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Würzburg
Wegen Verjährung um wenige Tage: Staatsanwaltschaft Würzburg stellt Ermittlungen gegen Bischof Franz Jung ein
Verfahren eingestellt: Das Bistum Würzburg sieht sich im Recht, der Bischof sieht sich bestätigt. Warum inhaltlich gar nicht ermittelt wurde und was die Kläger sagen.     
Das Verfahren gegen den Würzburger Bischof Franz Jung wegen Verleumdung ist eingestellt worden.
Foto: Thomas Obermeier | Das Verfahren gegen den Würzburger Bischof Franz Jung wegen Verleumdung ist eingestellt worden.
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 30.10.2023 02:47 Uhr

Die im August begonnenen Ermittlungen gegen den Würzburger Bischof Franz Jung wegen Verleumdung werden nicht weitergeführt. Der Grund ist laut Staatsanwaltschaft Würzburg, dass die Vorwürfe verjährt sind.    

Der Hintergrund: Das Bistum Würzburg hatte vor fünf Jahren die Führungsriege seiner Immobilientochter Sankt Brunowerk - Bauträger und Verwaltungs-GmbH (SBW) von ihren Ämtern enthoben und mit zivil- sowie strafrechtlichen Mitteln verfolgt. Die Begründung damals: Beim Ankauf von Kunstwerken sowie dem Verkauf des kircheneigenen Erbachshofs in Eisingen (Lkr. Würzburg) seien dem Bistum Schäden entstanden. 

Drei Anzeigen gegen Würzburger Bischof wegen Verleumdung 

Nachdem mehrere Gerichte diese Vorwürfe zurückgewiesen haben, fordern der zu Unrecht beschuldigte ehemalige Kunstreferent der Diözese und Domkapitular Jürgen Lenssen sowie der frühere SBW-Geschäftsführer vom Bistum öffentliche Rehabilitation, Entschädigung und eine Entschuldigung. Doch dazu, sagen sie, sei die Bistumsleitung nicht bereit.

Lenssen, der frühere Geschäftsführer sowie die Künstler Herbert Mehler und Sonja Edle von Hoeßle, die ihren Ruf durch das Vorgehen der Bistumsleitung ebenfalls geschädigt sehen, griffen deshalb zu juristischen Mitteln: Im Juli zeigten sie den Bischof und seinen damaligen Generalvikar wegen Verleumdung an. Sie hätten wider besseres Wissen Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Unschuldige inszeniert. Der Anwalt des Bistums nannte diese Vorwürfe "substanzlos", es gebe keine Belege für strafbares Handeln.   

Fünfjährige Verjährungsfrist um ein paar Tage überschritten

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Würzburg  mitgeteilt, dass sie dazu nicht weiter ermittelt - wegen Verjährung.  Zwischen den Anzeigen des Bistums gegen die Führungsriege im Juli 2018 und denen Anzeigen gegen Bischof und Generalvikar im Juli 2023 seien fünf Jahre und ein paar Tage vergangen. 

"Wenn die Verjährungsfrist von fünf Jahren überschritten ist, sind keine Ermittlungen erlaubt", erklärt Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch. Deshalb seien die Verleumdungsvorwürfe gegen Bischof und Generalvikar inhaltlich gar nicht geprüft worden.

Pressestelle des Bistums zitiert Bischof Jung: "Alles andere hätte mich gewundert" 

Die Pressestelle des Bistums verkündet diese Einstellung als eine Art Freispruch: Die gegen Bischof Jung und den ehemaligen Domkapitular erhobenen Vorwürfe "haben sich damit als gegenstandslos erwiesen", schreibt sie in einer aktuellen Meldung.  Darin wird Jung so zitiert:  "Alles andere hätte mich gewundert." 

"Das Ganze zeigt, wie weit sich die katholische Kirche von den Gläubigen entfernt hat", sagt der Würzburger Strafrechtler Norman Jacob sen. zu dieser Reaktion. "Es erinnert mich an den Kölner Bischof Woelki. Der Würzburger Bischof inszeniere sich jetzt als Sieger, dabei hat die Staatsanwaltschaft nur den einfachsten Weg gewählt, sich des Verfahrens zu entledigen." 

Auch der frühere SBW-Geschäftsführer sagt: "Der Bischof stellt sich nicht seiner Verantwortung." Hans-Joachim Diener,  Anwalt des Künstlerehepaars, hält den gesamten Vorgang für "ein Waterloo für die Kirche". Dass die Bistumsspitze keine Verantwortung übernehme, erinnere ihn an den Umgang mit Missbrauchsfällen.

Die Einstellung wegen Verjährung halten die Rechtsanwälte der Betroffenen für nicht gerechtfertigt. Sie erklären, dass sie Rechtsmittel dagegen einlegen werden.     

 
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Kommentare
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  • Hiltrud Erhard
    Eine Einstellung egal wegen was ist kein Freispuch!

    Offensichtlich ist dennoch etwas gravierendes passiert was einer einvernehmlichen Beilegung widerspricht, denn warum reagiert das Bistum so befremdlich?
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  • Georg Metzger
    Alles andere hätte mich gewundert
    an Ihrem Verhalten, H. Jung.

    Gibt es noch eine schlechtere Klasse für einen Freispruch?
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  • Jürgen Gittel
    Falsche Formulierung: Einen Freispruch kann es nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren geben. Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung ist etwas anderes, da kommt es zu keinem Prozess. Auch nicht zu Strafbefehlen etc. Nur Mord verjährt nicht.
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  • Michael Zink
    "wider besseren Willens"? Nicht "wider besseren Wissens"?
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  • Roland Bauernschubert
    Nein.
    Richtig ist: wider besseres Wissen
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  • Angelika Keil-Fuchs
    Falsch!
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  • Angelika Keil-Fuchs
    Ich korrigiere mich: Es ist beides möglich.
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  • Manuela Göbel
    Danke für den Hinweis! Ich verbessere den Tippfehler...Manuela Göbel
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  • Jochen Mueller
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Roland Albert
    Man kann es auch schreiben, wie man es braucht.
    Was für ein Gschmäckle.
    Alles für die Kirche, alles für Bayern. Was nicht sein soll, darf nicht sein.
    Ich verachte die katholische Kirche!
    Die Reichweite in Politik und Justiz ist immer noch allgegenwärtig.
    Ich bin froh, seit vielen Jahren ausgetreten zu sein!
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  • Klaus Fiederling
    vielleicht noch weg aus Bayern?
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  • Roland Albert
    Im Gegensatz zur Kirche ist Bayern, ein wunderbares Land zum Leben.
    Da brauchts diese gehässige Anspielung nun gar nicht. Schon gar nicht von einem Fremden. Woher kommen die unzähligen Kirchenaustritte?
    Von der wunderbaren Gemeinschaft? Ich lache, laut und ausgiebig.
    Nicht alle mündigen Bürger sind kirchlich verblendet.
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  • Lutz Saubert
    Nicht alle mündigen Bürger sind hasserfüllt.
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  • Roland Albert
    Stimmt. Gebe ich Ihnen vollkommen recht.
    Aber in Bezug auf die Kirche verstehe ich keinerlei Spaß!
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  • Edeltraud Eusemann
    Auch wenn es gesetzeskonform ist. Es ist eine Schande für die Justiz und den Bischof.
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  • Lutz Saubert
    Also sollte die Justiz Ihrer Meinung nach besser die Gesetze brechen?
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  • Hiltrud Erhard
    Warum sollte es eine Schande sein?
    So ein Käse!

    Wenn die Zusammenarbeit nicht belastet gewesen wäre (es gehören auch immer zwei dazu) und das Verhältnis einwandfrei und vertrauensvoll gewesen wäre, wäre es gar nicht so weit gekommen.

    Es ist doch immer noch, auch im Ursprungsverfahren trotz Einstellung, kein Freispruch gewesen. Die Schadenshöhe konnte nur nicht beziffert werden.

    Zur Schande: verlangen Sie extra Würste vom Gericht oder Rechtsbeugung, nur weil es Ihnen nicht in den Kram passt!

    Warum soll ein Bischof oder die Kirche weniger Rechte haben?

    Das ist beschämend und Heuchlerei, dass man das jetzt so dreht und wendet!
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