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Gelchsheim
Schweineskandal: Keine weiteren Ermittlungen mehr
Eine Landwirt, der 2000 Schweine verenden ließ, geht straffrei aus. Eine Beschwerde der Tierschutzorganisation PETA blieb erfolglos.
Ausgerüstet mit Schutzanzügen und Atemgeräten betraten Mitarbeiter des Veterinäramts am 9. April erstmals die Stallgebäude, in denen schon Monate zuvor rund 2000 Schweine verendet waren. 
Foto: Gerhard Meißner | Ausgerüstet mit Schutzanzügen und Atemgeräten betraten Mitarbeiter des Veterinäramts am 9. April erstmals die Stallgebäude, in denen schon Monate zuvor rund 2000 Schweine verendet waren. 
Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:02 Uhr

Es bleibt dabei: Ein junger Landwirt aus dem südlichen Landkreis Würzburg geht straffrei aus, obwohl er seinen gesamten Schweinebestand aus rund 2000 Tieren über Monate hinweg qualvoll verenden ließ. Die Beschwerde der Tierschutzorganisation PETA gegen die  Einstellung der Ermittlungen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg zurückgewiesen.

Im April 2018 war der Fall bekannt geworden, nachdem der Landwirt dem Veterinäramt Würzburg über seinen Anwalt mitgeteilt hatte, dass sein gesamter Tierbestand in zwei benachbarten Stallgebäuden nahe dem Gelchsheimer Ortsteil Osthausen verendet war. Im August 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen ein, nachdem ein psychiatrischer Gutachter dem Landwirt Schuldunfähigkeit bescheinigt hatte.

Kein Raum für die Erhebung einer Klage

Die Staatsanwaltschaft ging nach ihren Ermittlungen zwar davon aus, dass der Landwirt den Tod der Schweine bewusst herbeigeführt hat. Weil angesichts des psychiatrischen Gutachtens kein Raum für die Erhebung der Klage bestehe, habe das Verfahren aber eingestellt werden müssen. PETA legte daraufhin Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg ein. Diese kam nun zu der Auffassung, dass die Einstellung richtig war. "Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde in vollem Umfang aufrecht erhalten", so ein Sprecher auf Anfrage der Redaktion. Das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen.

"Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde in vollem Umfang aufrecht erhalten."
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

In ihrer erst vor wenigen Tagen eingereichten Begründung der Beschwerde zog PETA die Stichhaltigkeit des psychiatrischen Gutachtens in Zweifel. Seine angebliche Schuldunfähigkeit sei eine Farce, weil sich der beschriebene Zustand auf den von ihm angegebenen Zeitraum vom November 2017 beziehen dürfe, und nicht auf den eigentlichen Tatzeitraum von Ende 2016 bis Anfang 2017, teilt der Leiter der PETA-Rechtsabteilung, Edmund Haferbeck, in einer Pressemitteilung mit.

Den Todeskampf monatelang mit angesehen

Weiter vermutet PETA, dass der Landwirt aus finanziellen Motiven die  Versorgungseinrichtungen und technischen Anlagen abgestellt oder sabotiert habe. Der Todeskampf vieler Tiere habe Monate gedauert. Vor Hunger fraßen die Schweine tote Artgenossen und infizierten sich dabei mit giftigen Keimen. Der Landwirt sei während dieser Zeit nachweislich regelmäßig im Stall gewesen und habe das Leid der Tiere über Monate hinweg mit angesehen.

Die Aussagen decken sich mit den Ermittlungen des Veterinäramts, dessen Ergebnis der Redaktion vorliegt. Demnach fanden die Veterinäre im neuen der beiden Stallgebäude Tiere, die bereits Monate zuvor verendet waren und solche, die vermutlich erst kurz vor Bekanntwerden des Falls gestorben sind. Weil die Fütterungsautomaten offensichtlich gewaltsam zerstört wurden, ging die Behörde davon aus, dass diese Tiere nur durch Kannibalismus so lange überleben konnten.

Anhand des Alters der Tiere zum Todeszeitpunkt, ihren Ohrmarken und den in den Betriebsunterlagen verzeichneten Zugängen von Ferkeln ging das Veterinäramt in seiner Stellungnahme an die Polizei davon aus, dass die Schweine im älteren Stallgebäude bereits im Frühjahr 2016 verendet waren. Außerdem hat die Polizei herausgefunden, dass der Landwirt die Stallgebäude über Monate hinweg noch aufgesucht hat und damit Zeuge der schrecklichen Szenen gewesen sein muss.

Kabel und Anlagen mutwillig zerstört

Wie aus Unterlagen hervorgeht, die der Redaktion vorliegen, hatte der Landwirt zunächst angegeben, dass die Tiere im November 2017 verendet seien. Erst später habe er vor Wut die Anlagen in den Stallungen mutwillig zerstört und beispielsweise Kabel herausgerissen und abgezwickt. Anlass dafür sei eine psychische Ausnahmesituation bedingt durch den Tod eines nahen Angehörigen gewesen. Das Veterinäramt hingegen hat festgestellt, dass die Fütterungs- und Tränkautomaten zumindest teilweise seit langer Zeit außer Betrieb waren. 

PETA geht davon aus, dass es finanzielle Engpässe waren, die den Landwirt veranlasst haben, die Tiere verhungern und verdursten zu lassen und spricht von einem "Lügengebilde", das er nach Bekanntwerden des Falls aufgebaut hat, um sein Handeln zu begründen. Deshalb hatte PETA in ihrer Beschwerde die Einsetzung eines "Obergutachters" gefordert, der die Schuldfähigkeit über den gesamten infrage kommenden Tatzeitraum zwischen Mitte 2016 und Anfang 2018 beurteilt.

Antrag auf Berufung noch offen

Die Generalstaatsanwalt Bamberg folgte dieser Aufforderung nicht und zog damit einen Schlussstrich unter die strafrechtliche Würdigung des Falls. Nähere Entscheidungsgründe wollte der Sprecher aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht nennen. Offen ist, ob der Landwirt auch die finanziellen Forderungen gegen ihn abwehren kann. Nachdem er sich außerstande sah, für die Entsorgung der Kadaver und die Reinigung der Stallgebäude zu sorgen, hatte das Landratsamt ein Fachunternehmen beauftragt und dem Landwirt die Kosten in Höhe von rund 200 000 Euro in Rechnung gestellt.

Auf eine Klage des Landwirts hin verwarf das Verwaltungsgericht den Kostenbescheid wegen formaler Fehler. Gegen diese Entscheidung hat das Landratsamt Antrag auf Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gestellt. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden, teilte die Pressestelle des Landratsamts auf Anfrage der Redaktion mit.

Anmerkung der Redaktion: In Zuschriften an die Redaktion und Kommentaren zum Thema wird darauf hingewiesen, dass der betreffende Landwirt nicht aus Gelchsheim stammt, und gefordert, seinen Wohnort zu nennen. Das ist rechtlich nicht möglich, weil der Landwirt durch die Berichterstattung nicht identifizierbar gemacht werden darf. Entsprechende Kommentare, die den Wohnort des Landwirts enthalten, können deshalb nicht veröffentlicht werden. Wir bitten dafür um Verständnis.

 
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  • I. R.
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  • E. D.
    Wenn ich psychisch so belastet bin, wie kann ich dann über 100 Hektar ( genaue Zahl weiß ich nicht) bewirtschaften? Wie kann ich wenn ich psychisch so angeschlagen bin bis September nach Bekanntwerden des Skandals noch Geschäftsführer einer Biogasanlage sein?
    Wie kann ich immer noch Geschäftsführer einer zweiten Biogasanlage sein, wenn ich psychisch so angeschlagen bin.
    Fragen über Fragen und an die Redaktion kann Ihnen gerne die Links schicken, dann aber auch bitte veröffentlichen.
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  • H. H.
    Toll

    vor diesem Hintergrund wär es doch eine super Idee, sich den "Jagdschein" zu besorgen, bevor man in die Massentierhaltungsindustrie einsteigt, weil wenn es dann (katastrophal) schiefgeht, kann einem schon mal keiner was...

    Hoffentlich bleibt PETA dran und verhindert wenigstens, dass diese "Familienbande" in dieser Profession weitermacht und evtl. gleich die nächste Schweinerei ins Werk setzt (für dann wieder die Steuerzahler/innen löhnen müssen)!
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  • V. S.
    "Im Namen des Volkes"
    Echt verrückt!!
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  • G. R.
    Dieser böse Rechtsstaat aber auch wieder!! grinsen
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    Ob sich der Bauer in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hat, kann ich nicht beurteilen. Dass aber ein Prozess auch das Umfeld des Bauerns beleuchtet hätte, da bin ich mir sicher. In dieses Umfeld, das vermutlich vieles an Unangenehmheiten zu verbergen hat, will wohl niemand hineinstechen.
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  • B. M.
    Der Landwirt war ja nicht allein Täter, Eltern, Oma und damalige Freundin. Nachdem die Freisprechung war, wurde mehrere Tage Futtervorräte raus gefahren. Da halfen die Eltern. Die Mutter äußerte, jeder kann ja mal ein Fehler machen. Unverschämt und frech noch hinterher. So physisch kann er ja nicht sein, bei seinen Ackerbau spielt er ja auch in der 1. Liga mit.
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  • J. B.
    Habe gerade im Fernsehen bei "Frontal21" den Bericht über "Wilke Wurstwaren" gesehen. Alle sind sehr erstaunt wie sowas passieren kann, aber mich wundert das überhaupt nicht mehr, wie das obige Urteil ja auch allen sehr deutlich zeigt. Für die Gerichte, Justiz, Gutachter, Kontrolleure und Staatsanwälte gilt scheinbar nur: wegschauen, wegschauen, wegschauen - was geht uns der Verbraucher und das Tierwohl an.
    Da kann man ja direkt froh sein , dass die 2000 toten Schweine nicht auch noch bei "Wilke" gelandet sind.
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  • H. H.
    Teufel - @ mecki -

    sind Sie sicher, dass Wilke keiner der Abnehmer war???
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Ich bin selbst konventioneller Tierhalter (Schweinemäster) und bin immernoch entsetzt was in Gelchsheim passiert ist!!! Auch im Gespräch mit Berufskollegen, wird die Unfassbarkeit Tiere verhungern zu lassen nur mit Kopfschütteln und Unverständnis deutlich.
    Das diese Aktion ein schlechtes Licht über alle Tierhalter wirft ist dabei nur Nebensache.
    Ich hätte mir gewünscht, dass der Verantwortliche finanziell haftend gemacht wird und die Tierhaltung untersagt bekommt. Natürlich gibt es soziale Ausnahmesituationen, aber das ist kein Grund die Fürsorgepflicht als Tierhalter völlig über Bord zu werfen, zudem der junge Landwirt ja nicht alleine den Betrieb bewirtschaftet und das Veterinäramt auch regelmäßig Kontrollen fährt.
    Schade, dass ein angeblich formaler Fehler den Beschuldigten sang und klanglos aus der Misere entlässt und er weiter wirtschaftet als wäre nichts gewesen. Armes Deutschland.
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  • E. D.
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Hallo oellemeer, das schreiben wir nicht, weil der Landwirt dadurch identifizierbar würde. Herzliche Grüße aus der Online-Redaktion, Carolin Schulte
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  • E. D.
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Hallo oellemer, diesen Kommentar kann ich aus den selben Gründen nicht freischalten. Herzliche Grüße und Danke für Ihr Verständnis
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  • R. A.
    Darf der echt jetzt wieder frei auf der Strasse rumlaufen?
    Ohne Skrupel und ohne Reue lacht der dem Struerzahler ins Gesicht.
    Die Staatsanwaltschaft schuetzt sich selbst und die Veterinäre. Ich darf nicht schreiben, wer mir allein und im Dunkeln besser nicht begegnen sollte. Sollte. Wie gesagt, sollte. Leider auch nicht werden wird, weil man halt gerade nicht dort wohnt. Aber zum Ko...n bleibts trotzdem.
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    Unglaublich!!! Ohne Worte!!
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  • R. W.
    Dass sich der Gutachter nicht schämt. Wegen ihm bleibt dieser Mensch, der kein Gewissen hat, ohne Strafe.
    Unglaublich wie bei uns RECHT gesprochen... oder besser gebrochen wird.
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  • J. B.
    Ein Lob an die Gerichte und die Staatsanwaltschaft hier wieder einmal bestens gezeigt, wie es mit der "Gerechtigkeit" in Deutschland ausschaut. Das ganze Gerede über Tierschutz, Tierwohl und Tierhaltung wird hier zur großen Lachnummer und man sieht auch deutlich was solche Forderungen eigentlich noch "Wert" sind. Einfach traurig und beschämend.
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  • E. S.
    Eigentlich nichts Neues..., hochgradig Kriminelle werden einfach laufen gelassen. Langsam stumpft man da ab, und gewöhnt sich daran.
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    Da fragt man sich schon wer nicht ganz echt im Kopf ist- der Landwirt alleine oder auch die Staatsanwaltschaft? Das Restfutter für die Schweine konnte der Landwirt aber noch verkaufen,da war er hell genug im Kopf! Wäre ihm ,den Richtern und Staatsanwälten ein ähnliches Ende zu wünschen!
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    Da hatte der junge Mann wohl einen genialen Rechtsanwalt. Sich so aus der Affäre zu ziehen ist wohl einmalig. Ich frage mich welcher Skandal schlimmer ist: Die Tat oder die unglaubliche erreichte Straffreiheit!!!
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  • R. S.
    Das kann doch wohl nicht wahr sein. Was für eine Entscheidung!!!
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