Seit 22. April läuft der Prozess gegen den Würzburger Messerangreifer. Der angeklagte Abdirahman J. hat am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt mit einem Messer Passanten angegriffen: drei Frauen starben, neun Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Aller Voraussicht nach wird der Mann wohl nicht im Gefängnis, sondern in der Psychiatrie untergebracht werden. Dort ist der Aufenthalt nicht zeitlich begrenzt. Aber wie genau funktioniert der Maßregelvollzug beziehungsweise die forensische Psychiatrie in Bayern? Und wo könnte der 32-Jährige nach dem Prozess behandelt werden?
Weshalb kommt der Messerstecher mit großer Wahrscheinlichkeit in die Psychiatrie und nicht ins Gefängnis?
Der 32-jährige Somalier war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Dies haben laut Generalstaatsanwaltschaft München zwei "erfahrene Sachverständige" unabhängig voneinander in psychiatrischen Gutachten dargelegt.
Schuldunfähig ist, wer laut Paragraf 20 des Strafgesetzbuches (StGB) bei der Begehung der Tat unter anderem "wegen einer krankhaften seelischen Störung" unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Zu diesen "krankhaften seelischen Störungen" zählen laut Strafgesetzbuch auch Psychosen. Diese können zum Beispiel durch sogenannte psychoaktive Substanzen wie Alkohol und Drogen ausgelöst werden. Genau wegen solcher "drogeninduzierter Psychosen" ist der somalische Täter bereits vor der Tat vier Mal im Würzburger Zentrum für seelische Gesundheit behandelt worden.
Wird der 32-Jährige in einer unterfränkischen Klinik untergebracht?
Das ist offen. Laut dem Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern ist für den Maßregelvollzug derjenige Bezirk zuständig, in dem der Verurteilte zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Weil der Angeklagte zuletzt in einer Würzburger Obdachlosenunterkunft gemeldet war, wäre das also der Bezirk Unterfranken – und dieser bringt Verurteilte aus Würzburg in der Forensik des Bezirkskrankenhauses Lohr (Lkr. Main-Spessart) unter. Eine Unterbringung im psychiatrischen Fachkrankenhaus im Schloss Werneck (Lkr. Schweinfurt) scheidet als Möglichkeit aus; hier sollen laut Vollstreckungsplan nur Verurteilte aus dem nördlichen Teil Unterfrankens behandelt werden.
Alternativ kann für die Unterbringung aber auch derjenige Bezirk zuständig sein, in dem der Verurteilte zuletzt verwahrt wurde. Kommt diese Alternative zum Tragen, würde der Bezirk Unterfranken und damit auch die Lohrer Forensik ausscheiden. Denn der Somalier war in den vergangenen Monaten nach Informationen dieser Redaktion in einer psychiatrischen Einrichtung "in der Region München" untergebracht. Deshalb könnte er dorthin zurückkehren.
Was ist Verurteilten im Maßregelvollzug erlaubt - und was nicht?
Personen im Maßregelvollzug sollen laut dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz ein Einzel- oder Zweibettzimmer bekommen; Zimmerbelegungen mit mehr als vier Personen sind verboten. Betroffene dürfen persönliche Gegenstände behalten, sofern die Sicherheit ihrer Unterbringung dadurch nicht gefährdet ist. Sie können Besuch bekommen und an religiösen Veranstaltungen teilnehmen. Den Straftätern soll mindestens eine Stunde pro Tag der Aufenthalt im Freien ermöglicht werden, außerdem sollen sie Freizeitangebote wahrnehmen und sie dürfen etwa an Deutschkursen teilnehmen. Dies alles gilt allerdings unter der Vorgabe, dass keine sicherheitsrechtlichen Bedenken bestehen oder der Kontrollaufwand unverhältnismäßig hoch wäre.
Ist der Aufenthalt in der Forensik leichter als im Gefängnis?
Nicht in den Augen des Ärztlichen Direktors und Maßregelvollzugsleiters des psychiatrischen Bezirkskrankenhauses Lohr, Professor Dominikus Bönsch. Den Verurteilten, die im Maßregelvollzug als "Patienten" gelten, werde durch die Therapie und Behandlung viel abverlangt. "Man muss aber auch ganz deutlich sagen: die Patienten sind krank. Schwer krank. Und ein Gefängnis wäre dafür die völlig falsche Umgebung", so Bönsch. Er weist darauf hin, dass der Aufenthalt im Maßregelvollzug nicht zeitlich begrenzt sei. Häufig dauere der Klinikaufenthalt bei schwer erkrankten Patientinnen und Patienten länger als eine entsprechende Gefängnisstrafe.
Wie sieht der Alltag im Maßregelvollzug aus?
Üblicherweise beginnt der Alltag im Maßregelvollzug für Neuzugänge mit einer Anamnese, also einem Arztgespräch mit gründlichem Blick auf die Vorgeschichte des Patienten oder der Patientin. Am Anfang des Aufenthalts stehen Einzelgespräche, eine intensive psychologische Begleitung und die Suche nach einer adäquaten Medikation im Vordergrund. Wie Bönsch auf Anfrage bestätigt, ist es unüblich, dass die Straftäter von Anfang an arbeiten oder an Freizeitaktivitäten teilnehmen. Ob ein Täter etwa arbeiten dürfe, hänge davon ab, wie sich seine Erkrankung und seine Krankheitseinsicht entwickelten. Maßgeblich seien "die regelmäßig überprüfte Gefährlichkeitsprognose" sowie die konkrete Einschätzung der Fluchtgefahr. Im Maßregelvollzug gibt es verschiedene Stufen der Lockerung; Diese müssten "jeweils beantragt, diskutiert und genehmigt werden".
Wie viel kostet die Unterbringung in der Psychiatrie?
Für einen einzigen psychisch kranken oder suchtkranken Straftäter im Maßregelvollzug zahlt der Freistaat Bayern pro Tag 324,64 Euro. Pro Jahr kostet die Unterbringung eines Verurteilten also 118.493 Euro. Damit ist der Maßregelvollzug mehr als doppelt so teuer wie der Strafvollzug. Dort liegt der Tagessatz für einen Gefangenen aktuell bei 152,19 Euro (pro Jahr also 55.549 Euro) Die deutlich höheren Kosten im Maßregelvollzug erklären sich unter anderem aus dem Bedarf an medizinischem und therapeutischem Personal. Im Jahr 2021 kosteten die rund 3000 Täterinnen und Täter im Maßregelvollzug sowie die Nachsorge in forensisch-psychiatrischen Ambulanzen den Freistaat Bayern rund 368 Millionen Euro, wie das Amt für Maßregelvollzug auf Anfrage mitteilt.
Kann der somalische Täter nach dem Prozess abgeschoben werden?
Bei dem Messerangreifer von Würzburg handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber mit Duldungsstatus. Vereinfacht gesagt sieht es aktuell so aus, dass seine Abschiebung ins Bürgerkriegsland Somalia wegen der bestehenden Duldung extrem unwahrscheinlich ist.
Dieser vereinfachte Satz ist aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen juristisch gesehen aber zu ungenau. Denn eine bestehende Duldung führe nicht grundsätzlich zu einem Abschiebungsverbot, so das Amt. Eine Duldung werde ausgesprochen, wenn es zum Zeitpunkt des Erlasses Hinderungsgründe für die Abschiebung gebe. Bei Wegfall dieser Gründe sei eine Abschiebung jedoch wieder möglich.
Auf die Frage dieser Redaktion, ob ein verurteilter Asylbewerber mit Duldungsstatus in ein Bürgerkriegsland abgeschoben werden könne, antwortet das Amt: "Auch die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland ist grundsätzlich möglich, wenn im jeweiligen Einzelfall keine Gründe dagegen sprechen.
Bürgerkriege sind oftmals auf bestimmte Regionen begrenzt und mit bestimmten Hintergründen verbunden, die im Einzelfall nicht immer zutreffen. Für das Land Somalia ist anzumerken, dass laut Bundespolizei die vorübergehende Aussetzung von Rückführungen im Grundsatz bis auf weiteres festgestellt wurde, aber wie bereits angesprochen im Einzelfall Abschiebungen möglich sind. Abdirahman J. sei in die Bearbeitung beim Landesamt für Asyl und Rückführungen aufgenommen worden, wodurch eine ständige Überprüfung der Abschiebungsmöglichkeiten gewährleistet sei.
Die Duldung wurde wegen der nicht korrekten Altersangabe von Herrn A.J.ausgesprochen.
Der Patient entliess sich jeweils nach kurzer Zeit, trotz Bedenken der behandelnden Aerzte aus der Psychiatrie. Drogeninduzierte Psychosen sind nicht einfach zu therapieren, langwierig.
Ist es nicht gefährlich Menschen abzuschieben, die dann Wege finden wieder ins Land zurückkehren? Dann doch lieber gleich hier lassen und sicher verwahren.
Am besten Unterbringung in einem sehr gehobenen Hotel o.ä., da ist er am besten versorgt ...
Wenn ein Deutscher im Ausland so etwas macht, dann ist entweder die härteste Strafe angesagt, die noch in einigen Teilen der Welt noch vertreten wird, die ich hier nicht weiter ausführen möchte, oder er wird umgehend abgeschoben.
Der Mann hat eine Krankheit, die ihn gefährlich macht, deswegen soll er in eine gesicherte klinische Einrichtung. Nur weil das Kosten verursacht, ist es noch lange kein Luxusleben. Die Gründe für die hohen Kosten werden übrigens im Artikel genannt. Gelesen?
Und was das Strafrecht in anderen Ländern angeht: weil deutsche Straftäter nach dem jeweils geltenden nationalen Recht behandelt und ggf. bestraft werden, sollten wir die gleichen Strafen hier (wieder) einführen? Todesstrafe, Auspeitschen, etc., echt jetzt? Wollen wir doch lieber froh sein, dass D, was das angeht, das Mittelalter hinter sich gelassen hat!
Dieser Täter war mehrfach auffällig und durfte dennoch ungehindert das tun was er schliesslich tat: unschuldige und völlig unbeteiligte Menschen ermorden. Warum war der nicht schon längst zurück in seinem Heimatland? Weil er dort gefährdet ist? Was ist mit uns? Wie man fast täglich erleben darf sind wir durch solche Leute auch gefährdet. Wer schützt uns?
Der Täter hat nach Aussage von Zeitungsberichten bereits von sich aus versucht Hilfe in Anspruch zu nehmen, wurde allerdings dann von der Psychatrie in Würzburg abgewiesen. Dann stelle ich jetzt mal in den Raum warum eröffnet die Staatsanwaltschaft hier kein Verfahren gegen die zuständigen Ärzte? Warum werden diese hier indirekt geschützt?
Kann ich jetzt genauso gut in den Raum stellen den deutschen passiert gar nichts hätte das ein Ausländer gemacht hätte es gleich ein Strafverfahren gegeben, oder wie soll ich das sehen?