Bei der derzeitigen Kälte ist wohl niemandem nach Paddeln auf der Saale zumute. Ungeachtet dessen treibt Wassersportler und Touristikanbieter die Frage um, wie es mit der Aussicht auf Kanufreuden 2024 im Landkreis Bad Kissingen steht. Zum Stand, wann die Anfang Februar vom Landratsamt erlassene Allgemeinverfügung gegen das Bootsfahren auf der Saale fallen könnte, gibt es gute und schlechte Nachrichten.
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat nach eigenen Angaben die Grünpflege intensiviert, um zumindest auf einzelnen Abschnitten des Flusses Teile der Saison noch zu retten. Für Individualisten unter den Bootsfahrern verspricht die Entwicklung etwas Hoffnung, Anbieter organisierter Touren finden in den Fortschritten jedoch kaum Trost. Für sie ist Planbarkeit längst dahin, viele Buchungen sind bereits verloren.
"Eine Strecke ist schon abgearbeitet", heißt es aus dem Wasserwirtschaftsamt
Wie der Stand der Pflegearbeiten an der Saale? Auf Nachfrage dieser Reaktion gibt Uwe Seidl Auskunft: "Die Arbeiten haben am 8. April in Morlesau begonnen", so der stellvertretende Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen. Bis auf größere Höhlenbäume abgearbeitet sei demnach der Streckenabschnitt zwischen dem Bootseinstieg am Bleichrasen in Hammelburg und Morlesau.
Um rasche Fortschritte bei der Sicherung der Ufer zu erzielen, hatte die Behörde vor drei Wochen Aufträge an den forstdienstlichen Betrieb Zeier (Oberleichtersbach) und an den Maschinenring Saale-Rhön vergeben. "Zudem stehen wir in Kontakt mit weiteren privaten Unternehmen", so Seidl.
Weil er den Bootstourismus unterstützen wollte, hatte der Maschinenring im März eine großangelegte Gehölzpflege entlang der Saale angeboten und dafür einen Kostenrahmen von 1,5 Millionen in den Raum gestellt. In dieser Größenordnung steigt das Wasserwirtschaftsamt aber nicht ein. Der jüngste Auftrag für den Maschinenring umfasse laut Seidl lediglich einen Bagger mit Fahrer.
"Die Unterstützung durch externe Dienstleister ist eine deutliche Entlastung unserer Mitarbeiter", lobt er. Der Kostenansatz für beiden genannten Aufträge habe in Summe rund 15.000 Euro betragen. Kostenträger sei ausschließlich der Freistaat Bayern.
Artenschutzrechtliche Genehmigung fehlt noch
Als Nächstes im Fokus stehe die Gehölzpflege entlang der Abschnitte von Morlesau 1,5 Kilometer flussabwärts bis zur Grenze des Landkreises Main-Spessart sowie zwischen Bad Kissingen und Euerdorf. Eine Genehmigung des Landratsamts, Bäume ausnahmsweise nach dem 28. Februar noch zu entnehmen, liege bereits vor. Dennoch herrscht aktuell Stillstand.
Dass die Arbeiten ruhen, hat laut Seidl andere Gründe: Unter anderem brauche es eine artenschutzrechtliche Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde an der Regierung für Unterfranken, um größere Höhlenbäume zu entnehmen. Dies seien wertvolle Lebensräume unter anderem für Fledermäuse, Spechte und Eulen. Erforderliche Leistungen für so eine Genehmigung, wie etwa eine Kartierung, seien inzwischen vergeben.
Arbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen: Landwirte fürchten Futterverluste
Aber es sind weitere Umstände, die den Fortschritt der Arbeiten bremsen. "Es häufen sich derzeit die Beschwerden der Landwirte, die aufgrund der Befahrung ihrer Flächen berechtigt einen Futtermittelverlust befürchten", so Seidl. "Das ist verständlich", fügt er an. Demnach sind die Arbeiten mit äußerster Vorsicht vorzunehmen.
Keine Prognose wagt Seidl wegen der beschriebenen Hürden, wann auf den gesperrten Passagen der Saale im Landkreis zumindest abschnittsweise wieder gepaddelt werden kann: "Gemeinsam mit dem Landratsamt Bad Kissingen werden wir eine Gefährdungsabschätzung der einzelnen bearbeiteten Streckenabschnitte durchführen, auf Basis deren Ergebnisse das Landratsamt über eine Freigabe entscheiden kann", so Seidl.
Nach den Vorgaben des Naturschutzes sei man im Rahmen der Arbeiten weiterhin verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen unter anderem durch Nachpflanzungen vorzunehmen. Denn es sei im Interesse der Wasserwirtschaft, einen intakten und ausgewogenen, uferbegleitenden Gehölzsaum am Gewässer sicherzustellen. Dieser sei wichtiger Bestandteil zur Beschattung und Steigerung der Artenvielfalt.
Landratsamt, macht endlich eure Arbeit!
Denn für Bäume und andere Pflanzen, die im öffentlichen Raum, aber nicht im Wald stehen, trägt die Kommune bzw. je nach Eigentum die Behörde die Verantwortung. Diese hat den Bestand regelmäßig zu kontrollieren und Gefahrenquellen, wie die Astbruchgefahr, zu beseitigen. Der Kommune obliegt daher eine Verkehrssicherungspflicht. Sie muss stets dafür Sorge tragen, dass von den Bäumen keine Gefahren für andere ausgehen. Fällt dann doch ein Ast, haftet die Kommune, wenn sie den entstandenen Schaden durch regelmäßige Kontrollen hätte verhindern können.
Wald hat einen anderen Charakter und es ist höchstrichterlich entschieden, dass der Wald nicht unter dieser Pflicht fällt!
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