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München/Würzburg
Gefühlter Lockdown: Welche Corona-Regeln seit Mittwoch in Bayern gelten
Die Corona-Zahlen steigen von Rekord zu Rekord. Die Staatsregierung warnt vor dem Kollaps des Gesundheitssystems – und will nun mit drastischen Schritten gegensteuern.
Wieder trifft es die Gastronomie: Bars müssen genauso wie Diskotheken erneut schließen.
Foto: Thomas Obermeier | Wieder trifft es die Gastronomie: Bars müssen genauso wie Diskotheken erneut schließen.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:50 Uhr

Bayern reagiert mit harten Gegenmaßnahmen auf die außer Kontrolle geratene Corona-Pandemie: Am kommenden Mittwoch, 24. November, gelten unter anderem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Clubs und Bars müssen schließen und an Sport- und Kulturveranstaltungen darf nur noch eine begrenzte Anzahl von Zuschauerinnen und Zuschauern teilnehmen. Die Maßnahmen gelten laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bis 15. Dezember. Die Regelungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Es dürfen sich ab Mittwoch nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter zwölf Jahren und vollständig Geimpfte werden dabei allerdings nicht mitgezählt.

Gastronomie

Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften müssen für die nächsten drei Wochen schließen, Bordelle ebenso. In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr, außerdem gilt die 2G-Regel (nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt). Auf Bundesebene wurde allerdings bereits über die Einführung der 2G-plus-Regel für die Gastronomie diskutiert. Dann hätten nur noch Geimpfte und Genesene, die einen aktuellen negativen Test vorweisen, Zutritt.

Ausweitung der 2G-Regel

Auch bei körpernahen Dienstleistungen wie sie Friseurinnen und Friseure anbieten soll künftig die 2G-Regel gelten, ebenso an Hochschulen sowie in Musik- und Fahrschulen.

Handel

In Geschäften tritt im anlaufenden Weihnachtsgeschäft wieder eine Kundenobergrenze in Kraft: Pro zehn Quadratmeter Fläche darf sich dann nur noch eine Person im Laden aufhalten.

Kitas und Schulen

In ganz Bayern bleiben Schulen und Kitas geöffnet, Schulen im normalen Präsenzunterricht. Allerdings muss nun auch im Sportunterricht, sofern er innen stattfindet, wieder eine Maske getragen werden. In Kitas soll es nun flächendeckend PCR-Pooltests geben, und auch an Mittelschulen (insbesondere in der fünften und sechsten Klasse) sollen sie angeboten werden. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests.

Kultur- und Sportveranstaltungen

Diese dürfen nur noch in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden: mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauerinnen und Zuschauern. Zudem gilt die 2G-plus-Regel. Auch in Freizeiteinrichtungen und bei Messen wird 2G-plus eingeführt.

Am härtesten trifft die Beschränkung der Zuschauerzahl in der Region Basketball-Bundesligist s.Oliver Würzburg. Der hatte bei Heimspielen zuletzt einen Zuschauerschnitt von über 2000. Ab Mittwoch dürfen dann nur noch 785 Menschen in die eigentlich 3140 Personen fassende s.Oliver Arena. Dagegen liegen bei Fußball-Drittligist FC Würzburger Kickers, Fußball-Regionalligist FC Schweinfurt 05 und Handball-Zweitligist DJK Rimpar Wölfe die durchschnittlichen Zuschauerzahlen in dieser Saison allesamt unter der 25-Prozent-Marke.

Weihnachtsmärkte

Einzelne Städte, darunter Würzburg, hatten schon die Reißleine gezogen – nun sollen Weihnachtsmärkte bayernweit komplett abgesagt werden.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Hier gibt es von Seiten des Freistaats keine weiteren Einschränkungen. Allerdings könnte im ÖPNV auch schon am kommenden Mittwoch ein Bundesgesetz greifen, das in Bussen und Bahnen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet) einführt.

Extreme Corona-Hotspots

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 soll das öffentliche Leben in weiten Bereichen heruntergefahren werden. Dann gilt:

  • Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aller Art werden geschlossen.
  • Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art werden untersagt.
  • Körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseure) werden verboten, die entsprechenden Betriebe müssen schließen.
  • Hochschulen müssen auf Online-Lehre umstellen.
  • Geschäfte bleiben geöffnet, allerdings dürfen sich dann noch weniger Kundinnen und Kunden gleichzeitig in einem Laden aufhalten: maximal eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche.
  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

Aktuell sind die unterfränkischen Städte und Landkreise noch ein Stück von der 1000-Inzidenz-Marke entfernt. Am nächsten kommt dem Wert derzeit der Landkreis Haßberge mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 585,0 (Stand: Freitag, 19. November).

Mit Informationen der dpa

 
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  • J. F.
    Dieser Artikel ist unzureichend. Es wird nur ein kleiner Teil der Coronamaßnahmen ab Mittwoch, den 24.11.2021 geschildert. Die bayerische Staatsregierung hat am 12.11.2021 einen Handlungsleitfaden für bayerische Betriebe zur Handhabung von 3G erlassen. Bei Betrieben ist z.B. auch zu unterscheiden, ob mehr oder weniger als 10 Personen beschäftigt sind. Ich frage mich allerdings, wer diesen Leitfaden überhaupt richtig versteht und in die Praxis umsetzen kann? Offensichtlich muss ein Arbeitgeber nunmehr einen Juristen beschäftigen, um die Coronavorschriften richtig anwenden zu können. Aber wir lesen ja noch dazu ständig die aktualisierten FAQ zu diesem Thema, oder?
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  • D. M.
    Wie steht es eigentlich beim körpernahen Dienstleister selbst? Darf die ungeimpfte Kosmetikerin oder Physiotherapeutin weiter am Kunden hantieren?
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  • S. K.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • H. A.
    2G-Plus halte ich kaum für durchführbar. Möchte ich z.B. zu einer Veranstaltung oder ins Restaurant und brauche zusätzlich einen Test, wird dies schnell zu einem Spießrutenlaufen führen gerade am Wochenende. Da selbst durchgeführte Schnelltests ja nicht anerkannt werden muss man ja zwangsläufig dahin wo diese Test offiziell unter Aufsicht gemacht werden. Ist es da recht voll und es kommt zu lange Wartezeiten werden wohl sich schnell wieder abwenden und den angestrebten besuch sausen lassen, oder es kommt zu Tumulten wie in Schweinfurt.
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  • G. K.
    Ist faktisch ein “Lockdown-light“ …
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  • M. W.
    @giacomo: Impfzentrum in Würzburg unbedingt, aber von der Talavera ist bekannt, dass Heizen im Winter kaum möglich war. Dann muss es wegen Kälte wieder vorübergehend geschlossen werden. (Schildbürgerstreich)
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  • G. W.
    Dem Vernehmen nach gibt's unter den Impfverweigeren sogar einen CSU-Bürgermeister einer kleinen Gemeinde im Haßbergkreis, der wegen seiner Querdenker-Gesinnung mittlerweile seine Amtspflichten nicht mehr erfüllen kann.

    Herr MP Söder, wenn jetzt schon die Funktionäre Ihrer eigenen Partei dermaßen verquer im Kopf sind , dann bleibt wohl nur eine allgemeine Impfpflicht, oder eben allgemeines Siechtum.
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  • C. H.
    Die ersten beiden Worte des Artikels reichen: "Bayern reagiert"

    Würde Bayern agieren, es gäbe keinen Pflegenotstand, genug Personal für die vorhandenen Intensivbetten, ein vernünftiges Gesundheitskonzept, usw....

    Naja...viel Spaß bei der kommenden Pandemie der Geimpften!
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  • S. K.
    Ich hab dir schon ein paar mal die Belastungen des Gesundheitssystem vorgerechnet und gefragt wie du es lösen möchtest, da für dich ja die Impfung nicht in Frage kommt.

    Es ist daher unanständig, hier immer und immer wieder die selben bescheuerten Thesen zu schreiben.
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  • R. B.
    Also ich bin alles anderes als ein Söder-Fan, aber ich weiß nicht was Ihr Bayern-Bashing soll. Haben es andere Bundesländer besser gemacht? Und ganz davon abgesehen haben wir eine Pandemie der Ungeimpften, auch wenn Sie andere Botschaften verbreiten möchten.
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  • H. A.
    @chrihand
    Wenn Sie richtig aufgepasst hätten dann wüssten Sie das Bayern damit nicht alleine ist sondern das diesen Beruf nur wenige machen wollen. Man sieht es ja auch schon längst in anderen Berufen wie Bäcker, Mechaniker etc.. Das kommt aber davon weil wir auch immer mehr studierende haben die sich hinstellen und solche Berufe nicht machen wollen, weil sie sich zu höheren berufen fühlen. Herr Holetschek hat es gestern auf dem Punkt gebracht, Intensivbetten und Material ist in Hülle und Fülle vorhanden, nur eben fehlt das Personal. Das einzige was man der Politik vorwerfen kann ist, das gewissen Berufe zu wenig gewürdigt, auch finanziell, werden und genau das muss sich ändern.
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  • E. K.
    Was passiert, wenn man am Freitag ankündigt am Mittwoch die Bars und Clubs zu schließen? Zur Antwort gibt's am Montag die Bilder in der Zeitung.
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  • B. F.
    das bedeutet dass man sich übers Wochenende....also bis Mittwoch nochmal so richtig austoben kann..........meine Güte man kanndiesen Schwachsinn nicht mehr ertragen....es ist 10 nach 12 und die Politik eiert herum als hätten sie Freifahrtscheine
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  • L. W.
    @ Barbara

    Ja leider regiert bei vielen die Unvernunft.

    Aber die Landesregierung kann nicht einfach durchregieren. Sie benötigt die Zustimmung des Landtags und die ist nun mal nicht schneller zu organisieren.
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  • R. Ö.
    Wenn der Landtag seinen Axxxx schneller umdrehen würde ginge es schon flotter!!!!!
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  • R. P.
    Wann kommt endlich 2G im Handel?
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  • U. S.
    @casio

    Ja casio, das wünsche ich mir auch. Noch besser 1G-plus. Nur das würde Sinn machen. 1G-plus Mitarbeiter und 1G-plus Kunden, allein die Vorstellung malt mir ein Lächeln ins Gesicht. Boosterimpfung plus Test um Brot und Milch zu kaufen - traumhaft.
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  • N. K.
    Aber dann bitte OHNE Maske
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  • B. H.
    Ja, ohne voll funktionierendes Impfzentrum geht es wohl nicht. Mein Hausarzt bot unter Bedauern erste Februarwoche als Boostertermin an. Das wäre dann nach 8 Monaten. Biontec-schützt aber nach 5,5 Monaten nur noch zu 38 Prozent. Also schnell alle Boostern und Impfpflicht für alle. Es geht wohl leider nicht anders.
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  • K. F.
    Heißt 2G bei Friseuren dann, dass Kinder ab dem 12. Geburtstag nicht mehr die Haare schneiden lassen dürfen, bis nach frühestens zweieinhalb Monaten die Impfungen durch sind? Ob das im Sinne der Stiko-Empfehlung auf Impfung bei Kindern ohne Druck und in Abstimmung mit dem Kinderarzt war?
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