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Würzburg
Schweineskandal: Ermittlungen sind auf der Zielgeraden
Dass der Bauer die Kadaver-Entsorgung nicht zahlen muss, sorgt für Wirbel. Aber ein wegweisendes Urteil lässt erahnen, wohin seine Reise noch gehen könnte: in den Knast.
Nur mit Sauerstoffflaschen und Schutzanzügen trauten sich Kontrolleure des Landratsamt im vorigen April in den Stall mit 2000 vor sich hin faulenden Schweinekadavern in Osthausen bei Gelchsheim.
Foto: Gerhard Meißner | Nur mit Sauerstoffflaschen und Schutzanzügen trauten sich Kontrolleure des Landratsamt im vorigen April in den Stall mit 2000 vor sich hin faulenden Schweinekadavern in Osthausen bei Gelchsheim.
Manfred Schweidler
 und  Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:29 Uhr

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg ist der Fall nicht erledigt - das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aber die Entscheidung, dass ein  Ochsenfurter Landwirt aus formalen Gründen die Kosten für die Entsorgung von 2000 Tierkadavern in seinem Stall nicht tragen muss, sorgt für zahlreiche empörte Reaktionen.

Schnelligkeit vor Sorgfalt

Das Landratsamt hatte sich um die Beseitigung der verendeten Tiere gekümmert, weil der Besitzer dazu nicht in der Lage war. Dann forderte die Kreisbehörde vergeblich 200 000 Euro von ihm zurück. Wie sich jetzt zeigte, war dem Landratsamt im Bemühen, einen möglichen Gefahrenherd eilig zu entschärfen, Schnelligkeit wichtiger als bürokratische Sorgfalt. Man erließ einen Bescheid, der die Dringlichkeit nicht ausreichend dokumentierte und die Kosten nicht transparent aufschlüsselte. Dagegen klagte der Landwirt erfolgreich vor dem Würzburger Verwaltungsgericht.

Der siegreiche Kläger wolle das Urteil und die Situation vorläufig nicht kommentieren, sagte dessen Anwalt Mark Zenner am Dienstag auf Anfrage. Im Landratsamt ist dagegen der Katzenjammer über die Entscheidung groß. Nach Angaben von Sprecherin Eva-Maria Schorno will man sich mit dem Urteil nicht abfinden. Es werde gerade geprüft, ob man einen geänderten Bescheid gegen den Landwirt erlassen kann und welche Erfolgsaussichten eine Revision zum Verwaltungsgerichtshof in München hätte.

Verheerende Wirkung auf den Berufsstand

Landrat Eberhard Nuß erinnert daran, dass die Gefahr der Übertragung von Bakterien und Viren auf angrenzende Gehöfte und den Ort Osthausen bestanden habe: "Wäre ein Mensch zu Schaden gekommen, hätte derselbe Richter gefragt: Wie konntet Ihr solange warten?"

Der Fall ist damit politisch und juristisch nicht abgeschlossen. "Was mir Sorgen macht, ist die verheerende Wirkung dieses Urteils im Berufsstand unserer Landwirte", sagt Nuß.  "Es vergeht seit Frühling letzten Jahres keine landwirtschaftliche Begegnung oder Versammlung, bei der ich nicht auf den Fall angesprochen werde." Die Angst unter Berufskollegen des Landwirtes sitze tief, dass der Fall ohne rechtliche Konsequenzen ausgehen könnte. Das könnte das Ansehen der ganzen Branche in Verruf bringen. 

Ermittlungen bis Mai abgeschlossen?

Nun hat wohl die Staatsanwaltschaft das Wort: "Die Ermittlungen dauern an", sagt Pressesprecher Boris Raufeisen in Würzburg. Aber nicht mehr lange: Man sei zuversichtlich, bis Mai zu einer Entscheidung zu kommen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Betreiber wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Wirbeltiere grundlos zu töten oder ihnen aus Rohheit erhebliche Leiden zuzufügen, kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen geahndet werden.Dass dies keine leere Drohung ist, zeigt ein aktuelles Urteil, das in den vergangenen Tagen in der Branche wie ein Lauffeuer umherging. 

Drei Jahre Haft für "Massentierhölle".

Das Amtsgericht Ulm hat das Strafmaß in voller Länge ausgeschöpft und einen Schweinezüchter aus Baden-Württemberg zu einer Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Richter Oliver Chama sprach von einer "Massentierhölle". In dem Fall – an den auch Leser aus der Region nach dem Würzburger Urteil erinnerten - kamen mehr als 1600 Schweine um. Zwei verletzte Tiere soll der Angeklagte sogar selbst mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben. Das Urteil ist das erste seiner Art in der bundesdeutschen Justizgeschichte. 

Verenden zog sich zwei Jahre hin

In dem Würzburger Fall zog sich das elende Sterben der 2000 Tiere in dem Stall viel länger hin als bisher angenommen. Eine Tierärztin machte vor Gericht deutlich, dass bereits um die Jahreswende 2015/2016 erste Tiere verendet waren. Dies zog sich dann über zwei Jahre hin, ehe alle 2000 Schweine tot waren. Erst im April 2018 hatte der Bauer beim Landratsamt Alarm geschlagen.

Warum das so spät geschah, ist relativ unverständlich: Die Tierhaltungsverordnung schreibt vor, dass ein Schweinehalter mindestens einmal am Tag persönlich nach seinen Tieren sehen muss, selbst an Sonn- und Feiertagen. Das sagt Peter Lindner, Leiter des staatlichen Fachzentrums für Schweinehaltung in Schwarzenau bei Kitzingen.

 
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