Die 2000 Schweine, die bei einem Landwirt in Osthausen bei Gelchsheim (Lkr. Würzburg) verhungert sind, verwesten oder vegetierten offenbar schon viel länger sterbend vor sich hin, als bisher bekannt war. Vor dem Verwaltungsgericht sagte eine Tierärztin am Montag: Sie gehe davon aus, dass die ersten Schweine bereits um die Jahreswende 2015/2016 verendet sind.
Kadaver verrotteten seit zwei Jahren
Das heißt, die Kadaver verrotteten annähernd zwei Jahre, ehe der Landwirt dies im April 2018 dem Landratsamt meldete. Das Gros der Tiere starb zwar später, die letzten nach Angaben der Tierärztin im Frühjahr 2018. Aber der Landwirt sah sich nicht in der Lage, die Entsorgung der Kadaver personell und finanziell zu stemmen.
Das Landratsamt sah angesichts der steigenden Temperaturen - im Mai bereits 25 Grad - Eile geboten: Man vergab freihändig die Entsorgung an eine Firma für 200 000 Euro. Ein zweiter Anbieter wollte nur einen Bruchteil davon, kam aber nicht zum Zug, auch deshalb, weil er nicht so viel Personal einsetzen konnte.
Bescheid laut Urteil rechtswidrig
Die 200 000 Euro sieht Landrat Eberhard Nuß nun nicht wieder. Das Verwaltungsgericht Würzburg erklärte den Bescheid für rechtswidrig - aus formalen Gründen.
Die Mitarbeiter des Veterinäramtes hatten vor Ort im vorigen Frühjahr unter großem Druck gestanden: Sie befürchteten Risiken, die von den faulenden Kadavern und ihrem Geruch ausgingen. Man hatte Angst vor der Übertragung von Keimen, Viren und Bakterien durch Ratten, wie Experten jetzt noch einmal deutlich machten.
Betrieb war nicht hermetisch verschlossen
"Der Betrieb war keineswegs so hermetisch abgeschlossen, wie dies behauptet wird", machte eine Tierärztin deutlich. Fenster standen offen, es regnete hinein und in der Fassade hätten Löcher geklafft - eine Bedrohung für das nächste Gehöft, das nur 350 Meter entfernt steht und die Gemeinde Osthausen, die in etwa 800 Metern Entfernung liegt.
Überdies war es schwer, sich in der faulenden Fleischmasse überhaupt einen Überblick zu verschaffen, was notwendig war: Man habe nur unter schwerem Atemschutz mit Sauerstoffflasche jeweils höchstens eine Stunde in dem Stall verbringen können, sagte eine Teilnehmerin der Untersuchung.
Gericht sieht genug Zeit für ordentliche Ausschreibung
Am Ende beauftragte das Landratsamt so schnell wie möglich eine Entsorgungsfirma - freihändig ohne Ausschreibung. Aus heutiger Sicht wäre dafür aber nach Überzeugung des Gerichts genug Zeit gewesen - auch wenn dies die Entsorgung um Wochen oder gar Monate verzögert hätte. Vergeblich wiesen Mitarbeiter der Kreisbehörde darauf hin, dass sie mühselig erst einmal Firmen finden mussten, die so eine Aufgabe stemmen konnten.
"Sie haben nicht ausgeschrieben", rügte der Vorsitzende. "Das setzt besondere Dringlichkeit voraus." In der Vergabe-Akte sei der Punkt nicht dezidiert dokumentiert. Es habe nur eine abstrakte, keine konkrete Seuchengefahr bestanden. "Hat es wirklich so gebrannt?", fragte der Vorsitzende, um sich selbst die Antwort zu geben: "Das steht in den Sternen."
"Fachlich keine Bagatelle"
Die Schädlingsbekämpfung hätte zwar nur etwa fünf Prozent der Kosten ausgemacht, sei aber "fachlich keine Bagatelle, sondern ein wichtiger Punkt", wie der Vorsitzende hervorhob. Die Schädlingsbekämpfung sei nicht im Bescheid angeordnet worden. Dieser formale Fehler war für das Gericht ausschlaggebend: Die Forderung an den Landwirt wegen "einer Maßnahme, die nicht angeordnet ist, wäre rechtswidrig."
Der Landwirt wäre laut seinem Anwalt einverstanden gewesen, 30 000 Euro zu zahlen, etwa die Höhe die ein zweiter Anbieter geschätzt hatte. Mit dem Urteil zahlt er nun gar nichts.
Landrat Eberhard Nuß sagte dazu: "Wir sind sehr überrascht von diesem Urteil. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir prüfen, ob wir Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen können."
Und ich hoffe auch, dass ihm die Erlaubnis einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen aberkannt wird, wenn das nicht schon passiert ist.....
Sind Sie sicher dass es brennt?
Möglicherweise brennt es gar nicht richtig.
Wollen sie nicht noch einmal nachschauen?
Vielleicht ist es ja gar nicht so schlimm.
Und wenn es doch schlimm wird können wir ihnen ja dann beim Aufräumen helfen.
Auch wenn es im Nachhinein betrachtet möglicherweise doch nicht so gefährlich gewesen ist war es richtig dass die Beamten schnell gehandelt haben.
Falls sie die Situation als zu harmlos eingestuft hätten wäre dies für die Beamten wahrscheinlich auch strafrechtlich relevant gewesen.
Wenn ein Richter nicht in der Lage ist sich in eine solche Notsituation, i der die Beteiligten unter enormen Druck stehen, hineinzuversetzen ist dies sehr bedenklich.
Vielleicht würde es sein Urteilsvermögen schärfen wenn man ihm so einen Saustall vors Haus setzen würde.
200000€ für eine Entsorgung von 2000 Schweinen bedeutet ja 1000€ Pro Viech? Ich würde so eine Schweinerei auch nicht bezahlen, sorry!
Es geht um nicht um einen Notarzteinsatz für die Schweine. Es geht um Hygiene und Seuchengefahr.
Man kann es einem Verbrecher nicht überlassen wie viel er bezahlen will um die Folgen eines Verbrechens zu richten.
Er hat diese Gefahr geschaffen und muss dafür haften.
dieses Urteil ist einfach eine Riesen große Sauerei
Wenn es eine Seuche gegeben hätte , dann wären diese am lautesten gewesen , welche dies hier als Bagatelle abhandeln.
Da reagiert das Landratsamt einmal schnell und unbürokratisch und schon
wird man dafür bestraft.
Wir werden nicht nur in Deutschland sondern Europaweit von Besserwisser
und Bürokraten umzingelt .