Noch sind die Vorwürfe gegen den Würzburger Bischof Franz Jung wegen Verleumdung nicht offiziell vom Tisch. Aber das scheint nach Informationen dieser Redaktion aus Justizkreisen nur noch eine Frage der Zeit: Jungs Anwalt Hanjo Schrepfer bestätigt auf Nachfrage, dass er "Akteneinsicht zum Ergebnis der Ermittlungen bekommen" habe. Er habe die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Bei den Nachforschungen der Würzburger Staatsanwaltschaft hat sich der Verdacht demnach wohl nicht erhärtet, den drei Betroffene mit einer Strafanzeige Anfang August öffentlich gemacht hatten. Ihr Vorwurf: Der Würzburger Bischof habe sie wider besseren Wissens an den Pranger gestellt, um Verantwortliche für ein fragwürdiges Immobiliengeschäft zum Nachteil des Bistums präsentieren zu können.
Verteidiger des Würzburger Bischofs: "Es gab fragwürdige Vorgänge"
"Es gab fragwürdige Vorgänge, die der Bischof in seinem Verantwortungsbereich nicht einfach ignorieren konnte", sagt Schrepfer zum Ausgangspunkt des Verfahrens vor über fünf Jahren. "Aber er hat sich völlig korrekt an die Regeln im Rechtsstaat gehalten."
Die Ermittlungen seien vorschriftsmäßig von den dafür verantwortlichen Behörden bei Staatsanwaltschaft und Gericht geführt worden. "Bischof Jung hätte gar keine Möglichkeit gehabt, darauf Einfluss zu nehmen", betont der Strafrechtler, der 2018 die Anzeige wegen Verdachts der Untreue gegen die ehemalige Führungsriege der Immobilientochter des Bistums erstattet hatte.
Unter ihnen war als Aufsichtsrat Jürgen Lenssen, der frühere Domkapitular und Kunstreferent der Diözese. Der Bischof habe "staatliche Behörden vorsätzlich für Zwecke missbraucht, willkürliche Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Unschuldige zu inszenieren", heißt es in seiner Strafanzeige. Für Schlagzeilen hatte gesorgt, dass die Polizei für die Ermittlungen die Wohnung des angesehenen Kirchenmanns aufgebrochen hatte - ohne dann Entscheidendes zu finden.
Drei Strafanzeigen gegen Bischof: Geschäftsführer, Kunstreferent und Künstlerpaar zu Unrecht verfolgt?
Im Zentrum der Ermittlungen hatte der frühere Geschäftsführer der SBW GmbH (Sankt Brunowerk - Bauträger und Verwaltungs-GmbH) gestanden, unter dessen Verantwortung der Grundstücksdeal geschah. "Ohne Durchführung der kirchenrechtlich obligatorischen Schlichtungsverfahren und ohne, dass er seine Sicht darstellen konnte, wurde mein Mandant eines massiven Betruges beschuldigt", schreibt sein Anwalt Ulrich Bildl in seiner Strafanzeige.
Der Anzeige schloss sich auch das Künstlerehepaar an, das von der SBW den Erbachshof in Eisingen (Lkr. Würzburg) erworben hatte. Unklarheiten über Preis und Zahlungsmodalitäten hatten zu fünfjährigen juristischen Auseinandersetzungen geführt.
Der entlassene Geschäftsführer gewann Prozess nach Prozess vor dem Arbeitsgericht, musste sich dann aber trotzdem einem Strafverfahren stellen. "Bischof Jung und der damalige Generalvikar kannten die Akten genau und wussten deshalb, dass der Verkauf des Hofs rechtmäßig war", sagt der Anwalt Hans-Joachim Diener, der die Käufer vertrat. "Trotzdem haben sie das Gegenteil behauptet und dadurch Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Unschuldige ausgelöst."
Anwalt Schrepfer: Nach Verdacht Kanzlei mit sorgfältiger Prüfung beauftragt
Dass der Bischof "wider besseres Wissen" ein Strafverfahren inszeniert habe, sei "eine unwahre Tatsachenbehauptung", sagt Rechtsanwalt Hanjo Schrepfer. Vielmehr sei Jung über fragwürdige Vorgänge bei dem Grundstücksverkauf informiert worden. Ein Kanzlei in Wertheim habe den Verdacht dann in seinem Auftrag sorgfältig geprüft und tatsächlich "straf- und zivilrechtlich deutliche Auffälligkeiten festgestellt", erklärt Schrepfer.
Diese Fakten habe er der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. "Ab da war der Bischof nicht mehr eingebunden." Nach langer Prüfung habe die Staatsanwaltschaft damals einen hinreichenden Tatverdacht der Untreue bejaht und Anklage gegen den Geschäftsführer erhoben. Auch das Landgericht Würzburg habe die Vorwürfe als so fundiert erachtet, dass es ein Verfahren eröffnete. "Es gab also niemals eine falsche Verdächtigung des Bischofs", schlussfolgert der Anwalt.
Verteidiger unterscheidet: Einstellung des Verfahrens war kein Freispruch
Im Prozess hatte der Staatsanwalt dann eingeräumt: Der Wert der Immobilie sei wohl in der Anklage falsch berechnet, der entstandene Vermögensschaden deutlich geringer als zunächst angenommen. Das Gericht habe das Verfahren daraufhin "wegen vermeintlich geringer Schuld eingestellt", betont Schrepfer. "Das ist nicht das gleiche wie ein Freispruch."
Der gekündigte Ex-Geschäftsführer habe dieser Lösung vor Gericht ausdrücklich zugestimmt. Er könne deshalb nicht behaupten, vom Bischof wider besseres Wissen verleumdet worden zu sein. Die dreifache Strafanzeige gegen Franz Jung sei also "inhaltlich substanzlos".
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage in dieser Woche mit: "Noch" seien die Ermittlungen gegen den Würzburger Bischof nicht offiziell eingestellt.
Und heute: Wohltuendes Schweigen!
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