An drei wechselnden Standorten muss das Landgericht Würzburg ab 22. April über die Zukunft des Mannes entscheiden, der im Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt mit einem Messer auf Passanten eingestochen hatte. Er wird des dreifachen Mordes und des elffachen versuchten Mordes beschuldigt.
Vorrangiger Schauplatz des Prozesses zur Messerattacke in Würzburg werden die Mainfrankensäle in Veitshöchheim sein. Hier sind 17 der insgesamt 27 Termine vorgesehen. Weitere acht Sitzungstage sollen in der Weißen Mühle in Estenfeld stattfinden, zwei im Vogel-Convention-Center in Würzburg. Das gab Michael Schaller, Pressesprecher des Landgerichts, am Donnerstag bekannt. Das Gericht hat sich für das sogenannte Sicherungsverfahren Termine über einen Zeitraum von fünf Monaten reservieren lassen.
Die Suche nach einem geeigneten Sitzungssaal gestaltete sich offenkundig nicht einfach: Schon die Zahl der Prozessbeteiligten einschließlich der Opfer und ihrer Angehörigen erfordert viel Platz. Außerdem wird das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an dem Verfahren als groß eingeschätzt. Hinzu kommt, dass unter Pandemie-Bedingungen verhandelt werden muss. So erschien selbst der größte Sitzungssaal im Würzburger Justizzentrum viel zu klein.
Doch schon aufgrund der langen Dauer hatten bewährte Ausweich-Verhandlungsorte, wie der Wöllrieder Hof bei Rottendorf, wo schon mehrere Prozesse stattfanden, bei einer Anfrage der Justiz abwinken müssen. Sie hatten bereits Buchungen für andere Veranstaltungen, die einen Prozess an ein und demselben Ort unmöglich machten.
An den drei Verhandlungsorten muss nun auch angesichts von Drohungen gegen den Angeklagten und seinen Pflichtverteidiger die Sicherheit gewährleistet werden. Dass die Opfer und ihre Angehörigen das Verfahren in einem separaten Raum verfolgen können, sei nicht vorgesehen, sagte Pressesprecher Schaller auf Nachfrage.
Täter gilt als "psychisch schwer krank"
Formal hat die Schwurgerichtskammer mit Beschluss vom 15. März das Verfahren zur Verhandlung zugelassen. Grundlage ist in dem Fall keine Anklage, sondern eine sogenannte Antragsschrift, in der die die Generalstaatsanwaltschaft München die Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen Psychiatrie beantragt.
Sie gehe davon aus, dass der Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit die Tat begangen habe, teilte sie mit. Zwei gerichtspsychiatrische Gutachter seien zu dem Schluss gekommen, dass der Flüchtling aus Somalia unter einer paranoiden Schizophrenie leide.
Er sei zur Tatzeit nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen, sagt auch sein Verteidiger Hanjo Schrepfer. Sein Mandant sei "psychisch schwer krank", aktuell jedoch stabil und "medikamentös relativ gut eingestellt".
Der Beschuldigte habe angegeben, dass Stimmen in seinem Kopf ihm die Tat befohlen hätten, hatte die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt. Er habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt und deshalb rächen wollen. Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf islamistische Motive ergeben.
Der Prozess könnte sich über den ganzen Sommer hinziehen. Nach derzeitiger Planung soll eine Entscheidung am 23. September fallen, in Veitshöchheim.