Am ersten von 27 anberaumten Verhandlungstagen im Prozess um die Messerattacke von Würzburg hat sich der Täter über seinen Pflichtverteidiger Hanjo Schrepfer zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. Der Anwalt erklärte am Freitagmorgen: Der heute wohl 32-Jährige gebe die ihm vorgeworfenen Taten zu. Und es sei seinem Mandanten wichtig zu betonen, dass er "zu keinem Zeitpunkt" aus einem islamistischen Motiv heraus gehandelt habe. Er sei weder Sympathisant von Islamisten, noch habe er Kontakt zu terroristischen Vereinigungen gehabt.
Täter schrieb an seine Mutter: "Wir sehen uns im Himmel wieder"
Dazu passt, dass die Abschiedsworte des Somaliers unmittelbar vor der Bluttat am 25. Juni 2021 nicht Hintermännern einer islamistischen Terrorgruppe galten, sondern seiner Mutter. "Wir sehen uns im Himmel wieder", hatte er ihr nach Informationen dieser Redaktion übers Handy geschrieben.
Der Prozessauftakt in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim (Lkr. Würzburg) an diesem Freitag wurde von zahlreichen Medien verfolgt. Reporterinnen und Reporter sowie Kamerateams aus ganz Deutschland waren vor Ort. Auch rund 30 Bürgerinnen und Bürger verfolgten den Verhandlungsbeginn in der zum Gerichtssaal umfunktionierten Veranstaltungshalle.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem Messerangreifer dreifachen Mord und elffachen Mordversuch vor. Die Todesopfer sind Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren. Sein Mandant "bedauert das Leid, das er den Opfern und den Angehörigen zugefügt hat", sagte Verteidiger Hanjo Schrepfer. Er wolle sein "Mitleid zum Ausdruck bringen und um Entschuldigung bitten".
Viele Opfer der Messerattacke leiden bis heute an den Folgen
Zu Beginn hatte Oberstaatsanwältin Judith Henkel die Details der Bluttat vom Würzburger Barbarossaplatz am 25. Juni 2021 geschildert. Sie verlas eine zehnseitige Antragsschrift, aus der nicht nur die Brutalität der Messerattacke deutlich wurde: Klar wurde auch, dass mehrere der Opfer, die den Angriff überlebt hatten, noch heute erheblich unter den Folgen ihrer schweren Verletzungen leiden – seelisch wie körperlich. Bei mehreren Betroffenen müsse mit bleibenden Schäden gerechnet werden, sagte Henkel.
"Der Beschuldigte beging die Taten aus Hass, er vollzog eine persönliche Abrechnung", heißt es in der Antragsschrift der Oberstaatsanwältin. Der Beschuldigte habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt – und dann Stimmen in seinem Kopf gehört, die ihn angewiesen hätten, "alle" zu töten - zuerst in dem Kaufhaus am Barbarossaplatz, dann draußen.
Ein Großteil der Tatopfer "hatte keine Möglichkeit, den Angriff durch den Beschuldigten vorauszuahnen, sondern wähnte sich in völliger Sicherheit", betonte Henkel. "Die natürliche Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit fehlten deshalb gänzlich."
Selbst in der juristisch-nüchternen Schilderung klang furchtbar, was da skizziert wurde: Wie der Mann im Woolworth ein Messer an sich nahm und es heimtückisch einer Kundin in Hals und Rücken rammte, dann der nächsten Frau und noch einer weiteren und dabei weder ein Kind noch eine Seniorin verschonte. Und wie er dann draußen auf dem Platz Jagd machte nach weiteren Opfern, ehe mutige Passanten begannen, ihm Paroli zu bieten.
Opfer berichtete Polizei von ihrer Flucht
Der wohl wichtigste Satz der Oberstaatsanwältin in ihrem Vortrag ist ihr letzter an diesem ersten Verhandlungstag: "Die Gesamtwürdigung des Beschuldigten und seiner Taten ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist." Deshalb soll die Öffentlichkeit vor ihm geschützt und er weggesperrt werden. Allerdings nicht in einem Gefängnis, sondern in der forensischen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses, so Henkel. Denn bei dem Beschuldigten sei eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Mittlerweile sei seinem Mandanten klar, dass er an einer psychischen Erkrankung leide, erklärte dazu Anwalt Schrepfer.
Anschließend begann das Gericht die Beweisaufnahme. Dabei wurde ersatzweise die Zeugenaussage eines Opfers vorgelesen, das am Ende doch nicht die Kraft gefunden hatte, selbst vor Ort am Prozess teilzunehmen. Laut dem Vernehmungsprotokoll hatte die Frau der Polizei berichtet, wie sie dem Täter im Kaufhaus begegnet war, der sie dann mit dem Messer verletzte, und wie sie sich schließlich in ein Modegeschäft in der Kaiserstraße in Sicherheit gebracht hatte.
Nach zwei Stunden beendete der Vorsitzende Richter Thomas Schuster den ersten Verhandlungstag. Der Prozess wird am Montag, 25. April, in Veitshöchheim fortgesetzt.
Hinweis: Bisher ging diese Redaktion davon aus, dass der Täter am 1.1.1989 geboren ist, also zum Tatzeitpunkt 32 Jahre alt war. Am ersten Prozesstag gab der Beschuldigte jedoch vor Gericht an, im Dezember 1989 geboren zu sein. Demnach wäre er heute 32 und zur Tatzeit 31 Jahre alt gewesen.
Die Opfer bekommen sowieso nichts, da es nicht, was mehrfach ubergebührend betont wurde, nicht um einen terroristischen Anschlag gehandelt hat. Die Opfer vom Berliner Breitscheit Platz erhielten dadurch wenigstens jeder 30.000 Euro.
Das zeigt doch, dass ein Diskurs in Deutschland, Gott sei Dank, aufgrund unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassung im Gegensatz zu (den meisten?) anderen Ländern möglich ist.
Dazu gehört nur (so geht es mir manchmal auch), dass man auch konträre Meinungen/Kommentare hinnehmen muss.
Meinungsfreiheit bedeutet eben nicht auch Widerspruchsfreiheit.
Oder:
Sie (wie ich) müssen es auch hinnehmen, dass Ihnen (und auch mir) vehement widersprochen wird.
Nichts für ungut!
GoethePuschkin
Ich bekomme doch auch keine Minderung wenn ich unterAlkoholeinfluss versehentlich zu schnell fahre.
https://www.mainpost.de/regional/kitzingen/mit-viel-akolhol-zum-maskenverweigerer-art-10727395
Wie gesagt: könnte …
Die Anführungszeichen waren vermutlich nur notwendig, damit die MP Ihren Kommentar nicht zensiert wie üblicherweise bei mir. Alles weitere verkneife ich mir lieber.
Die Ukraine ist doch nicht mit Peanuts zufrieden! Da könnten Sie was vom Botschafter hören.