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Würzburg
Zweiter Tag im Prozess um Messerattacke in Würzburg: Videos zeigen Brutalität der Tat
Am zweiten Verhandlungstag zeigte das Landgericht Würzburg Videos aus dem Kaufhaus und Handyaufnahmen. Sie erschütterten - auch den Beschuldigten selbst.
Zweiter Verhandlungstag im Prozess um die Messerattacke am 25. Juni 2021 in Würzburg, bei der drei Frauen getötet wurden: Der Beschuldigte (links) und sein Verteidiger Hanjo Schrepfer.
Foto: Thomas Obermeier | Zweiter Verhandlungstag im Prozess um die Messerattacke am 25. Juni 2021 in Würzburg, bei der drei Frauen getötet wurden: Der Beschuldigte (links) und sein Verteidiger Hanjo Schrepfer.
Jonas Keck
 und  Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:07 Uhr

Der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen den Messerangreifer von Würzburg an diesem Montag ist nichts für schwache Nerven: Zum einen zeigt das Gericht beklemmende Videos von der Attacke des Täters im Woolworth und auf dem Barbarossaplatz. Zum andern schildert eine zur Tatzeit 39-jährige Frau im Zeugenstand, wie sie zwar mit dem Leben davonkam. Aber sie wird für den Rest ihres Lebens im Rollstuhl sitzen und auf Hilfe angewiesen sein.

Drei Menschen getötet und sechs Personen schwer verletzt

Die Frau war das erste Opfer, auf das sich der Täter in dem Kaufhaus an jenem 25. Juni 2021 stürzte. Der zum Zeitpunkt der Tat mutmaßlich 31-Jährige tötete in der Würzburger Innenstadt drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren. Weitere sechs Personen, darunter die Zeugin und ein elfjähriges Mädchen, verletzte er schwer.

Zwei Gutachter kamen zu dem Schluss, dass der Somalier psychisch krank und deshalb während seiner Tat schuldunfähig war. Die Generalstaatsanwaltschaft München will den Geflüchteten dauerhaft in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses unterbringen lassen.

Vorsitzender Richter: "Überlegen Sie sich ganz genau, ob Sie sich das antun wollen"

Bevor das Gericht an diesem Montag nun die grauenhaften Bilder von der Messerattacke zeigt, warnt der Vorsitzende Thomas Schuster alle im Saal ausdrücklich: "Überlegen Sie sich ganz genau, ob Sie sich das antun wollen." Dann füllen Handy-Videos und Überwachungsaufnahmen aus dem Kaufhaus die Leinwand in den Mainfrankensälen: Man sieht, wie der Beschuldigte im Woolworth seine Opfer durch die Gänge hetzt, auf sie zuspringt, zustößt.

Menschen laufen in Panik weg, eine Frau sinkt zu Boden. Das hält den Täter nicht ab, immer wieder mit dem Messer auf sie einzustechen. Es sind grauenhafte Bilder, die man schon aus der Distanz kaum erträgt. Wie schrecklich mag es da erst den Opfern gehen, die sich diesen Prozess als Nebenkläger oder Zuschauer antun? Kleine Filmschnipsel dokumentieren dann, wie der Täter auch draußen auf dem Platz mit dem Messer auf ahnungslose Passanten zustürmt, ehe sich ihm immer mehr Menschen entgegenstellen und der erste Streifenwagen zu Hilfe kommt.

Filmszenen unterbrochen: Beschuldigter braucht eine Pause

Nicht einmal der Beschuldigte selbst kann die Filmdokumente seines grauenhaften Tuns lange ertragen. Unruhig spricht der nun 32-Jährige auf die Dolmetscherin ein. Dann bittet sein Verteidiger um eine Unterbrechung. Als Abdirahman J.  zurückkommt, müssen ihn zwei Polizisten stark stützen. "Er gibt an, es gehe ihm sehr schlecht", erklärt Verteidiger Hanjo Schrepfer. "Er weiß, er hat das zu verantworten." Bei der Fortsetzung der Filmaufnahmen kann der Beschuldigte nicht hinsehen, er birgt den Kopf entsetzt in den Armen.

Nach der Vorführung der Filmszenen benötigt das Gericht erst einmal eine halbstündige Atempause.

Die Frau, die dann im Rollstuhl als Zeugin aussagt, gibt an: Sie habe noch gehört, wie ein Mann in ihrem Rücken nach einem Messer verlangte. Dann habe sie plötzlich Stiche in den Rücken gespürt. "Der Beschuldigte verletzte die Geschädigte plötzlich und unvorhersehbar durch einen mit voller Wucht geführten Messerstich in den Nacken, um sie zu töten", heißt es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, die Basis des Prozesses ist.

Auf Nachfrage des Richters berichtet die Zeugin an diesem Montag, sie habe keine Schmerzen verspürt. Aber: "Ich habe gemerkt, wie das Blut aus mir rausgelaufen ist." Schließlich verlor sie das Bewusstsein. Als sie wieder erwachte, stand fest: "Ich kann nicht mehr laufen. Ich brauche jetzt für fast alles Hilfe." Nicht einmal zur Toilette könne sie künftig alleine, sagt die Zeugin.

Der Würzburger Rechtsmediziner Dr. Thomas Tatschner erklärt dem Gericht: Die Frau hat durch zwei Stiche in den Hinterkopf- und Nackenbereich eine irreversible Querschnittslähmung von der Brust abwärts erlitten. Das Rückenmark der Geschädigten wurde auf Höhe der Brustwirbel vollständig und auf Höhe der Halswirbelkörper teilweise durchtrennt.

Zweiter Zeuge setzte sich verzweifelt zur Wehr

Kaufhausdetektiv Hussein M. musste an jenem 25. Juni 2021 zunächst ohnmächtig mit ansehen, wie der Beschuldigte sich das große Messer griff und auf Kundinnen einzustechen begann. M. warf mit allem, was ihm in den Regalen in die Finger kam, auf den Messerstecher und versuchte, ihn abzulenken - vergeblich. Der Kaufhausdetektiv verfolgte den Täter bis ins Freie, wurde selbst von ihm attackiert und gehörte zu den mutigen Passanten, die sich dem Mann entgegenstellten.

Hussein M. wirkt psychisch angeschlagen, als er am Montag als Zeuge aussagt. Er schläft schlecht – konnte aber bisher keine weitreichende Therapie beginnen, damit er seine Eindrücke ungefiltert dem Gericht schildern kann. Die Therapie soll nach seiner Zeugenaussage am 5. Mai beginnen – fast ein Jahr nach den Vorfällen.

Dem Richter sagt der Kaufhausdetektiv auf Nachfrage: "Ich kann das nicht vergessen, wie so viele Menschen vor meinen Augen ihr Leben verloren." Nach eigenen Angaben half er der Polizei dabei, den Messerstecher in einer Nebengasse zu überwältigen. Er habe ihm wütend ins Gesicht geschlagen und ihn beschimpft.

Wütend blickt der Zeuge am Montag im Gerichtssaal den Beschuldigten an, der wohl auch ihn hatte erstechen wollen. Jetzt hält der Somali dem bohrenden Blick von Hussein M. nicht stand. Der Zeuge schimpft erregt: "Der Mann, der hier so ruhig dasitzt, als könne er keiner Fliege etwas zuleide tun, war damals ganz anders. Jetzt sitzt er da und bittet um Entschuldigung." Abdirahman J.  reagiert nicht, starrt an ihm vorbei ins Leere, während die Dolmetscherin jedes Wort übersetzt.

Der Angreifer hat die Messerattacke bereits bei Prozessauftakt gestanden

Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Täter über seinen Pflichtverteidiger Hanjo Schrepfer zu den Vorwürfen geäußert. Der Anwalt erklärte: Der Beschuldigte gebe die ihm vorgeworfenen Taten zu. Und es sei seinem Mandanten wichtig zu betonen, dass er "zu keinem Zeitpunkt" aus einem islamistischen Motiv heraus gehandelt habe. Er sei weder Sympathisant von Islamisten, noch habe er Kontakt zu terroristischen Vereinigungen gehabt.

Für den Prozess gegen den Messerangreifer sind insgesamt 27 Tage angesetzt. Die Verhandlung wird voraussichtlich an diesem Mittwoch, 27. April, um 10 Uhr in der Weißen Mühle in Estenfeld (Lkr. Würzburg) fortgesetzt.

Anzeige für den Anbieter YouTube über den Consent-Anbieter verweigert

Hinweis: Bisher ging diese Redaktion davon aus, dass der Täter am 1.1.1989 geboren ist, also zum Tatzeitpunkt 32 Jahre alt war. Am ersten Prozesstag gab der Beschuldigte jedoch vor Gericht an, im Dezember 1989 geboren zu sein. Demnach wäre er heute 32 und zur Tatzeit 31 Jahre alt gewesen.

 
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  • MR11
    Für mich ist es unerträglich mit welchem Aufwand das Verfahren geführt wird, wo doch jedem, außer unserer Justiz klar ist, welches Urteil es für ein solches Verbrechen geben muss. Dem Täter die Schuldfähigkeit abzusprechen ist für mich eine Verhöhnung der Opfer.
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    Der Dumme ist am Ende der Steuerzahler. Der darf seinen Anwalt, das Gerichtsverfahren und am Ende auch noch die Unterbringung in der Psychiatrie (was einiges teurer sein dürfte als Gefängnis) bezahlen.
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  • haba2908
    Leider darf ich nicht schreiben, was ich von dem ganzen Verfahren halte…… was ich dem Täter wünsche …. Was ich von den im Vorgeld involvierten Behörden halte;
    Weil mich sonst die Netiquette wegen nicht erwünschter klarer Worte rausschmeisst.
    Also lass ich es bei diesem Versuch hier …
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  • reutjo
    " Edel, hilfreich und gut sei der Mensch " .....

    dieser so edle Mensch wurde bei uns aufgenommen in der Zeit vor den * russischen Sonder-
    aktionen in der * Ukraine. Jetzt .... bei der juristischen Aufarbeitung hat sich Vieles verändert in der Welt und wird sich noch mehr verändern. Er soll einen fairen Prozess haben!

    Der zeitliche und örtliche Aufwand hierzu ist JEDOCH angesichts der Umstände in der Welt ganz eindeutig für " edle, hilfreiche und gute Menschen " in erhebliche Schieflage geraten!
    Das versteht NIEMAND mehr im Volk. Das tagtäglich mit den Grauen des Krieges in der Ukraine >> noch << konfrontiert wird.
    " Fliegt ihn nach Hause.......!!! Das ist der beste Kompromiss.... und ein faires Urteil !!! "
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  • Mementomori
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  • klafie
    was mir schon jedesmal bei berichterstattungen auch sauer aufstöst, warum werden die gesichter der schuldigen immer "verhüllt" aber der staatsanwalt nebenan, oder die richter müssen ihre gesichter zeigen? finde dies auch schon sehr skandalös. was ist, wenn sich dann jemand an den personen rächt? (bekannte oder auch verwandte?)
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  • r.kerber@web.de
    Der "Staatsanwalt" nebenan ist der Verteidiger Hajo Schrepfer.
    Eine durchaus in der Öffentlichkeit nicht unbekannte Persönlichkeit.
    Da muss nichts verpixelt werden.
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  • Mementomori
    @Ak42...wir kennen ihn alle
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  • r.kerber@web.de
    Kläffie weiß offensichtlich nicht, wer das ist und wohl auch nicht, warum dieser Mann neben dem Angeklagten sitzt. Darum meine Antwort auf seine provokante Frage.
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  • fuchsastefan@web.de
    Wiegut, dass Sie nicht in der Verantwortung stehen!
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  • Zugut
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  • Hollowman2000
    Andere Menschen haben auch sehr viel Leid erfahren und Krieg erlebt! Aber Meine Großeltern und Eltern haben deshalb Niemanden umgebracht! Das erlebte mag zwar schlimm sein,aber es wird niemals so eine Tat entschuldigen oder erklären...... Diese Entschuldigungen machen mich jedesmal so sauer!
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  • Hollowman2000
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    Der Somalier sollte die Haftbedingungen bekommen, die er auch in einem somalischen Gefängnis bekommen hätte!
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  • komsan
    Die Strafe die er verdient hätte bekommt er eh nicht. 😢😢😢
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  • Funkenstern
    Unangemessene Ausdrucksweise.
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  • klafie
    "psychisch krank zur tatzeit - daher schuldunfähig!" wenn ich so etwas schon lese. hoffentlich steckt man ihn dann lebenslänglich in die psychatrie, wo er keinen schaden mehr anrichten kann, oder noch besser in die heimat abschieben. ander menschen aus dem ausland werden oft grundlos zurückgeschickt, die sich nichts haben zu schulden kommen lassen. verkehrte rechtssprechung in unserem land!
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  • Barbara
    es stört mich an der kompletten Berichterstattung, dass kein Wort zum Täter un d seinen Auffälligkeiten mehr geschrieben werden. Hätten Behörden richtig reagiert, hätte die Tat gar nicht erst statt finden müssen.....er war mehr als einmal auffällig und in psychiatrischer Behandlung, da wird wieder deutlich, wie in Deutschland mit Gutachten umgegangen wird !!
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  • Mementomori
    @Barbara....die vielen vorangegangen Begutachtungen haben anscheinend einen ganz normalen Menschen aufgezeigt, aber erst mit der Tat soll er doch ganz plötzlich unzurechnungsfähig und daher NICHT schuldig sein?
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  • Zugut
    Wer das ignorierte/ablehnte muss ebenso zur Verantwortung gezogen werden. Auch die Stadt Wü hat unrühmlichen Part. In der Unterkunft lebten LandsLeute, die explizit vor dem Täter gewarnt haben. Von Seiten des Trägers, der Stadt, kamen keinerlei Konsequenzen. Und auffälig verhielt sich der Täter nachweislich im Vorfeld ja wahrlich. Nun also wieder Sonntagsreden…
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