Ein Mann wird zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt. Ein Gericht befindet ihn des Mordes für schuldig. „Das Urteil erwächst in Rechtskraft“, sagen dazu Juristen. Danach fällt der Redaktion eine Entscheidung, die in solchen Fällen stets getroffen werden muss, nicht schwer: Sie nennt im Bericht darüber den Namen des Täters und bildet ihn ab. Das ist zulässig angesichts der Schwere dieser Straftat. Vor der Verurteilung war das nicht der Fall.
Dennoch diskutierte man in der Redaktionskonferenz darüber, ob es wirklich nötig sei, den Namen des Verurteilten zu nennen und sein Bild zu zeigen. Auch ohne all dieses sei die Nachricht von der Verurteilung doch hinreichend verständlich. Name und Bild würden nichts mehr zur Sache tun, wenn es sich um keine Persönlichkeit handelt, die im öffentlichen Leben steht. Ohnehin darf der Täter im Zusammenhang mit seiner Tat in den Medien später nicht nicht mehr identifizierend genannt werden, wenn kein aktuell neuer Anlass besteht. Letzteres könnte der Fall sein, wenn der Mann irgendwann wieder straffällig würde.
Wie denken Sie als Leserinnen und Leser darüber? Ist es wichtig, den Namen eines zu lebenslänglicher Haft verurteilten Mörders in einem Medium zu verbreiten? Wenn ja, warum? Oder wird mit dem Namen nur Sensationslust bedient? Wie steht es um die spätere Resozialisierung, wenn Name und Bild im Internet erreichbar bleiben? Denn auch lebenslänglich Verurteilte kommen nach etwa 20 Jahren meist wieder auf freien Fuß. Ich bin gespannt auf Ihre Beurteilungen.
Ihre Zusendungen kann ich mir ab sofort in Ruhe ansehen. Mit dieser Ansage wechsle ich das Thema, denn ich darf eine aktuelle Veränderung nicht verschweigen: Mit dem 1. Dezember bin ich gesetzlich in Rente. Das ist nicht gleich Ruhestand. Ich erspare Ihnen und mir alle Klischees, die einem solchen Ereignis anhaften. In der Sache bin ich nicht mehr Angestellter dieser Tageszeitung. Deshalb übe ich die damit verbundenen Tätigkeiten nicht mehr aus. Aber es gibt eine Ausnahme: Ich bleibe Leseranwalt. Also widme ich mich weiterhin Beschwerden über Inhalte, die mit der zuständigen Redaktion nicht zu klären sind. Ich versuche zu vermitteln, Leserinteressen Gehör zu verschaffen, aber auch Journalismus zu erklären. Interessante Vorgänge um Veröffentlichungen lesen Sie wie bisher in dieser Kolumne.
Im Internet auf mainpost.de könnte es bald soweit sein, dass ich Kritik und Wünsche aus der Leserschaft noch in anderen Darstellungsformen erlebbar mache. Auch dazu freue ich mich über Vorschläge.
Otmar Pfister
Elfershausen
auch wenn wir möglicherweise schon aufgrund unterschiedlicher Parteipräferenz nicht immer gleicher Meinung waren (was aber die Diskussion in der Regel befeuert haben sollte) wünsche ich Ihnen nat. alles Gute für Ihren Teilruhestand - so habe ich es jedenfalls verstanden - und die Zeit, sich damit zu beschäftigen, was Sie sich für den letzten Lebensabschnitt sicher - und da spreche ich aus eigener Erfahrung - auch vorgenommen haben. Ob dazu die Teilzeit-Arbeit des Leseranwaltes gehört habe ich nicht zu kommentieren und tue es auch nicht. Einen Hinweis möchte ich aber anbringen und bitte das weder als Rat, noch als Empfehlung zu sehen: Es scheint nach aller Erfahrung in der Regel besser zu sein, selbst rechtzeitig die Entscheidung zum Ausstieg zu treffen, bevor jüngere "sanft drängen"; dies gilt vor allem dann, wenn man bis zum planmäßigen Termin arbeiten durfte und nicht, wie nicht wenige aus unserer Generation schon mit Ende 50 "rausgekegelt" wurden.
Anton Sahlender, Leseranwalt
ich stimme dem zu, dass die Namen veröffentlich werden. Leider ist das zu wenig der Fall.
Und machen Sie bitte weiter so wie bisher! Danke.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Adventszeit.
lg
eine treue Leserin der Mainpost
Anton Sahlender, Leseranwalt
mit Ihnen nichts zu tun haben.
Anton Sahlender, Leseranwalt