Am 22. Verhandlungstag hat Kai K. sein Schweigen gebrochen. In einer mehrere Stunden andauernden Einlassung wollte der 42-Jährige aus seinem Leben erzählen und berichten, wie er die Gemeinschaft "Go&Change" gegründet hat. Und wollte sich äußern zu dem, was ihm die Staatsanwaltschaft Schweinfurt vorwirft. So hatten es jedenfalls seine Anwälte in der vergangenen Woche angekündigt. Was der Kopf von "Go&Change" an diesem Dienstagnachmittag tatsächlich vor dem Landgericht Schweinfurt sagte, blieb vor der Öffentlichkeit jedoch verborgen.
Denn als Kai K. zum ersten Mal im laufenden Prozess das Wort ergreifen sollte, beantragten die Verteidiger, die Öffentlichkeit auszuschließen. Dem kam das Gericht nach. Der Angeklagte werde auch auf traumatische sexuelle Erfahrungen in seiner Kindheit eingehen, erklärte die Vorsitzende Richterin Claudia Guba nach kurzer, ebenfalls nicht öffentlicher Beratung. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte des 42-Jährigen überwiege hier gegenüber dem öffentlichen Interesse.
Verteidigung kämpft gegen psychiatrisches Gutachten
Seit Mitte Februar steht der Kopf von "Go&Change" vor Gericht. Laut Anklage soll er im Mai 2023 eine 30-Jährige, die früher mit ihm verlobt und zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt selbst Teil der Gemeinschaft gewesen war, über mehrere Tage mehrmals vergewaltigt, geschlagen und dreimal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.
Der psychiatrische Gutachter Prof. Hans-Peter Volz kam im Laufe der Verhandlung zu dem Schluss, dass Kai K. lediglich einige Tage innerhalb des Tatzeitraums schuldunfähig gewesen war. An diesem Dienstag war Volz auf Druck der Verteidigung erneut geladen. Er sollte bei der späten Einlassung des Angeklagten dabei sein, um gegebenenfalls zu einem anderen Schluss zu kommen.
Die Anwälte von Kai K. zielen offensichtlich darauf ab, dass ihr Mandant als komplett schuldunfähig eingestuft wird. Erst im Juni hatten sie beantragt, das Verfahren auszusetzen und einen neuen psychiatrischen Sachverständigen zu beauftragen.
Verwirrung um Befangenheitsantrag gegen das Gericht
Zu Beginn des 22. Verhandlungstages hatte es Verwirrung um Anträge der Verteidigung gegeben. Die Anwälte hatten in der vergangenen Woche beantragt, Richterin Guba, die beiden Beisitzer sowie den Schöffen und die Schöffin für befangen zu erklären. Das sei abgelehnt worden, teilte Guba am Morgen mit. Verteidiger Hubertus Werner entgegnete, dass am Montag jedoch ein weiterer Befangenheitsantrag gestellt worden sei.
Ein Gerichtssprecher erklärte am Dienstagmittag auf Nachfrage der Redaktion, er könne aktuell nichts Näheres zu diesem zweiten Ablehnungsgesuch mitteilen. Auch wie die Verteidiger ihre Anträge begründen, blieb offen.
Fortsetzung am Freitag, Fortgang offen
Unterdessen wurden vier weitere Verhandlungstermine bestimmt. Demnach würde spätestens Mitte August ein Urteil fallen. Der Prozess wird am Freitag, 5. Juli, fortgesetzt.