Im Prozess gegen den Messerangreifer vom Würzburger Barbarossaplatz haben am Montag die Opfer das Wort: Am zweiten Verhandlungstag sollen zwei persönlich Betroffene im Zeugenstand ihre Sicht der Dinge schildern.
Ein Kaufhausdetektiv musste an jenem 25. Juni 2021 zunächst ohnmächtig mit ansehen, wie der heute 32-jährige Beschuldigte sich ein großes Messer griff und auf Kundinnen einzustechen begann. Er verfolgte den Täter dann bis ins Freie, wurde selbst von ihm attackiert und gehörte zu den mutigen Passanten, die sich Abdirahman J. entgegenstellten.
Gespannt wartet das Gericht auch auf die Aussage einer damals 39 Jahre alten Frau, die am Tattag zum Einkaufen in der Stadt unterwegs war. Ihr Beispiel dürfte allen Prozessbeteiligten vor Augen führen, welche entsetzlichen Folgen das wirre Handeln des Beschuldigten für seine Opfer hatte.
Erneut Verhandlung in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim
Die Frau stand mit dem Rücken zum Messerangreifer, als dieser zustach. "Der Beschuldigte verletzte die Geschädigte plötzlich und unvorhersehbar durch einen mit voller Wucht geführten Messerstich in den Nacken, um sie zu töten", heißt es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, die Basis des Prozesses ist. Die Frau überlebte die Attacke zwar, ist seitdem aber querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl.
Drei Morde und elf Mordversuche soll der Geflüchtete aus Somalia an jenem Abend im Juni 2021 begangen haben. Zu Prozessbeginn hatte er am Freitag über seine Verteidiger die Taten gestanden. Der Prozess wird an diesem Montag ab 13 Uhr erneut in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim stattfinden. Insgesamt sind bis September 27 Verhandlungstage geplant.
Hinweis: Bisher ging diese Redaktion davon aus, dass der Täter am 1.1.1989 geboren ist, also zum Tatzeitpunkt 32 Jahre alt war. Am ersten Prozesstag gab der Beschuldigte jedoch vor Gericht an, im Dezember 1989 geboren zu sein. Demnach wäre er heute 32 und zur Tatzeit 31 Jahre alt gewesen.
Manfred Schweidler, Co-Autor
und da ist die Rede von Überlastung der Gerichte. Einfach Wahnsinn