
Jetzt geht es doch schneller als gedacht. Zuletzt hatte das Landgericht Schweinfurt in dem seit Februar andauernden Prozess gegen den Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" Termine bis in den Dezember festgelegt. Doch jetzt hat die Kammer an diesem Montagmorgen die Beweisaufnahme im Verfahren gegen Kai K. endgültig geschlossen. Im Anschluss begann Staatsanwältin Melanie Roth unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit ihrem Schlussvortrag.
Roth beantragte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten ohne Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, teilte ein Gerichtssprecher am Nachmittag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft Kai K. mehrfache Vergewaltigung sowie gefährliche und vorsätzliche Körperverletzungen in mehreren Fällen vor.

Der psychiatrische Sachverständige hatte für den Angeklagten im Mai im Fall einer Verurteilung eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeregt, als Behandlungsmaßnahme eine Entwöhnungstherapie. Aufgrund einer drogeninduzierten Psychose und Substanz-Konsum-Störung, einer Art Drogensucht, hält der Gutachter den 42-Jährigen für teilweise schuldunfähig.
Nebenklage fordert sieben Jahre Haft für Kai K.
Der Anwalt der 31-jährigen Frau, die Kai K. vergewaltigt, geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll, forderte am Montag eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte, habe einer der anwesenden Pflichtverteidiger in der Sitzung "keinen konkreten Antrag gestellt". Die beiden Wahlverteidiger – Hubertus Werner und Helmut Mörtl – werden voraussichtlich in der kommenden Woche plädieren - so wie sie es ursprünglich wollten.
Denn vor Beginn der Plädoyers hatte die Verteidigung von Kai K. beantragt, die Hauptverhandlung bis zum nächsten Termin zu unterbrechen, um sich ausreichend auf die Schlussvorträge vorbereiten zu können. Hintergrund dessen war auch die Entscheidung der Kammer, fünf Beweisanträge, die die Verteidigung noch im Oktober gestellt hatte, abzulehnen.
Richterin sah keinen Grund für eine weitere Unterbrechung
Die ablehnende Entscheidung der Kammer solle mit in die Plädoyers einfließen, hatte Verteidiger Hubertus Werner seinen Antrag begründet. Das Gericht hatte den Antrag abgelehnt und keine Gründe für eine einwöchige Unterbrechung gesehen. "Die Kammer hat mitgeteilt, dass jederzeit mit den Schlussvorträgen gerechnet werden muss", so die Vorsitzende Richterin Claudia Guba.
Auch dies hatten die Verteidiger nicht einfach so hinnehmen wollen. Sie wiesen darauf hin, dass gegen Richterin Guba erneut ein "Befangenheitsgesuch" gestellt worden war. Solange darüber noch keine Entscheidung gefallen sei, wolle die Verteidigung nicht plädieren. Auch müsse er "technische Vorbereitungen treffen", hatte Anwalt Werner betont. Der Angeklagte habe das Recht auf "vorbereitete Verteidiger".
Warum die Plädoyers ohne Öffentlichkeit gehalten werden
Der Grund dafür, dass die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden müssen: Die Aussage von Kai K. im Sommer hatte ebenfalls hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Das Gericht war dabei einem entsprechenden Antrag der Verteidigung nachgekommen. Die Anwälte hatten argumentiert, dass der 42-Jährige während seiner viertägigen Einlassung auch auf traumatische sexuelle Erfahrungen in seiner Kindheit eingehen werde. Aus diesem Grund überwiege der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten hier gegenüber dem öffentlichen Interesse, hatte das Gericht daraufhin entschieden.
Der Prozess am Landgericht Schweinfurt wird am 12. November fortgesetzt.