Der Fund von rund 2000 toten Schweinen in zwei Stallgebäuden bei Gelchsheim (Lkr. Würzburg) im April vorigen Jahres hat Bestürzung ausgelöst. Noch immer sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber nicht abgeschlossen. Das Landratsamt will sich hingegen mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg nicht zufrieden geben, wonach der Landwirt nicht für die Entsorgung der Kadaver aufkommen muss.
Die Ermittlungen von Polizei und Veterinäramt hatten ergeben, dass die Schweine über einen Zeitraum von mehreren Monaten qualvoll verendet sind. Die Staatsanwaltschaft macht den damals 28-jährigen Inhaber der Stallung dafür verantwortlich und ermittelt gegen ihn wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Höchststrafe, die erst im Frühjahr gegen einen Schweinehalter in Ulm ausgesprochen wurde, liegt bei drei Jahren Freiheitsentzug.
Ein Gutachten steht noch aus
Wie ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage der Redaktion mitteilt, seien die Ermittlungen noch immer nicht vollständig abgeschlossen, weil noch ein Gutachten ausstehe. Vor Ende Juli sei deshalb nicht mit der Erhebung der Anklage zu rechnen.
Nachdem der Landwirt erklärt hatte, nicht für die Entsorgung der Kadaver und die Säuberung der Ställe sorgen zu können, beauftragte das Landratsamt ein Entsorgungsunternehmen aus Norddeutschland und stellte die Kosten in Höhe von rund 200 000 Euro per Kostenbescheid dem Landwirt in Rechnung. Aufgrund der Eilbedürftigkeit und weil es schwierig gewesen sei, überhaupt ein geeignetes Entsorgungsunternehmen zu finden, wurde der Auftrag ohne Ausschreibung vergeben.
Dies wiederum sah das Würzburger Verwaltungsgericht als gravierenden Mangel und hob den Kostenbescheid im März dieses Jahres auf Antrag des Landwirts auf. Nachdem die toten Tiere bereits monatelang im Stall gelegen hatten, wäre auch noch genügend Zeit gewesen, die Entsorgung ordentlich auszuschreiben und dadurch ein günstigeres Angebot zu erzielen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Landratsamt rechtfertigt Eilentscheidung
Das Landratsamt will diesen Urteilsspruch nicht hinnehmen und hat nun seinerseits Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Die Behörde beruft sich dabei darauf, dass sehr wohl Eile geboten war, weil man befürchten musste, dass gefährliche Krankheitserreger, etwa von Ratten in benachbarte Stallgebäude oder gar in den unweit gelegenen Ortsteil Osthausen verschleppt werden. Ob das Verfahren in einer Berufungsverhandlung neu aufgerollt wird, liegt nun im Ermessen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Eine Entscheidung steht noch aus, wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt.