Die Diözese hat erneut verloren - und Ex-Geschäftsführer F. kann erstmal aufatmen. Denn "das Vorgehen des Bistums setzt ihm sehr zu", sagt Rechtsanwalt Matthias Heese über den ehemaligen Geschäftsführer der Immobilientochter der Diözese, den er in einem halben Duzend zivilrechtlicher Verfahren durch mehrere Instanzen im Rechtsstreit mit der Diözese vertritt. An diesem Dienstag urteilte das Oberlandesgericht Bamberg, dass F. von der Diözese noch ein Gehalt in Höhe von rund 14 000 Euro zusteht.
Bis Juni 2018 hatte sich der heute 65-Jährige als Chef des bischöflichen Liegenschaftsamts und Geschäftsführer der St. Bruno-Werk Bauträger- und Verwaltungs-Gesellschaft (SBW) um die Immobiliengeschäfte im Bistum gekümmert. Dann enthob die Kirche überraschend ihn sowie die Mitglieder des SBW-Aufsichtsrats ihrer Pflichten.
Das Vorgehen sorgte für viel Aufsehen und Schlagzeilen, da im Aufsichtsrat auch prominente und langjährige Mitglieder tätig waren: wie Adolf Bauer, damals Bürgermeister der Stadt Würzburg und langjähriger Finanzdirektor des Bistums, oder Jürgen Lenssen, Domkapitular im Ruhestand und ehemaliger Bau- und Kunstreferent der Diözese. Die Polizei durchsuchte im Sommer 2018 Büros der SBW und Privaträume. Im Raum stand der Vorwurf, Mitglieder der Führungsriege hätten dem Bistum geschadet.
Die bislang abgeschlossenen zivilrechtlichen Verfahren erhärteten diesen Vorwurf nicht. Gegen den ehemaligen SBW-Geschäftsführer hat die Diözese bereits in mehreren Instanzen verloren. Jetzt urteilte das Oberlandesgericht Bamberg in einem Berufungsverfahren, dass F. auch nach seiner Freistellung im Juni 2018 sein monatliches Geschäftsführergehalt von rund 1200 Euro - zusätzlich zu seiner Vergütung als Chef der bischöflichen Liegenschaften - sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zugestanden hatten. Denn die Diözese habe ihn zwar freigestellt, ihm aber nicht gekündigt.
Wie berichtet, hat die Diözese außerdem Klagen gegen F. wegen des Ankaufs von Kunstwerken für Kirchengemeinden in Würzburg und Eisingen. Die Gerichte konnten nicht erkennen, dass F. seine Pflichten verletzt oder der Diözese geschadet hätte. Eine ähnliche Klage gegen den ehemaligen Kunstreferenten Lenssen hat die Diözese kürzlich zurückgezogen.
Bislang hat der Rechtsstreit die Diözese damit lediglich Kosten verursacht: Das aktuelle Urteil verpflichtet die Diözese zu einer Gehaltsnachzahlung von rund 15 000 Euro an F.. Dazu lässt sich in diesem Verfahren anhand des Streitwerts ausrechnen, dass der Kirche rund 13 000 Euro Rechtsanwalt- und Gerichtskosten entstanden sind. Die verlorenen Klagen wegen Schadensersatz am Arbeits- und Landesarbeitsgericht haben die Kirche bereits rund 22 000 Euro gekostet. Eine Stellungnahme dazu will die Diözese auf Anfrage der Redaktion nicht abgeben.
Wie geht die Aufklärung des SBW-Skandals jetzt weiter? 2018 hatte die Kirche eine "gründliche Aufarbeitung" der Vorgänge angekündigt. Dass davon bis heute öffentlich nichts zu hören ist, erklärte die Diözese mit den noch laufenden rechtlichen Verfahren. Denn im Gegensatz zu den zivilen Klagen ist die Verfolgung der strafrechtlichen Vorwürfe gegen F. nicht abgeschlossen.
Bei diesen geht es um den von der Diözese bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Vorwurf, dass der damalige SBW-Geschäftsführer sie beim Verkauf eines Aussiedlerhofs bei Eisingen (Lkr. Würzburg) um etwa 300 000 Euro geschädigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte im Dezember 2020 deshalb Klage wegen Untreue erhoben. Bislang hat das Landgericht noch nicht entschieden, ob und wann es zur Verhandlung kommt. Solange ruhen auch weitere zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die die Diözese gegen F. und andere einklagen will.
Verfehlungen und Versäumnisse herhalten .
Dafür gibt man Anwalts- und Gerichtskosten unnötig und sehr reichlich aus und im
Gegenzug werden dann die Pfarrhäuser auf dem Lande und die Bildungsstätte
gestrichen.
Was denken sich die Verantwortlichen den eigentlich ?
Und wir Katholiken zahlen dies wie immer brav und artig !
Die Kirche hat übrigens für ihre eigenen Verfehlungen sehr selten einen vernünftige
und wirklich aussagefähige Mitteilung abgegeben .
Die war für das Bistum wesentlich sinnvoller!
Diese §§reitende Geldverschwendung und zig Zehntausende für Berater und Rechtsanwälte ist der wahre Finanzskandal!
Schuld an der miserablen finanziellen Situation sind wohl sehr viele Personen. Sicherlich hätte man eher einschreiten müssen, stattdessen wurde gewartet bis das Fass übergelaufen ist.
Sich nun einen herauspicken zu wollen um sich selbst reinzuwaschen ist schäbig.