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LESERANWALT
Analysen sind Meinung
Meinung-Nachricht       -  Achtung: Leser sollen es unterscheiden können - Auch in Korrepondentenberichten
| Achtung: Leser sollen es unterscheiden können - Auch in Korrepondentenberichten
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:09 Uhr

Für Leser muss erkennbar sein, was Nachricht ist und was Meinung. Das kann sprachlich innerhalb eines Artikels gelingen, etwa bei Kultur-Rezensionen oder Sportberichten. Am eindeutigsten ist jedoch die klare Trennung. Die empfiehlt sich für politische Beiträge. Das heißt, Meinung wird eigens gekennzeichnet und von der Nachricht optisch abgesetzt.

 

Das Gebrüll des Chefredakteurs

In diesem Sinne argumentiert Leser D.B. aus dem Kreis Rhön-Grabfeld in einer Zuschrift: „Als ich <…> den Text 'Partei ohne Alleinstellungsmerkmal‘ (Zeitung vom 31.7., siehe Foto) Ihres Berlin-Korrespondenten Martin Ferber gelesen habe, fiel mir sofort auf, dass eine der wichtigsten Grundregeln des <…> Journalismus grob verletzt worden ist: Die saubere Trennung von Nachricht und Kommentar.“ D.B. erinnert, er sei Jahrzehnte Redakteur in Süddeutschland gewesen. Hätte er so etwas abgeliefert, „das Gebrüll meines <...> Chefredakteurs hätten Sie wohl bis nach Würzburg gehört.“

 

Wertungen des Korrespondenten

D.B. bezieht sich auf einen Korrespondenten-Text wie man ihn zuweilen findet. Der Korrespondent analysiert eine aktuelle Situation. Beginnend mit der Überschrift liest man Wertungen:

"Die CSU ist nur ein Schatten ihrer selbst, hypernervös und völlig neben der Spur" oder "Neue Akzente hat die neue starke Frau, Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles, bislang noch nicht gesetzt, mit eigenen Themen ist sie nicht aufgefallen..." usw.

 

 

Main-Post Bericht vom 31.7.2018       -  Das ist eine Analyse des Korrespondenten in Berlin, also ein Meinungsbeitrag. Er ist aber gestaltet wie ein Bericht. Richtig wäre es deshalb, ihn zu kennzeichnen
| Das ist eine Analyse des Korrespondenten in Berlin, also ein Meinungsbeitrag. Er ist aber gestaltet wie ein Bericht. Richtig wäre es deshalb, ihn zu kennzeichnen

 

 

 

Nicht jeder sucht im Impressum

Das ist letztendlich Meinung eines der Korrespondenten vor Ort. Nur gekennzeichnet mit ihren Namen laufen eben zuweilen Korrespondenten-Beiträge, in die ihre Perspektiven und Empfindungen einfließen, so wie man es sonst von Reportagen oder Features kennt. Die dürfen dann aber nicht wie ein Bericht daherkommen. Erschließt sich eine - wie im vorliegenden Fall - nicht eigens gekennzeichnete Korrespondenten-Analyse als solche trotzdem der Leserschaft? Daran glaube ich nicht in jedem Fall. Nicht jede/r Leser/in wird wissen, dass der Autor Korrespondent ist oder im Impressum der Zeitung nach seinem Namen suchen.

 

Klarheit herstellen

So halte ich es wie D.B. nicht nur für besser, sondern auch für korrekt, wenn in der Überschrift Klarheit hergestellt wird. Etwa so: "Unser Berliner Korrespondent analysiert, was die SPD will". Damit wäre der häufig gemachte Vorwurf entkräftet, der da lautet, Nachricht und Meinung seien nicht getrennt oder Lesern solle Meinung als Nachricht untergejubelt werden. Transparenz kann, da es den Medien um Glaubwürdigkeit geht, derzeit nicht groß genug geschrieben werden.

 

Überflüssige Wertung

Ein anderes Beispiel verdeutlicht das und lässt dazu einen Fehler erkennen: "Spahns Rezept gegen Pflegenotstand" (Zeitung vom 2.8. siehe Foto) war ein Korrespondentenbericht überschrieben. Dazu steht daneben ein klar gezeichneter Kommentar. Überflüssig war es deshalb, in den Bericht noch Wertung einzustreuen, so wie eingangs geschehen ("Spahn lobt sich selber"). Das gibt dem sonst sachlichen Bericht eine Tendenz mit. Spahns Eigenlob zu erkennen, kann man getrost der Leserschaft überlassen.

 

 

Main-Post Bericht: Spahns Rezept gegen Pflegenotstand       -  Ein Korrespondentenbericht und ein gekennzeichneter Meinungsbeitrag dazu. Vorbildlich - wäre nicht die Bemerkung im Bericht, dass sich Spahn selber lobt. Diese Erkenntnis kann man getrost den Lesern überlassen oder aber in den Standpunkt einbauen.
| Ein Korrespondentenbericht und ein gekennzeichneter Meinungsbeitrag dazu. Vorbildlich - wäre nicht die Bemerkung im Bericht, dass sich Spahn selber lobt.

Ähnliche Leseranwalt-Kolumnen:

"Kommentare, Meinungen und Wertungen müssen als solche erkennbar sein" (2009)

"Transparenz, Baustein für Glaubwürdigkeit" (2017)

"Die überflüssige Ohrfeige" (2018)

"Fragen und Antworten die Fragen aufwerfen" (2018)

Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch: www.vdmo.de

 
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