Schlechte Aussichten für die Kanusaison 2024 auf der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen: Die 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg hat einen Eilantrag gegen das sogenannte Paddelverbot des Landratsamts Bad Kissingen abgelehnt.
Seine Entscheidung verkündete das Gericht am Montagnachmittag, 15. April 2024, per Pressemitteilung. Das bedeutet, dass das Paddelverbot vorläufig in Kraft bleibt.
Das Landratsamt hatte mit Allgemeinverfügung vom 9. Februar 2024 das Befahren der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft auf der nahezu gesamten Strecke im Landkreis Bad Kissingen bis auf Weiteres verboten.
Hiergegen wendete sich der Antragsteller als aktiver Kanusportler und direkter Anrainer der Fränkischen Saale mit einer Klage. Dahinter stand auch der Bayerische Kanuverband. Die Hoffnungen der Kläger wurden nun enttäuscht.
Verwaltungsgericht sieht "abstrakte Gefahr für Leben und Gesundheit"
Denn die Allgemeinverfügung ist nach vorläufiger Einschätzung der Kammer rechtmäßig. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass nach derzeitigem Kenntnisstand auf der gesamten Strecke der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen – mit Ausnahme der zwei in der Allgemeinverfügung ausgenommenen Gewässerteilstrecken – eine abstrakte Gefahr für Leben und Gesundheit bestehe.
Der Allgemeinverfügung des Landratsamts, so die Richter weiter, liege die ausreichend gesicherte Prognose zugrunde, dass mehrere Tausend Bäume entlang der Fränkischen Saale eine überdurchschnittlich hohe Bruchgefahr aufweisen.
Das Paddelverbot stelle auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte des Antragstellers, insbesondere in das Grundrecht auf Naturgenuss oder den Gleichbehandlungsgrundsatz, dar. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Geklagt hatte auch das Hotel Nöth im Hammelburger Stadtteil Morlesau. Wie viele andere Tourismusbetriebe spricht die Wirtsfamilie dort von einem folgenschweren Eingriff in die wirtschaftliche Substanz ihres Betriebes.
wenn ihr nicht so viele Menschen auf den Sack gehn...
Das Problem ist der Begriff der "abstrakten Gefahr", er ist nämlich im Sicherheits- u Verwaltungsrecht anders definiert: Eine abstrakte Gefahr ist eine Sachlagen, aus der nach allg. Lebenserfahrung Gefahren im Einzelfall entstehen können. Das ist die Vorraussetzung für eine Allgemeinverfügung wie in diesem Fall. Dazu gehören z.B. auch Allgemeinverfügungen zum Leinenzwang etc. Das heißt nicht, dass die Gefahr theoretisch besteht, sondern der Gefahrenmoment durchaus vorhanden ist - man weiß aber z.B. nicht welcher der Bäume es sein wird.
Leider hat es eine anderer schon geschrieben: Wenn etwas passiert, wird dann wieder geschrienen (siehe Ringpark) warum die Behörden nicht reagiert haben.
Die Frage nach den Behörden stellt sich aber in der Tat: Das Problem ist sicher nicht neu und auch jetzt schon seit Wochen bekannt. Irgendwem gehören die Bäume ja und der Eigentümer wäre hier in der Pflicht zur Gefahrenabwehr.
Und nochmal: Warum haben sich die Eigentümer nicht um die Bäume gekümmert und warum halten die Profiteure (Gastronomie, Tourismus, Vereine) die Hände weg, wenn es so wichtig ist? Irgendwie schon schizophren: Alles muss ordentlich geregelt, jeder gut geschützt sein - aber wenn das passiert, dann ist das Geschrei groß.
Ach ja: Es geht ja nicht darum möglichst viel Bäume zu fällen, es geht um eine Baumpflege (dazu gehört auch Beschnitt und Aufforsten).
Hier: Erst jahrelang nichts tun und dann Paddelverbote erlassen. Eigentlich sind die zuständigen Behörden durch Vernachlässigung ihrer Pflichten (Ufersicherung) verantwortlich für die jetzt entstehenden Schäden.
Bitte erklären Sie doch was Hr. Wissing jahrelang nicht gemacht hat.
Bei den Koalitionsverhandlungen wurde von der FDP ein einführen eines Tempolimits ausgeschlossen und dabei bleibt es.
Und das ist gut so.
Ich mag keine Umfaller gegen Grüne Ideologie.
Ich liege doch richtig, das der Landrat Bad Kissingen der CSU angehört?
Rest kopfschüttelnd geschenkt!
Bezogen auf unsere Verwaltungen : ein wahres Wort…
Keiner hat den A… in der Hose.
Leute lasst euer Auto stehen , und geht zu Fuß.
Aber Vorsicht, Abstand halten vor womöglich umfallende Bäume bei Windstärke1
Ich schlage deshalb vor dieses Landratsamt zu schließen. Jedes Jahr sterben in Deutschland 40 Menschen bei meldepflichtigen Treppenstürzen und 2000 werden dauerhaft geschädigt.
https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/bgn/report/report03/treppe.htm