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LESERANWALT
Leseranwalt: Über die Kontrollfunktion der Presse und den Namen eines beschuldigten Stadtrates
Ein Kommunalpolitiker als Verdächtiger am Medienpranger? Leseranwalt Anton Sahlender erläutert seine Sicht zu einer aktuellen Berichterstattung der Redaktion.
Noch bevor die Justiz womöglich urteilt, müssen Redaktionen oft Entscheidungen treffen, die ebenfalls Folgen haben können. So gilt es abzuwägen, ob bei Verdachtsfällen mit Namen und Bild der Betroffenen berichtet wird (Symbolfoto). 
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa | Noch bevor die Justiz womöglich urteilt, müssen Redaktionen oft Entscheidungen treffen, die ebenfalls Folgen haben können.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:38 Uhr

Mit Namen und Bild wird ein Würzburger Stadtrat erstmals in einem Bericht am 12. Mai verdächtigt, Steuervergehen begangen zu haben. Die Redaktion erklärt das mit dem öffentlichem Interesse an der bekannten Persönlichkeit und mit dessen Pachtverhältnissen mit der Stadt. Sie sei damit ihrer grundgesetzlich verbrieften Kritik- und Kontrollpflicht der Medien nachgekommen. Dies stellt die Redaktion am 17. Mai in einer Anmerkung zu Leserbriefen in der Zeitung fest, in denen die namentliche Identifizierung der beschuldigten Person kritisiert wurde.

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