Wenn in einem Artikel zweier Autoren (Christian Grimm und Holger Sabinsky-Wolf) zu lesen ist, dass die Große Koalition taumelt und die Grünen bereitstünden, sie abzulösen, ist das eine Bewertung dieser Autoren. Sie zitieren dazu Grünen-Chefin Annalena Baerbock: „Wenn eine Regierung nicht handlungsfähig ist, haben die Menschen ein Recht darauf, eine neue Regierung zu wählen.“ Dazu erklären die Autoren weiter, dass die Grünen Neuwahlen „jedenfalls am wenigsten fürchten“ müssten, „schließlich haben sie die Union zumindest in einer Umfrage gerade erst als stärkste Kraft abgelöst“. Nachzulesen auf der Titelseite der Zeitung vom 4.6.2019 (Kopie am Ende dieses Beitrages).
Unterschiedliche Wertungen
Das alles stand so auf dem Titel unter der insgesamt wertenden Überschrift: „Grüne drängen auf Neuwahlen“. Zu dieser Ansicht über das Verhalten der Grünen kann man angesichts der politischen Vorgänge durchaus kommen, obwohl das so klar im Text nicht deutlich wird. Wie auch immer: Dass die Grünen „drängen“ bleibt eine Bewertung und ist keine Nachricht. Die ist über einem Artikel, der weder als Analyse noch als Meinung ausgewiesen ist (auch nicht optisch), fehl am Platze. Leser T.L. aus dem Lkrs. Würzburg bezeichnet die Überschrift sogar als „schlichtweg falsch“. Sie suggeriere, „dass die Grünen sofort auf Wahlen drängen würden, was angesichts der letzten Erfolge natürlich verständlich wäre. Dass tun sie aber gar nicht.“ Diese Ansicht von Herrn T.G. ist als solche berechtigt, aber ebenfalls nur Wertung.
Wertende Botschaft in der Überschrift
Zu befürchten ist: Wer alleine die Überschrift liest, nimmt folglich nur eine wertende Botschaft mit und die gleich einer Nachricht. Die Wertung ist der Redaktion der Zeitung zuzuordnen, die in der Regel die Schlagzeilen macht und verantworten muss. Wer den gesamten Text liest, stößt auf weitere Bewertungen von Politiker-Aussagen. So ist die kommissarische Führung der SPD als „Verlegenheits-Troika“ bezeichnet. Diese Einordnung ist grundsätzlich zulässig. Vergleichbar kann sie in Analysen durchaus vorkommen. Deren Autoren sind meist Korrespondenten aus Hauptstädten. Sie kommen aber auch in Reportagen und Hintergrundberichten vor. Es muss aber im Text jederzeit deutlich sein, wo die gesicherte Nachricht endet und wo Wertungen und Einordnungen der Autoren beginnen. Jene Überschrift lässt das leider offen.
Was man nicht erfährt
Analysen, Meinungsberichte, Hintergrundtexte oder Reportagen sind also Gattungen, in denen Bewertungen vorkommen. Sie sollten der Leserschaft erkennbar als solche übergeben und zuweilen in ihrer Eigenart erklärt werden. Beim vorliegenden Beitrag – wie oft bei politischen Analysen – ist nichts von alledem angesagt. Man erfährt auch nicht, dass einer der Autoren (Grimm) Berlin-Korrespondent ist und der andere Politik-Redakteur bei der Augsburger Allgemeinen (Siehe "Vorteile von Kooperationen ..." 2018), mit deren Redaktion man eng zusammenarbeitet. Keiner der beiden Journalisten findet sich im Zeitungsimpressum (Seite 2), weil das nur Verantworliche Redakteure aufführt.
Transparenz und Glaubwürdigkeit
Das ist leider nicht die Transparenz oder Quellenklarheit, wie sie Leser erwarten können und wie sie von Redaktionen im Sinne von Glaubwürdigkeit gerne als wichtig herausstellt werden. Unklarheiten bergen die Gefahr in sich, dass sie den häufig an Medien gerichteten Vorwurf verstärken, dass sie Nachricht und Meinung nicht sauber genug trennen würden. Darauf habe ich schon einmal im August 2018 hingewiesen. Der Titel damals: „Analysen sind Meinung". Heute verbessere ich meine Empfehlung von damals: Analysen „enthalten Wertungen“. Unter anderem das sollte deutlich werden.
Ergänzende Leseranwalt-Kolumnen:
"Interessenskonflikte von Autoren müssen erkennbar sein" (2017)
"Fragen und Antworten, die Fragen aufwerfen" (2018)
"Transparenz, Baustein für Glaubwürdigkeit" (2017)
"Eingestehen, wo das Wissen des Journalisten endet" (2017)
"Vom Bewusstsein für eine korrekte Überschrift im Stich gelassen" (2016)
"Kommentare, Meinungen und Wertungen müssen als solche erkennbar sein" (2009)
Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de