Nun muss doch das Veterinäramt am Landratsamt Würzburg für die Entsorgung der rund 2000 toten Schweine sorgen, die seit November letzten Jahres in einem Stall bei Osthausen (Lkr. Würzburg) liegen. Zunächst war der Betreiber des Stalls aufgefordert worden, eine Fachfirma mit der gefahrlosen Belüftung des Stalls und der Beseitigung der bereits stark verwesten Kadaver zu beauftragen.
Bis zum 2. Mai hatte das Veterinäramt dem Landwirt dazu eine Frist eingeräumt. Kurz vor Ablauf der Frist habe er über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er die Räumung des Stalls nicht selbst beauftragen könne. Genaue Gründe dafür seien nicht genannt worden, so eine Sprecherin des Landratsamts.
Landratsamt streckt die Kosten vor
Das Landratsamt leitet nun die Räumung der beiden Stallgebäude im Rahmen einer Ersatzvornahme ein. Das heißt: Das Landratsamt trägt zunächst die Kosten, fordert sie aber später wieder vom Betreiber der Ställe zurück. Nach Maßgabe des Vergaberechts sollen dazu bis Ende der Woche noch Vergleichsangebote mehrerer Fachfirmen eingeholt werden.
Anfang kommender Woche soll entschieden werden, welche Firma den Auftrag erhält und wann mit der Räumung begonnen werden kann. Das Veterinäramt rechnet damit, dass die Entsorgung der Kadaver und der mit Verwesungsprodukten versetzten Gülle etwa zwei Wochen in Anspruch nehmen wird.
Vergehen gegen das Tierschutzgesetz
Über seinen Anwalt hatte der Betreiber des Stalls Anfang April das Veterinäramt informiert, dass in den Stallungen im November 2017 rund 2000 Schweine verendet sind. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin die Ermittlungen wegen des Verdachts auf ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz übernommen.
Als mögliche Ursache für den Tod der Schweine gilt ein Versagen der technischen Anlagen, etwa der Belüftung. Große Ställe müssen über ein Alarmsystem und eine Zwangsbelüftung verfügen, die bei einem Stromausfall über eine Notstromaggregat weiterbetrieben wird. Nach einem Ausfall der Zwangsbelüftung war der Betrieb 2014 letztmals kontrolliert und nachgerüstet worden. Zu weiteren Beanstandungen sei es nicht gekommen, teilt das Veterinäramt mit.
Staatsanwalt überprüft Betriebsunterlagen
Ob der möglichen technischen Ursache ein Verschulden des Landwirts zugrunde liegt, überprüft die Staatsanwaltschaft derzeit anhand der Betriebsunterlagen, die anlässlich einer Durchsuchung in den Privaträumen des Landwirts beschlagnahmt wurden. Eine Überprüfung der Anlagen selbst sei erst nach der Räumung und Entkeimung der Stallgebäude möglich, so der zuständige Staatsanwalt Thorsten Seebach.
Die Ermittlungen konzentrieren sich aber nicht nur auf technische Ursachen, sondern auch auf die gesundheitliche und psychische Situation des Landwirts, so Seebach weiter.