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LESERANWALT
Interessenskonflikte von Autoren müssen erkennbar sein
Doppelfunktionen müssen erkennbar sein       -  Das zu erfahren, darauf haben Leser einen Anspruch...
| Das zu erfahren, darauf haben Leser einen Anspruch...
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 05:28 Uhr
Zum Journalismus gehört Transparenz. Zuweilen ist sie verpflichtend, so bei Doppelfunktionen von Autoren. Bei deren Beiträgen müssen ihre anderen Tätigkeiten kenntlich gemacht werden. Dann können Leserinnen und Leser den Inhalt besser einordnen. Diese Durchschaubarkeit verlangt Richtlinie 6 im Kodex des Presserates:

„Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.“

Das sollte selbstverständlich sein. Trotzdem kann es übersehen werden. Das zeigen          zwei aktuelle Fälle die der Deutsche Presserat mitgeteilt hat. Sie haben nach Leserbeschwerden jeweils zu seiner härtesten Sanktion, zur Rüge geführt.
 

Bürgermeister schreibt über Bürgermeister

Eine Rüge betraf das Traunsteiner Tagblatt. In seinem Internet-Angebot hatte es einen Artikel über eine Bürgerversammlung veröffentlicht. Darin stand der Bürgermeister der Gemeinde Rede und Antwort. Das Problem: Autor war der zweite Bürgermeister. Offengelegt hat die Zeitung das nicht und hat somit einen Interessenkonflikt der Leserschaft nicht kenntlich gemacht.
 

Doppelfunktion des Redakteurs

Der zweite Fall, der ebenfalls eine Rüge nach sich zog: Die in Sachsen-Anhalt verbreitete Volksstimme hatte in der Zeitung und in ihrem Online-Angebot ausführlich über Investitionen einer Wohnungsbaugenossenschaft berichtet. Hier war der Autor des Artikels gleichzeitig als Redakteur für das Kundenmagazin der Genossenschaft tätig. Die Leserschaft wurde aber über diese Doppelfunktion nicht aufgeklärt.
Weitere Fälle finden Sie im Archiv des Presserates, wenn Sie im Suchfeld bei "Nach Ziffer" eine 6 eingeben.Hier anklicken.
 

Gastautoren hinreichend darstellen

Wie es richtliniengemäß funktioniert, erkennt man in der Main-Post zuweilen auf der Meinungsseite (S.2) und dann auch auf mainpost.de. Dort kommen häufiger Experten in Beiträgen zu Wort oder sie haben sie selbst geschrieben. Dann ist jeweils aber die Funktion des Experten oder Gastautors hinreichend dargestellt.
 

Im Lokalen drohen Gefahren

Aber nicht nur bei großen Themen ist diese Transparenz erforderlich. Richtlinie 6 gilt auch für lokale Beiträge. Hinter denen stehen eben nicht nur professionelle Journalisten oder gar Verleger. Das lassen die geschilderten Presseratsfälle erkennen. Sie verdienen Aufmerksamkeit. Denn hier drohen Gefahren.
Läuft doch Berichterstattung aus der Region auch über freie Mitarbeiter. Das können Personen sein, die nur zeitweilig in journalistischer Funktion unterwegs sind. Denen hat ihr Engagement vor Ort mitunter weitere wichtige Funktionen eingebracht. Ergibt sich daraus bei einem oft unvermeidlichen Einsatz als Berichterstatter eine relevante Überschneidung mit dem Thema ihres Berichtes, dann haben Leser einen Anspruch darauf, das zu erfahren.

WEITERE LESERANWALT-KOLUMNEN ZU TRANSPARENZ UND ZU FREIEN MITRABEITERN.
"Mit ihren Autoren können Tageszeitungen mehr Gesicht zeigen" (2013)

"Am Wurzelwerk von Lokalredaktionen" (2016)
"Ein guter Vorsatz für 2017: Mehr Quellenklarheit" (2016)
"Ein lokales Markenzeichen der Zeitung: Die Freien" (2008)
 
Anton Sahlender, Leseranwalt
Siehe auch www.vdmo.de
 
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