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Bad Kissingen
Gerichtsentscheid: Paddelverbot auf der Saale im Kreis Bad Kissingen bleibt bestehen - Enttäuschung beim Kanuverband
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat einen Eilantrag gegen das Paddelverbot abgelehnt. Warum Gastronomen und Wassersportler enttäuscht sind.
Während das Verwaltungsgericht Würzburg jetzt das Kanuverbot auf der Fränkischen Saale bestätigt hat, ist die Beschilderung teilweise noch auf dem Vorjahresstand. In Hammelburg wird an der Einstiegsstelle am Bleichrasen lediglich vom Befahren abgeraten.           
Foto: Wolfgang Dünnebier | Während das Verwaltungsgericht Würzburg jetzt das Kanuverbot auf der Fränkischen Saale bestätigt hat, ist die Beschilderung teilweise noch auf dem Vorjahresstand.
Wolfgang Dünnebier
 |  aktualisiert: 26.04.2024 02:48 Uhr

Das Landratsamt sieht seine Rechtsauffassung bestätigt. "Nach Abwägung aller betroffenen Interessen und Rechtsgüter blieb leider keine andere Möglichkeit als das Bootswandern zum Schutze von Leben und Gesundheit bis auf Weiteres zu verbieten", kommentiert Jurist Thomas Schoenwald vom Landratsamt Bad Kissingen auf Nachfrage dieser Redaktion die vorläufige Beurteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom Montag, 15. April.

"Ich bin sehr enttäuscht", macht dagegen Susanne Patzelt, Bezirksvorsitzende des Bayerischen Kanuverbands, ihrem Unmut darüber Luft, dass das Paddelverbot vor dem Verwaltungsgericht standhielt. Ihr Verband hatte gegen die Allgemeinverfügung geklagt. Schließlich sei die Saale für Paddlerinnen und Paddler ein essenzieller Fluss. Er habe für die Ausbildung von Jugendlichen in Sachen Sozialkompetenz, Umweltschutz und Paddeltechnik große Bedeutung.

Kanuverband sieht keine Alternativen  

Dies um so mehr, weil es keine Ausweichmöglichkeiten gebe, sagt Patzelt. So sei beispielsweise die Sinn wegen hoher Umweltauflagen und entsprechender Sperrungen kaum befahrbar. Auf dem Main seien Kanuten mit der Berufsschifffahrt konfrontiert. "Das ist ein herber Schlag für den organisierten Sport",  bewertet sie das jetzt bestätigte vorläufige Aus für Wassersportler auf der Saale.

So biete der beliebte Fluss, nach Patzelts Angaben, verschiedene Gewässerabschnitte in abwechslungsreicher Naturbelassenheit und kleine Stromschnellen zwischendrin, wie sie für die Ausbildung erforderlich seien, zumal sie auch von Kindern befahren werden könnten.

Die Wahl von Rechtsmitteln ist noch offen  

Ob der Bayerische Kanuverband Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen wird, könne sie erst nach einem beratenden Gespräch mit der Kanzlei Bach (Aschaffenburg) am Mittwoch, 17. April, sagen. Die Kanzlei hatte den Kanuverband mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vertreten. 

"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist zu akzeptieren", findet Steffen Hörtler, Direktor der Bildungsstätte und Jugendherberge Heiligenhof (Bad Kissingen). Die Lage seiner Herberge bleibe wegen des Kanuverbots schwierig, sagt er auf Nachfrage dieser Redaktion. Die entstandenen Probleme hatte Hörtler im März in einem Protestschreiben an Oberbürgermeister Dirk Vogel zum Ausdruck gebracht.                 

Es bleibe dabei, glaubt er: Die Kanugruppen zeigten für die Sperrung der Saale kein Verständnis und würden stornieren. Inzwischen gehe er davon aus, dass ihm 2024 gut 1000 Buchungen fehlen werden.

Hörtler ärgert sich nach seinen Worten vor allem deshalb, weil der Pflegezustand der Bäume an der Saale nur im Landkreis Bad Kissingen so schlecht sei. "Ich bin die Strecke mit dem Fahrrad abgefahren", sagt er. Es habe geheißen, dass man wegen des Klimawandels und des Bibers bei den Sicherungsmaßnahmen nicht hinterhergekommen sei. In Main-Spessart sei man mit den gleichen Herausforderungen offenbar besser zurechtgekommen, bilanziert Hörtler seine Erkundungen vom Fahrrad aus. 

Gleichzeitig erkennt Hörtler an, dass die Uferpflege im Verlauf der Saale wohl intensiviert werde. "Aber in dem für die Stadt Bad Kissingen und für den Heiligenhof relevanten Bereich ist davon noch nichts zu erkennen", bedauert er. Von einem beim Runden Tisch Ende Februar versprochenen Konzept sei ebenfalls noch nichts zu sehen.       

Weitere Klage läuft noch

Noch nicht entschieden ist über die Klage des Hotels Nöth (Hammelburg). Das Wirtsehepaar hatte selbst ohne Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamtes geklagt, damit der Kanusaison ab Anfang Mai nichts entgegensteht.

Obwohl der Kanuverband jetzt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert ist, hofft Wirt Emmanuel Monteiro Dantas weiter, dass auch 2024 wieder Bootsfahrer am Biergarten des Familienbetriebs anlegen können. Das sei substanziell für den Betrieb. Mit seinem Anwalt will er beraten, was die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für die eigene Klage bedeutet. 

Zuversichtlich stimmt Monteiro Dantas etwas ganz anderes: der Fortschritt bei den Pflegearbeiten in dem Abschnitt flussaufwärts zwischen Hammelburg und Morlesau. Zwischen Diebach und Morlesau ist man nach seinem Eindruck mit der Pflege bereits durch, jetzt fehlt in seinen Augen noch der Abschnitt zwischen Hammelburg und Diebach. Dann bestehe die Aussicht, dass das Paddelverbot immerhin in diesem Streckenbereich aufgehoben werden könnte.                      

 
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