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LESERANWALT
Leseranwalt: Verdachtsmomente der Polizei, die besser nicht weiterverbreitet werden
Wenn die Polizei "drogentypische Ausfallerscheinungen" meldet, obwohl der Nachweis für Drogenkonsum fehlt, ist redaktionelle Verantwortung gefragt. Wie in diesem Fall.   
Nicht jede Polizeiaktion muss in der Presse gemeldet werden. Vor allem dann nicht, wenn unschuldige Personen durch Verdachtsberichterstattung belastet werden könnten.
Foto: Patrick Seeger, dpa | Nicht jede Polizeiaktion muss in der Presse gemeldet werden. Vor allem dann nicht, wenn unschuldige Personen durch Verdachtsberichterstattung belastet werden könnten.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 15.02.2024 22:38 Uhr

Diskussionswürdig sind Polizeimeldungen, die Personen mit einem Verdacht belasten. Das zeigt eine veröffentlichte Nachricht, mit deren Wirkung sich die Redaktion kontrovers auseinandergesetzt hat, weil sie kein Einzelbeispiel ist. Es war nämlich die glaubhafte Botschaft angekommen, dass wohl ein Mensch, der sich falsch verdächtigt sieht, unter Folgen einer solchen Meldung leidet.

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