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Berlin/Bad Kissingen
Infektionsschutzgesetz erläutert: Wie die Ampel Corona bundesweit bekämpfen will
Zwei unterfränkische Abgeordnete haben am neuen Gesetz mitgearbeitet, das am Donnerstag in Berlin verabschiedet werden soll. Was Sabine Dittmar und Manuela Rottman dazu sagen.
Die Schulen sollen auf jeden Fall offen bleiben, das ist das erklärte Ziel des Infektionsschutzgesetzes, das die Ampelkoalitionen an diesem Donnerstag in den Bundestag einbringen werden. 
Foto: Hendrik Schmidt, dpa | Die Schulen sollen auf jeden Fall offen bleiben, das ist das erklärte Ziel des Infektionsschutzgesetzes, das die Ampelkoalitionen an diesem Donnerstag in den Bundestag einbringen werden. 
Folker Quack
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:51 Uhr

SPD, Grüne und FDP werden an diesem Donnerstag ihr gemeinsames Infektionsschutzgesetz in den Bundestag einbringen, das den Ländern nach Auslaufen der epidemischen Lage die notwendigen Instrumente zur Bekämpfung der dramatischen Corona-Lage geben soll. Aber es werden auch Grenzen aufgezeigt.

Einen Tag vor der Sitzung im Bundestag erläuterten Gesundheits- und Rechtsexpertinnen der künftigen Ampelkoalition bei einem Pressegespräch, was im Gesetzentwurf steht, und beantworteten Fragen zu ihren Plänen. Mit dabei: die beiden unterfränkischen Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Bad Kissingen, Sabine Dittmar von der SPD und Manuela Rottmann von den Grünen. 

Drohen wieder Schulschließungen?

"Kinder und Jugendliche liegen uns besonders am Herzen", sagt Manuela Rottmann. Sie dürften nicht erneut die Hauptlast tragen, die Erwachsenen seien dran. Deshalb dürften Schulen und die offene Jugendarbeitnicht mehr flächendeckend geschlossen werden. Lediglich wenn vor Ort -  zum Beispiel in einer einzelnen Schule -  die Lage absolut außer Kontrolle gerate, sei Distanz- oder Wechselunterricht möglich. Der Präsenzunterricht bleibt laut geplantem Infektionsschutzgesetz aber die Regel. 

Bleiben Einzelhandel und Gastronomie offen?

Gastronomie und Einzelhandel sollen mit Hygiene-Konzepten offen bleiben. Ein flächendeckender Lockdown mit Schließungen der Gastronomie oder des Einzelhandels ist laut Gesetzentwurf nicht mehr zulässig. Allerdings könnten Regeln wie 2G oder 2Gplus den Zutritt schon jetzt begrenzen. Das soll auch für den Einzelhandel gelten, wenn er nicht zur Grundversorgung gehört. Bars, Clubs und Diskothesen würden allerdings als Freizeiteinrichtungen gelten, so FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus.

Was gilt für Weihnachtsmärkte, Sportveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen?

Freizeiteinrichtungen dürften laut neuem Gesetz wie bisher je nach Inzidenz und Hospitalisierungsquote von den Länderregierungen geschlossen werden. Dazu gehören neben Freizeitparks, Clubs und Diskotheken auch Weihnachtsmärkte und Sportveranstaltungen. Selbst Sport zu treiben, müsse weiter ermöglicht werden, sagt Sabine Dittmar, der Stadionbesuch aber nicht. Auch Kulturveranstaltungen könnten von den Landesregierungen abgesagt werden. Allerdings dürfe es keine pauschalen Versammlungs- und Gottesdienstverbote mehr geben, so Manuela Rottmann. 

3G am Arbeitsplatz sei ein einschneidender Eingriff ins Arbeitsverhältnis, aber in der aktuellen Situation notwendig, sagt Rechtsexpertin Manuela Rottmann von den Grünen. 
Foto: Thomas Obermeier | 3G am Arbeitsplatz sei ein einschneidender Eingriff ins Arbeitsverhältnis, aber in der aktuellen Situation notwendig, sagt Rechtsexpertin Manuela Rottmann von den Grünen. 

Wie wird die Situation am Arbeitsplatz geregelt?

Nach neuem Gesetz dürfen Beschäftigte nur noch an ihren Arbeitsplatz, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Die Homeoffice-Pflicht wird für alle Arbeitnehmer, für die dies möglich ist, wieder eingeführt. Um 3G am Arbeitsplatz sicher zu stellen, sollen die Arbeitgeber ein Auskunfts- und Dokumentationsrecht zum Impf- und Teststatus ihrer Mitarbeiter erhalten, so SPD-Politikerin Dittmar. Was passiert, wenn sich Arbeitnehmer verweigern, erklärt Rechtsexpertin Rottmann: Es handele sich um einen sehr einschneidenden, aber angesichts der dramatischen Lage notwendigen Eingriff in das Arbeitsverhältnis. Weigere sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, Test- oder Impfstatus nachzuweisen, müsse der Arbeitgeber zunächst schauen, ob die Betreffenden im Homeoffice oder ohne Kontakt zu anderen eingesetzt werden können. Ist das nicht möglich, komme eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung in Frage oder gar eine betriebsbedingte Kündigung.  

Impfen und vor allem Boostern hält SPD-Gesundheitsexpertin und Ärztin Sabine Dittmar für zentral. 
Foto: Achim Melde, dpa | Impfen und vor allem Boostern hält SPD-Gesundheitsexpertin und Ärztin Sabine Dittmar für zentral. 

Wie funktioniert 3G im öffentlichen Nahverkehr?

Laut neuem Infektionsschutzgesetz wird die 3G-Regel in allen Bussen, Bahnen und Flugzeugen gelten. Bei Flügen, die von einem deutschen Flughafen aus starten, muss 3G immer nachgewiesen und kontrolliert werden, sagt Rottmann. Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis werde zu einer Beförderungsbedingung wie der gültige Fahrschein auch. Überprüfen könnten dies Zugbegleiter, Kontrolleure, Sicherheitsdienste oder die Bundespolizei bei der Bahn. Ausgenommen seien Kinder unter sechs Jahren und alle Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet würden.  Weitere Einschränkungen der Reisefreiheit oder Beherbergungsverbote innerhalb Deutschlands wird es laut Rottmann nicht geben. 

Kommt die Impfpflicht für bestimmte Berusgruppen?

Im Infektionsschutzgesetz, das am Donnerstag in den Bundestag geht,  ist dies den drei Politikerinnen zufolge nicht vorgesehen. Allerdings werde die Impfpflicht offen in den Ampel-Fraktionen diskutiert. Sie sei ein großer Eingriff in  die Grundrechte, aber durchaus rechtlich möglich, sagt Manuela Rottmann. Die Einführung dürfe aber nicht als Placebo dienen, weil andere Dinge nicht funktionierten oder versäumt worden seien. Die aktuellen Probleme löse die Impfpflicht nicht, sagt auch Sabine Dittmar. Sie spricht sich dennoch für die Impfpflicht in  bestimmten Einrichtungen aus. Dies müsse aber aber in einem eigenen Gesetz und in Ruhe geregelt werden. 

 
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    Wie wäre es, wenn das Gesundheitsamt mal etwas mehr an Informationen preisgeben würde.
    Inzidenz nach Altersgruppen zum Beispiel, dann wüsste man, wo sich die Infektionen abspielen.

    Inzidenz Geimpfte/Ungeimpfte.

    Beides kombiniert, Inzidenz Geimpft/Ungeimpft nach Altersgruppen.

    Ist das zuviel verlangt?
    Die Nachverfolgung funktioniert doch eh nicht mehr.

    Mit diesen Informationen könnte man sich selber ein Bild machen und sich dementsprechend verhalten.
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  • K. G.
    Ich glaube nicht, daß durch die neuen Regelungen (mit Aufhebung der epidemischen Lage) die Infektionszahlen gesenkt werden können. Leider ...... hier fehlt auch der neuen Ampel der Mut.
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  • H. S.
    Warum nicht Ross und Reiter benennen?
    Dieses Problem haben uns die Menschen eingebrockt, die sich aus dubiosen Gründen einfach nicht impfen lassen wollen, und sich medizinisch lieber ins 14. Jahrhundert zurückwünschen... Was soll diese ganze politcial correctness? Warum soll man das nicht offen sagen dürfen?
    Ohne diese Menschen wären wir schon längst wieder im Normal-Modus.
    Sicherlich gibt es auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können, aber die Zahl derer ist eher verschwindend gering.
    Momentan befindet sich Deutschland in der Haftung von relativ wenigen Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, aber damit unser gesamtes Land an die Wand fahren können...
    Dieser Kuschel-Kurs mit denen muss sofort aufhören!
    Sie pochen auf die Freiheiten unserer Demokratie, die es ihnen, aus Nachsicht ermöglicht, sich über alle Regeln hinwegzusetzen, und eben diese Demokratie, die ihnen das erst ermöglicht, als "Corona-Diktatur" zu beschimpfen...
    DAS muss ein Ende haben!!!
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  • P. S.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln (fehlende Quelle zur Situation in GB) auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • J. B.
    Das nötigste wäre jetzt erst mal ein 4 wöchiger Lockdown. Aber richtig ohne Kontakt zu 5 oder 10 Personen, da halten sich viele nicht daran.
    Nur noch Lebensmittel einkaufen und zum Arzt.
    Das würde eine enorme Entlastung der Krankenhäuser bringen.
    Jeder Politiker weiß das, nur hat keiner den Mut dazu.
    Funktioniert in Australien auch.
    Und für alle Geschäftsleute die mir jetzt die Pest wünschen, durch einen harten Lockdown von 4 - 6 Wochen hättet ihr weniger Einbußen wie das was uns jetzt bevorsteht. Nämlich 5 Monate der Unsicherheit und Vorsicht bis hin zum Zusammenbruch der Intensivversorgung.
    Die Menschen gehen dann sowieso nicht mehr ins Kino usw.
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  • D. E.
    "Das würde eine enorme Entlastung der Krankenhäuser bringen."

    Aber erst in 3-4 Wochen kommt das auf den Intensivstationen an.
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  • J. B.
    Ja und ?
    Besser spät als garnicht.
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  • J. G.
    Da würde man den Ungeimpften in die Karten spielen, wenn der Lockdown für alle kommen würde. Hinzu kommt, dass dies der Wirtschaft den finalen Schlag versetzen würde. Manche Branchen/Läden haben das Ganze gerade so überstanden, das wäre nun der Todesstoß. Daher war es schon gut, dass der Bundestag/Bundesrat erwas begrenzt haben, z. B. ab den 15.12. ist vieles für die Länder nicht mehr möglich.
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  • J. G.
    Das mit den Intensivbetten ist auch ein Versagen der Politik. Während der Pandemie ist die Zahl der Intensivbetten gesunken -Profit lässt grüßen. Dann noch die Abwanderung der Pflegekräfte, so dass weniger Betten allgemein betrieben werden können. Statt etwas für die Attraktivität des Berufes zu tun, hat man das einfach verdaddelt. Wie vor einigen Tagen in Medien zu lesen war, denkt 1/3 der Pflegekräfte darüber nach, den Job hnzuschmeißen. Das muss man sich mal geben, wenn das Fakt werden würde. Schuld ist nicht nur die Belastung, sondern auch die Bezahlung.
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  • D. E.
    An den Ursachen für die Überlastung der Intensivbetten kämpfen und nicht an den Symptomen. Im Krankenhaus ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

    Impfen, Impfen, Impfen ...
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