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Bad Neustadt
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Bisher noch 550 Ungeimpfte in Rhön-Grabfeld registriert
Wie es im Landkreis für die Betroffenen weitergeht. Wann ist mit Beschäftigungsverboten zu rechnen? Und wie wirkt sich die Ukraine-Krise auf die Arbeit der Behörden aus?
Seit Mitte März gilt auch in Rhön-Grabfeld die Impfpflicht im Gesundheitswesen
Foto: MB.Photostock, stock.adobe | Seit Mitte März gilt auch in Rhön-Grabfeld die Impfpflicht im Gesundheitswesen
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:04 Uhr

Seit wenigen Tagen greift die Impfpflicht im Gesundheitswesen natürlich auch in Rhön-Grabfeld. Bayern hatte sich entschieden, die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umzusetzen. Bis 15. März hatten die Arbeitgeber Zeit, bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Impfstatus abzufragen, zu klären, ob ein Genesenen-Status vorhanden ist oder ein ärztliches Attest vorliegt, wonach medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen.

Betroffen ist im Landkreis eine Vielzahl von Betrieben. Das können selbstständige Hebammen sein, kleine Therapie-Praxen bis hin zum großen Klinikbetreiber Rhön-Klinikum. Erfasst werden dabei nicht nur medizinische und Pflegekräfte, sondern alle Beschäftigten, die in einer entsprechenden Einrichtung arbeiten, also auch Reinigungs- und Küchenpersonal. Das sind sicherlich Tausende im Landkreis.

Bislang Meldungen aus 58 Einrichtungen

Wie viele Einrichtungen in Rhön und Grabfeld von der Impfpflicht betroffen sind, ist in Bad Neustadt allerdings nicht bekannt. Wie das Landratsamt auf eine entsprechende Nachfrage mitteilt, verfügt das Gesundheitsamt nicht über die Daten von allen Einrichtungen und Praxen, die in den entsprechenden Regelungen aufgelistet sind. Der Landkreis Bad Kissingen gibt die Zahl der Betriebe mit 780 an.

Klar ist: Ab dem 16. März mussten sich die Einrichtungen melden, die Mitarbeiter haben, die ihrem Arbeitgeber keinen entsprechenden Impfnachweis, Nachweis über eine Genesung oder ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt haben. Die Betriebe machten dabei die Meldung über ein Online-Portal des Gesundheitsministeriums. Die Daten werden dann an die zuständigen Landratsämter weitergeleitet.

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Gesundheitsamt bislang von ihren Betrieben als nicht geimpft angegeben wurden, liegt dem Gesundheitsamt natürlich vor. Ende vergangenen Woche hätten 58 Einrichtungen/Praxen bislang insgesamt rund 550 ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeldet, heißt es dazu aus dem Landratsamt.

Erst Impfberatung, dann Bußgeld

Wie geht es dann für die Betroffenen weiter? Wer nicht geimpft, genesen oder das entsprechende Attest vorweisen kann, erhält Post vom Gesundheitsamt. Dort wird ihm nahegelegt, eine Impfberatung zu besuchen und seine Entscheidung zu überdenken.

"Wenn die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen werden und die Nachweisfrist zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen ergebnislos verstreicht, folgt ein Bußgeldverfahren", beschreit man vonseiten des Landratsamts das weitere Vorgehen. Der Rahmen möglicher Bußgelder reicht dabei bis zu einer Summe von 2500 Euro.

Beschäftigungsverbot als letzter Schritt

Ändert sich weiterhin nichts, würde sich in einem nächsten Schritt  "die Prüfung eines Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbots anschließen", heißt es dazu weiter aus dem Landratsamt. Wann das sein wird, ist noch unklar. "Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können", hat dazu jüngst Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärt. Dabei werde jeder Einzelfall geprüft. Auch müsse bei einer Entscheidung die Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigt werden. Eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse stets gewährleistet bleiben.

Ein Faktor könnte das Verfahren allerdings hinauszögern. Die Belastung des Gesundheitsamtes durch den Ukraine-Krieg: "Neben der herausfordernden Corona-Situation in unserem Landkreis sind wir seit wenigen Wochen auch mit vollem Einsatz dabei, den ukrainischen Mitmenschen auf der Flucht vor dem Krieg bestmöglich Schutz und Sicherheit zu bieten", erklärt Landrat Thomas Habermann. Hier sei auch das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld gefragt.

Appell des Landrats

Gravierende Auswirkungen sieht er dadurch allerdings nicht: "Trotz dessen sind wir in der Lage, die notwendigen Maßnahmen, die mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einhergehen, konsequent durchzuführen", betont Habermann und wiederholt die eindringlichen Bitte, "dass sich die betroffenen ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doch noch impfen lassen! Wir brauchen sie und ihr Engagement in den Einrichtungen! Wir wollen aber auch, dass die vulnerablen Gruppen bestmöglich geschützt sind." Dazu brauche es geimpftes Personal, so der Landrat.

 
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  • D. M.
    Keine Bezahlung von Rehamaßnahmen für die Ungeimpften. Gibt für sie doch kein LongCovid.
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  • U. S.
    Das Bußgeld lässt sich doch leicht umgehen. Einfach die Branche wechseln....
    Die Frage ist nur, ob wir alle uns das leisten können?
    550 Arbeitskräfte im Gesundheitswesen allein bei uns + diejenigen, bei denen irgendwann der Genesenenstatus abläuft + diejenigen, die nach 9 Monaten keinen Booster wünschen + viele Nachmeldungen (in Rhön-Grabfeld melden 58 Betriebe und in Kissingen sind 780 meldepflichtig??)
    Wir sollten alle besser mal nicht krank werden für die nächsten paar Jahre!
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  • K. F.
    dann sollten diejenigen, die sich nicht impfen lassen solange zu hause bleiben, bis sie es einsehen, dass sie sich impfen lassen müssen, natürlich ohne !! lohnfortzahlung, wäre nur gerecht gegenüber den geimpften.
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  • H. S.
    Wieviele Millionen Impfdosen, der halben Milliarde Bestellmenge, sind eigentlich schon vernichtet oder kurz vor dem Verfalldatum?
    Das hat im Moment niemand auf dem Radar oder man spricht nicht drüber.
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