezember seine Pforten geschlossen. Eine Corona-"Bilanz":

Warum wurde das Impfzentrum Rhön-Grabfeld geschlossen?

Ende Oktober entschied Bayerns Gesundheitsministerium, dass die bisherigen Impfzentren im Freistaat zum Jahresende nicht mehr gebraucht werden. Im neuen Jahr übernehmen dann Arztpraxen und Apotheken komplett die Corona-Schutzimpfungen, hieß es. Ein nachvollziehbarer Schritt in den Augen von Landrat Thomas Habermann.

Die vergleichsweise geringe Zahl von Impfungen zuletzt von rund 50 bis 80 Impfungen pro Woche hätten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schon bewältigen können. Die Impfzentren dennoch vorsorglich offenzuhalten, sei aber richtig gewesen, so Habermann. So wäre man im Falle eines steigenden Impfinteresses, was letztlich ausgeblieben ist, gewappnet gewesen.

Wie viele Corona-Impfungen sind in Rhön-Grabfeld durchgeführt worden?

Alleine das Impfzentrum in Bad Neustadt war für rund 86.000 Impfungen verantwortlich. Hinzu kamen rund 75.900 Impfungen, die in den Arztpraxen im Landkreis verabreicht worden sind. Unabhängig von Alter und Geschlecht entfielen somit auf jede Landkreisbewohnerin und Landkreisbewohner rund zwei Impfungen. Zieht man Kinder und Impfunwillige ab, waren es im Durchschnitt drei Impfungen.

Das Impfzentrum von Rhön-Grabfeld hat kurz vor Weihnachten den Betrieb eingestellt.
Foto: Christian Hüther | Das Impfzentrum von Rhön-Grabfeld hat kurz vor Weihnachten den Betrieb eingestellt.

"Das Impfzentrum war eine notwendige und gute Maßnahme", spricht der Landrat von einem Erfolg nach zwei Jahren Laufzeit. Nach der Schließungsankündigung hatte das Interesse nach Impfungen ohne notwendige Terminvereinbarung noch einmal angezogen, berichteten die Verantwortlichen des Impfzentrums. Es handelte sich vor allem um vierte oder gar fünfte Impfungen.

Wie hat Rhön-Grabfeld die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt?

Ein großer Zankapfel war die Einführung der umstrittenen, einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen, die nun zum Jahresende ausläuft und nicht verlängert wird. "Wir haben diese Impfpflicht nie vollzogen", blickte Thomas Habermann zurück. Man hätte keinen zur Impfung gezwungen und auch keinerlei Maßnahmen, wie etwa Bußgelder oder Beschäftigungsverbote eingeleitet.

"Diese Pflicht war ungerecht und kam einer Sonderbehandlung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gleich", empfand der Landrat. Des Weiteren entschied man sich gegen Maßnahmen, um die Leistungs- beziehungsweise Arbeitsfähigkeit der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht zu gefährden.

Darum hätten auch die Einrichtungen selbst gebeten, so Habermann. Insgesamt handelte es sich nur um einen kleinen Anteil an Beschäftigten, der sich gegen eine Impfung aussprach

Welche Kosten entstanden durch das Impfzentrum in Rhön-Grabfeld?

Eine konkrete Summe kann das Landratsamt, so hieß es auf Nachfrage der Redaktion, erst circa Ende Januar liefern. Dann ist die Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, der alle Impfzentren im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit unter die Lupe nimmt, abgeschlossen.

Schon jetzt ist aber klar, dass das Impfzentrum in Rhön-Grabfeld das kostengünstigste unterfrankenweit gewesen ist. Zum einen, weil es der Landkreis selbst betreiben und so nach Bedarf gegensteuern konnte. Zum anderen, weil der Landkreis das Kreiskrankenhaus sofort nutzen konnte. "Ein Glück, dass wir das Gebäude noch hatten", so Thomas Habermann. Alle Kosten von Impf- und Testzentrum sowie das Kontaktnachverfolgungsteam (CTT) übernimmt komplett der Freistaat Bayern.

Wie geht es mit der Kontaktnachverfolgung und den Räumlichkeiten weiter?

Voraussichtlich noch bis Ende Juni sind die CTT-Kräfte im angemieteten Gebäude in der Spörleinstraße (ehemaliger Kik-Markt) untergebracht. Bis dahin laufen deren Verträge mit dem Freistaat Bayern. Wie es danach weitergeht, ist noch unklar. Man habe Bedarf für die Räumlichkeiten, so Rhön-Grabfelds Landrat. Über die Nachnutzung und eine mögliche Verlängerung des Mietvertrags gibt es aber noch keine Entscheidung.

Steht das alte Kreiskrankenhaus in Bad Neustadt nun leer?

Nein, auch nach der Schließung des Impfzentrums nicht. Zum einen betreut dort aktuell der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge. Ab Mitte Januar werden die Räumlichkeiten zudem durch die Interkomm-IT des Landkreises bezogen, um sich um die Themen Wohngeld und Bafög zu kümmern. Der vorübergehende Umzug ist nötig aufgrund von Umbauarbeiten im Gebäude in der Kolpingstraße 18. 

Was danach passiert, wird voraussichtlich Aufgabe der Stadt Bad Neustadt sein. "Es ist nach wie vor beabsichtigt, das Kreiskrankenhaus der Stadt zu übertragen", betonte Thomas Habermann. An ihr liege es dann, wie schnell städtebauliche Überlegungen auch konkretisiert werden. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es 2023 zu einem Abriss kommt, vielleicht später", schätzt der Landrat.

Am 23. Dezember war letzter Impftag im Impfzentrum Rhön-Grabfeld. In der "letzten Runde" nahmen noch einmal einige Impfwillige das unkomplizierte Angebot an.
Foto: Christian Hüther | Am 23. Dezember war letzter Impftag im Impfzentrum Rhön-Grabfeld. In der "letzten Runde" nahmen noch einmal einige Impfwillige das unkomplizierte Angebot an.

In seinen Augen könne man das Gebäude vorübergehend für verschiedene Zwecke nutzen. Auf Dauer sei dies aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. "Denn es ist auch energetisch nicht mehr auf einem vernünftigen Stand", so Habermann. Das Thema steht – vorbehaltlich einer Einigung mit dem Landkreis – auf der Agenda des Stadtrats für das kommende Jahr. 

 
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  • M. S.
    "Ein großer Zankapfel war die Einführung der umstrittenen, einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen, die nun zum Jahresende ausläuft und nicht verlängert wird. "Wir haben diese Impfpflicht nie vollzogen", blickte Thomas Habermann zurück. Man hätte keinen zur Impfung gezwungen und auch keinerlei Maßnahmen, wie etwa Bußgelder oder Beschäftigungsverbote eingeleitet."

    Genau dadurch hat sich der Staat bei allen lächerlich gemacht, bei Impfbefürwortern und Impfgegnern gleichermaßen! Wenn der CSU-Landrat hier nun zurückrudert ist das nichts als weiterer blanker Hohn!

    Diese nicht vollzogene Impfpflicht hat zu Streitereien in Familie und Freundeskreisen geführt, sie hat Geld gekostet aber sie hat auch die Augen geöffnet nämlich:

    AUF AUSSAGEN DES STAATES KANN MAN NICHT VERTRAUEN.

    Das hab ich aus der Impflicht mitgenommen. Ich bin Befürworter aber auch als Impfgegner wären meine Worten genau so ausgefallen! Verlorenes Vertrauen kann man auch kaum mehr zurückgewinnen.
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  • V. S.
    "Wir haben diese Impfpflicht nie vollzogen", blickte Thomas Habermann zurück.

    —> aber maximalen Druck auf die Betroffenen mit Androhung aller möglichen Konsequenzen ausgeübt:

    U.a. Zitat aus dem verlinkten Artikel vom März 2022:

    "Wenn die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen werden und die Nachweisfrist zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen ergebnislos verstreicht, folgt ein Bußgeldverfahren", beschreibt man vonseiten des Landratsamts das weitere Vorgehen.

    Der Rahmen möglicher Bußgelder reicht dabei bis zu 2.500 €.

    Ändert sich weiterhin nichts, würde sich in einem nächsten Schritt "die Prüfung eines Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbots anschließen"…

    … wir sind in der Lage, die notwendigen Maßnahmen, die mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einhergehen, konsequent durchzuführen", betont Habermann.
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