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München
Corona-Katastrophenfall: Diese Regeln gelten nun
Bayern hat am Montag wegen des Coronavirus den Katastrophenfall ausgerufen. Welche konkreten Regeln nun in den Bereichen Öffentliches Leben, Gesundheitssystem und Wirtschaft gelten.
Ein Polizist steht an einer Kontrollstelle an der Grenze zu Österreich und überprüft einen Fahrer. Deutschland hat wegen des Coronavirus beschlossen, seine Grenzen zumindest teilweise zu schließen. Bayern hat am Montag den Katastrophenfall ausgerufen.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Ein Polizist steht an einer Kontrollstelle an der Grenze zu Österreich und überprüft einen Fahrer. Deutschland hat wegen des Coronavirus beschlossen, seine Grenzen zumindest teilweise zu schließen.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:33 Uhr

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat wegen der stark steigenden Zahl an Corona-Infizierten den Katastrophenfall für den gesamten Freistaat ausgerufen und strikte Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt.

Die Entwicklung der Infektionen sei sehr dynamisch, mit einer starken Zunahme der Fallzahlen und auch weiteren Toten sei in den nächsten Tagen zu rechnen. Deshalb müssten folgende Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen:

Öffentliches Leben

Corona-Katastrophenfall: Diese Regeln gelten nun
Foto: Fabian Gebert

Es gibt vorerst keine allgemeine Ausgangssperre. Die eigene Wohnung soll allerdings nur für wirklich wichtige Gründe verlassen werden - etwa den Weg zur Arbeit, für Besorgungen des täglichen Bedarfs oder zur Hilfe und Versorgung anderer Menschen.

  • Seit Montag: Kontrollen an Grenzen im Süden und Norden

Firmen und Betriebe bleiben offen, der ÖPNV bleibt in Betrieb.

  • Bahn schränkt Regionalverkehr ein: Keine Ticket-Kontrolle

Im Einzelhandel gilt ab Mittwoch ein grundsätzliches Öffnungsverbot. Ausgenommen davon sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, die Post, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag in begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen zulassen. Auch in Einkaufszentren und Kaufhäusern dürfen nur die oben genannten Bereiche öffnen. Diese Regelung gilt von Mittwoch, 18. März, bis einschließlich 30. März.

Zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und um den Andrang in den Geschäften zu entzerren, werden ab Mittwoch die möglichen Ladenöffnungszeiten in den oben genannten Bereichen gelockert: An Werktagen von 6 Uhr früh bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr. Auch diese Regel gilt von 18. bis 30. März.

In der Gastronomie dürfen ab Mittwoch Betriebskantinen, Speiselokale und Betriebe, die Speisen überwiegend zum Verzehr vor Ort verkaufen, nur noch von 6 Uhr früh bis 15 Uhr geöffnet haben. Der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen sowie die Auslieferung ist jederzeit zulässig. In Gaststätten muss zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt werden. In den Räumen dürfen sich zudem nicht mehr als dreißig Personen aufhalten. Ausgenommen von den Beschränkungen sind auch Hotels, soweit sie ausschließlich eigene Übernachtungsgäste bewirten. Diese Regelung gilt ebenfalls ab Mittwoch, 18. März, bis einschließlich 30. März.

Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die für das tägliche Leben nicht notwendig sind, sondern der Freizeitgestaltung dienen, wird ab Dienstag untersagt. Hierzu zählen Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordelle, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellneszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügunsstätten, Fortbildungszentren, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ebenfalls von Dienstag, 17. März, bis bis 19. April.

Handwerker und Dienstleistungen: Installateure, Elektriker oder Maler können prinzipiell ohne Einschränkungen weiterarbeiten. Dies gilt auch für Dienstleister wie zum Beispiel Friseure.

Schulen und Kitas bleiben bis Ende der Osterferien geschlossen. In Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäuser gelten Beschränkungen bei Anzahl und Dauer der Besuche von außen.

Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Ausgenommen sind nur private Feiern in Wohnungen, deren Teilnehmer einen persönlichen Bezug zueinander haben, etwa über Arbeit oder Familie. Diese Regel gilt von Dienstag, 17. März, bis einschließlich 19. April.

Medizinischer Bereich

Corona-Katastrophenfall: Diese Regeln gelten nun
Foto: Silvia Gralla

Die Notfallnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung sowie die Beratungsnummern der Gesundheitsämter sollen personell deutlich aufgestockt werden.

Die Kapazitäten für Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollen deutlich aufgestockt werden. Tests sollen nur noch dann vorgenommen werden, wenn Symptome wie Husten oder Fieber vorhanden sind, um eine Überlastung zu vermeiden.

Krankenhäuser werden komplett auf die Corona-Behandlung ausgerichtet. Zusätzliche Intensivbetten sollen vorgehalten und Pandemie-Pläne erstellt werden. Auch Reha-Kliniken und Allgemein-Praxen sollen in die Notfall-Planungen einbezogen werden.

  • Lesen Sie auch: Was die Corona-Krise für deutsche Krankenhäuser bedeutet

Unikliniken sollen Forschungsvorhaben einstellen und den Betrieb komplett auf die Patientenversorgung ausrichten. Auch medizinische Kapazitäten der Bundeswehr sollen für die Corona-Behandlung genutzt werden.

Medizinstudenten sollen als zusätzliches Personal in den Kliniken zur Verfügung stehen. Pensionierte Ärzte oder Ärzte in Elternzeit sollen ebenfalls einbezogen werden.

Wirtschaft

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Foto: Marijan Murat, dpa

Die bayerische Förderbank LfA erhält einen Bürgschaftsrahmen von 500 Millionen Euro. Damit sollen Notkredite der Hausbanken für in finanzielle Schieflage geratene Firmen in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent vom Freistaat abgesichert werden. Bürgschaften für größere Firmen sollen bundesweit über die Förderbank KfW abgewickelt werden.

Zur Stützung der Wirtschaft schafft der Freistaat ein verfügbares Sondervermögen von zehn Milliarden Euro. Dafür soll der seit 2006 geltende Stopp der Neuverschuldung aufgehoben werden. Neben den Bürgschaften des Staates sollen auch direkte Zuschüsse sowie Staatsbeteiligungen an im Zuge der Corona-Krise in Schieflage geratene Unternehmen möglich sein.

Für unmittelbar in finanzielle Not geratene Kleinbetriebe, die Gastronomie, aber auch für kulturelle Einrichtungen soll es über die Bezirksregierungen unbürokratische Nothilfen zwischen 5000 und 30000 Euro geben. Die Staatsregierung appelliert dabei an die Ehrlichkeit der Antragsteller: Die Hilfe solle nur in Anspruch genommen werden, wenn sonst die Existenz des Betriebs auf dem Spiel steht.

 
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  • Arcus
    Wir müssen uns jetzt wohl den Anordnungen von oben fügen. Auch wenn Söder erst immer dann Maßnahmen umsetzt, wenns nicht mehr anders geht. Gespannt bin ich wie er wieder aus dem sleep modus wieder rauskommen will. Das Abitur soll jetzt um wenige Wochen verschoben werden. Glaubt die bayrische Staatsregierung ernsthaft, daß das Coronaproblem dann gelöst ist? Wie lange will die Söderregierung die Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen durchhalten? Jetzt fällt der
    SöderCSU Ihre "mir san mir" Politik heftig auf die Füße. Was wir jetzt brauchen, ist eine strikte Einhaltung der Empfehlungen der Virologen und Epidemiologen. Nach wie vor werden die Abstandsregeln fast nirgendwo eingehalten.
    Jetzt den starken Molli zu spielen ist einfach. Schwieriger wirds wieder aus der Krise rauszukommen. Da hoffe ich auf die Zusammenarbeit aller Demokraten. Ob dann Selbstdarsteller wie Söder die Richtigen sind, darf bezweifelt werden.
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  • flyarcus@gmx.de
    ach Arcus...vielleicht sollten sie in dieser nie dagewesenen Situation den Chef spielen? Söder machts gut und der Spahn gefällt mir im Moment auch gut.
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