Im Zuge der Corona-Pandemie kommen ständig neue Begriffe auf, die für viel Verwirrung sorgen können. Auf den ersten Blick ist beispielsweise oft nicht klar, worin sich die 2G- und die 2G-Plus-Regel unterscheiden. Ein Überblick über die verschiedenen G-Regeln und weitere Begriffe.
1G-Regel
Wird über 1G gesprochen, kann das zwei unterschiedliche Bedeutungen haben. Entweder ist damit gemeint, dass nur Geimpfte Zugang zu einer Veranstaltung oder einem bestimmten Bereich, etwa einem Restaurant haben. Oder 1G bedeutet, dass nur Getestete Zugang haben. Testen müssen sich dann also sowohl ungeimpfte Personen als auch Geimpfte und Genesene.
2G-Regel
Gilt in einem Bereich oder bei einer Veranstaltung die 2G-Regel, dann haben nur geimpfte oder genesene Personen Zugang. Die 2G-Regel findet aktuell in den meisten Bereichen in Bayern und Deutschland Anwendung.
2G-Plus-Regel
Die 2G-Plus-Regel ist eine Verschärfung der 2G-Regel. Dort, wo 2G-Plus gilt, haben nur Geimpfte oder Genesene Zugang. Sie benötigen aber zusätzlich noch einen negativen Schnelltest oder einen PCR-Test.
2G-Übergangsregel
Schülerinnen und Schüler zwischen dem zwölften und 18. Geburtstag haben als aktive Teilnehmer Zugang zu Bereichen, in denen 2G gilt. Sie können also auch ungeimpft an Sport, Musik, oder Schauspiel teilnehmen. Allerdings gilt diese Übergangsregel nur bis zum 31. Dezember 2021. Für den Friseurbesuch brauchen Schülerinnen und Schüler ebenfalls keinen negativen PCR-Test.
3G-Regel
Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in Bereichen, in denen 3G gilt, einen negativen Test vorlegen. Das kann ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test sein.
3G-Plus-Regel
Die 3G-Plus-Regel ist eine Verschärfung der 3G-Regel. Hier müssen Ungeimpfte einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein negativer Antigen-Schnelltest genügt nicht.
Auffrischungsimpfung/Booster-Impfung/Drittimpfung
Damit der Corona-Impfschutz auf Dauer aufrechterhalten wird, ist nach einer gewissen Zeit eine Auffrischungsimpfung nötig. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Booster-Impfung derzeit allen Bürgerinnen und Bürgern sechs Monaten nach Erhalt des vollständigen Impfschutzes. Wer mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits vier Wochen nach der Erstimpfung die Auffrischungsimpfung erhalten.
Geimpft
Als geimpft gelten Personen 14 Tage, nachdem sie ihren vollständigen Impfschutz erhalten haben, also in der Regel zwei Wochen nach der zweiten Impfung. Bei Kontrollen müssen sich Geimpfte neben dem Impfnachweis auch mit dem Personalausweis oder Führerschein ausweisen können.
Genesen
Als genesen gelten Personen, deren Infektion innerhalb der letzten sechs Monate erfolgte. Diese Personen müssen neben einem positiven PCR-Test mit Datum (Zeitpunkt der Infektion) auch einen Negativ-Test vorweisen können. Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, wird eine Impfung benötigt, um zunächst als vollständig geimpft zu gelten.
Gruppenimmunität/Herdenimmunität
Ist ein Großteil der Bevölkerung eines Landes aufgrund einer Impfung oder einer Infektion immun gegen das Coronavirus, kann die Herdenimmunität erreicht werden. Das Virus kann sich dann innerhalb der Bevölkerung kaum weiter ausbreiten.
Hotspot-Region
Hotspot-Regionen sind in Bayern als Gebiete definiert, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 300 liegt und gleichzeitig mehr als 80 Prozent der Intensivbetten belegt sind. Voraussichtlich treten am 24. November neue Corona-Regeln in Kraft, in denen "extreme Hotspots" genannt werden. Extreme Hotspots sind Landkreise und kreisfreie Städte, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 1000 aufweisen.
Impfdurchbruch
Wird bei einer vollständig geimpften Person eine Corona-Infektion mit Symptomen nachgewiesen, spricht man von einem Impfdurchbruch. Die Gründe dafür können vielfältig sein, beispielsweise ein schwaches Immunsystem bei vorerkrankten Menschen. Aber auch Virus-Mutationen können für Impfdurchbrüche verantwortlich sein.
Impfreaktion
Treten nach der Impfung Beschwerden wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Frösteln oder Fieber auf, spricht man von Impfreaktionen. Diese sind ein gutes Zeichen: Sie sprechen dafür, dass das Immunsystem des Körpers auf den Impfstoff reagiert.
Intensivbettenauslastung/DIVI-Intensivregister
Das DIVI-Intensivregister zeigt die freien und belegten Betten in der Intensivmedizin von rund 1300 Krankenhäusern in Deutschland auf. Aufgeschlüsselt wird auch, wie viele Corona-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung sind. Die regionale Intensivbettenauslastung kann dabei helfen, Versorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen.
Long COVID/Post-Covid-Syndrom/Corona-Spätfolgen
Treten vier Wochen nach Beginn einer Corona-Infektion Symptome auf, obwohl keine Infektion mehr vorliegt, spricht man von Long Covid. Die Langzeitfolgen nach einer Corona-Erkrankung sind etwa Atemnot, ein Druckgefühl auf dem Brustkorb oder schnelle und schwerwiegende Erschöpfung im Alltag. Auch Kurzatmigkeit sowie Konzentrations-, Schlaf- und Angststörungen können infolge einer Erkrankung auftreten.
Triage
Triage bedeutet, dass Erkrankte nach Dringlichkeit und dem voraussichtlichen Behandlungserfolg eingeteilt werden. Das findet im Extremfall Anwendung, wenn die Ressourcen im Krankenhaus knapp werden, etwa wegen Personalmangel oder Überbelegung.