
Beim Würzburger Verwaltungsgericht ist eine Klage gegen die Sperrung der Fränkischen Saale für Wassersport eingegangen. Wie die Aschaffenburger Kanzlei Bach per Pressemitteilung informiert, hat dort "ein erfahrener Kanusportler aus der Region mit Unterstützung durch den Bayerischen Kanuverband" Klage erhoben.
Der Kläger sieht, laut der Mitteilung, gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Andreas Krellmann erhebliche Versäumnisse auf Seiten des Landkreises Bad Kissingen. "Insbesondere weist die schriftliche Anordnung des Landkreises erhebliche rechtliche Mängel auf", heißt es in der Mitteilung.
Streit um die Saale: Wurden die Gefahren angemessen festgestellt und beurteilt?
Es seien weder die Gefahren angemessen festgestellt und beurteilt worden noch habe sich der Landkreis Bad Kissingen hinreichend mit den damit eingeschränkten Grundrechten des Kanusportlers auseinandergesetzt, schreibt Krellmann in der Pressemitteilung. Das Verbot sei damit rechtswidrig. Ziel der Klage sei es, eine Aufhebung der Verfügung zu erwirken. "Es bleibt abzuwarten, welche Ansicht das Verwaltungsgericht hier vertreten wird", so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Susanne Patzelt, Vorsitzende des Bayerischen Kanu-Verbands im Bezirk Unterfranken, präzisiert den Hintergrund der Klage im Gespräch mit dieser Redaktion: Da ein Verband nicht klagen könne, habe ein Sportler als Person die Klage eingereicht. Initiator sei aber der Kanu-Verband.
"Die Entwicklung im Landkreis bringt einen zeitlichen Umfang mit sich, der uns organisierte Kanuten nicht weiterbringt", so Patzelt. Deshalb habe man die Klage mit Eilantrag eingereicht. "Das ist ein ganz normales Vorgehen. Wenn wir das nicht machen, verlieren wir eine Ausbildungs- und Kanuwanderstrecke."
Sperrung der Fränkischen Saale: In Bayern gibt es bislang keine vergleichbaren Fälle
Wie es nun weitergeht, wisse sie selbst nicht genau. "Das liegt beim Verwaltungsgericht." Man müsse klar sagen: "Für uns geht es um eine Strecke, für die Gastronomen und Vermieter um deren Existenz. Bei der Klage geht es auch um Solidarität." Man habe Zeit bis Ende März. "Dann sollte ein Ruck durch die Causa gehen, sonst verlieren wir die Saison", so Patzelt.
Thomas Schoenwald, geschäftsleitender Beamter im Landratsamt Bad Kissingen, äußert sich auf Nachfrage dieser Redaktion zur Klage: "Natürlich haben wir auch damit gerechnet, dass es zur gerichtlichen Überprüfung kommt." Es gebe nun sogar schon zwei Klagen. Weiterhin versuche man parallel dazu, eine Lösung im Sinne des Kanufahrens zu finden, so Schoenwald.
Was bei den gerichtlichen Verfahren entschieden wird, sei nicht absehbar. Da es in Bayern keinen vergleichbaren Fall gebe, sei bisher keinerlei vergleichbare Rechtsprechung vorhanden. Es sei, so Schoenwald, auch der Behörde nicht unrecht, dass in "dieser extrem schwierigen Frage" nun ein Gericht eine Einschätzung abgebe.
Und das ganze ist für Ihn und seine Bürostuhlinhaber-Brigade auch noch völlig kostenlos, denn es zahlt ja auf jeden Fall der Steuerzahler, während der Prozess für den Kläger und den Verband ein nicht unerhebliches Kostenrisiko birgt.
Wir brauchen dringend eine persönliche Haftungspflicht für beamtete Entscheidungsträger, wie sie in der Wirtschaft ja auch gang und gäbe ist. Wenn ein Bürostuhlinhaber damit zum mehrfachen Nachdenken und Abwägen vor einer Entscheidung gezwungen würde, würde dies sicherlich die Zahl der Gutsherren-Entscheidungen und der damit verbundenen gerichtlichen Überprüfungen deutlich verringern. Ganz nebenbei wäre das auch ein wirksamer Schritt zur Entbürokratisierung!
Ach ja: Hier ist das verlorene "urz"
Nein, das würde das Gegenteil bewirken, dann würden die Herren alles und jedes verbieten, nur aus Sorge, haftbar gemacht zu werden, wenn etwas passiert.