In den Streit um die Sperrung der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen will auch weiterhin keine Ruhe einkehren. Auf Warnungen des örtlichen Wasserwirtschaftsamtes zu enormer Baum- und Astbruchgefahr hin hatte das Landratsamt Bad Kissingen den Fluss Anfang Februar 2024 bis auf Weiteres für Wassersport verschiedenster Art gesperrt.
Wassersportlerinnen und -sportler sowie unter anderem auch Tourismusbetriebe und Kanuverleiher protestieren seither lautstark gegen den Erlass, während das Wasserwirtschaftsamt mit den Arbeiten an den Flussufern begonnen hat. Auch das Landratsamt hat sich unterstützend eingeschaltet. Wann die Saale wieder frei befahrbar sein wird, ist aber nach wie vor unklar.
Verwaltungsgericht Würzburg entscheidet im Sinne des Landratsamts Bad Kissingen
Vor dem Verwaltungsgericht Würzburg wurde am 15. März ein Eilantrag gegen die Sperrung der Fränkischen Saale eingereicht, getrieben durch den Bayerischen Kanu-Verband. Weil dieser als Verband nicht selbst vor Gericht agieren kann, zog ein Kanut als Privatperson vor das Verwaltungsgericht.
Das Gericht entschied Mitte April im Sinne des Landratsamts und lehnte den Eilantrag ab. Begründet wurde das damit, dass nach aktuellem Kenntnisstand tatsächlich eine abstrakte Gefahr für Leben und Gesundheit bestehe. Auch stelle das Verbot keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte des Antragstellers dar, teile das Gericht per Pressemeldung am 15. April mit.
Das wiederum wollen die Kanutinnen und Kanuten nun nicht akzeptieren und haben gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht. Über diese soll jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden.
Bayerischer Kanu-Verband enttäuscht von Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Susanne Patzelt, Vorsitzende des Bayerischen Kanu-Verbandes im Bezirk Unterfranken, bestätigt das auf Anfrage dieser Redaktion: "Wir sind sehr enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts", sagt sie. Und geht weiter: "Wir haben das Gefühl bekommen, dass unser Widerspruch gar nicht richtig gelesen wurde. Das Gericht hat sich auf viele Standpunkte bezogen, die das Landratsamt beschrieben hatte."
Die Funktionärin nennt Beispiele, die ihren Unmut geweckt haben: "Der Kläger wurde als laienhafter Paddler hingestellt, der er nachweislich nicht ist. Geschulte Paddler haben einen anderen Blick auf die Situation, darauf wurde nicht eingegangen. Es ging aus unserer Sicht nur um unerfahrene Paddler, die sich ein Boot leihen. Das ist nicht konform mit unserer Gegendarstellung", so Patzelt.
Besonders stört sie sich nach wie vor auch daran, dass das Schwimmen und Angeln weiterhin erlaubt ist. "Dass für Schwimmer, Angler oder Fußgänger keine Gefahr bestehen soll, hat uns erschüttert. Dabei wurde der Gleichheitsgrundsatz aus unserer Sicht völlig außer Acht gelassen." Man denke mit der anwaltlichen Unterstützung auch darüber nach, ein Gutachten zum Zustand der Bäume am Saale-Ufer einzufordern.
Susanne Patzelt will Solidarität mit wirtschaftlich Betroffenen zeigen
Patzelt hofft dabei auf eine schnelle Bearbeitung. "Der Widerspruch bezieht sich ja auf einen Eilantrag", sagt sie und betont ihren Solidaritätsgedanken: "Es geht nicht nur um uns Paddler, sondern vor allem auch um die Betriebe, die wirtschaftlich von der Situation betroffen sind." Im Grunde brauche es binnen weniger Wochen eine Entscheidung, soll die Saison noch zu retten sein.
Die Pressestelle des Landratsamtes Bad Kissingen äußerte sich auf Anfrage dieser Redaktion zu den aktuellen Entwicklungen: "Die Verhandlung hat gezeigt, dass unsere Bewertung der Gefährdungssituation korrekt war und dass wir aufgrund der Vorlage der Fachbehörde so handeln mussten", zitiert Pressesprecherin Nathalie Bachmann Landrat Thomas Bold.
Die Verhandlung habe gezeigt, dass die Bewertung der Gefährdungssituation korrekt war und dass das Landratsamt aufgrund der Vorlage der Fachbehörde so habe handeln müssen, heißt es weiter. "Für uns ist diese Entscheidung in der ersten Instanz eine Bestätigung unserer Rechtsauffassung. Natürlich steht der Rechtsweg den Klägern weiter offen."