Der 32-jährige Somalier, der Ende Juni in Würzburg drei Frauen mit einem Messer getötet und mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt hat, war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Zu dieser Einschätzung kamen der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayerischen Landeskriminalamt zufolge zwei "erfahrene Sachverständige" unabhängig voneinander.
Dies bedeute nicht, "dass seitens der ermittelnden Stellen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen oder er unschuldig ist", betonen die Behörden in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Der Mann befinde sich weiterhin in Haft, er sei jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Sonderkommission habe bisher mehr als 450 Spuren bearbeitet. Hinweise auf Mitwissende oder Mittäter sowie auf einen extremistischen Hintergrund lägen weiterhin nicht vor. Außerdem teilten die Behörden mit, dass die Hauptverhandlung gegen den 32-Jährigen am Landgericht Würzburg stattfinden werde. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Das Amtsgericht Würzburg hatte Ende Juli auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, nachdem eine vorläufige psychiatrische Begutachtung zu dem Ergebnis kam, dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war.
Der 32-Jährige hatte am 25. Juni aus bisher unbekanntem Grund am Würzburger Barbarossaplatz auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen. Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Zudem gab es vier Leichtverletzte.
Planung der Hauptverhandlung am Landgericht Würzburg läuft bereits
Ein Gericht muss jetzt über die dauerhafte Unterbringung des Messerstechers in einer Klinik entscheiden – auch, um eine künftige Gefährdung Unschuldiger durch weitere Taten zu verhindern. Zuständig ist dann nicht – wie bei einer islamistisch motivierten Tat und voller Schuldfähigkeit – die Staatsschutzkammer am Landgericht München. Der Fall wandert nach dem Tatortprinzip zur Justiz in Würzburg zurück.
Dafür wäre nach Auskunft aus Justizkreisen dann die erste Strafkammer des hiesigen Landgerichts verantwortlich. Hier hat man schon länger mit dieser Möglichkeit gerechnet und mit Planungen begonnen, sagte Landgerichtspräsident Johannes Ebert auf Nachfrage dieser Redaktion.
Großes öffentliches Interesse erwartet
Zum einen muss nun die Strafkammer Zeit für Verhandlungstermine freiräumen. Zum anderen muss ein geeigneter Ort für den Prozess gefunden werden – wahrscheinlich außerhalb des Strafjustizzentrums in der Ottostraße. Die Sitzungssäle dort bieten nicht genug Platz für das zu erwartende hohe öffentliche Interesse.
Derzeit werden alternative Standorte geprüft, die einer größeren Anzahl von Personen unter Corona-Bedingungen Platz bieten. Dies könnte die Festscheune am Wöllrieder Hof bei Rottendorf sein oder das Gemeindezentrum Heilig Kreuz in der Würzburger Zellerau. An beiden Orten fanden bereits Prozesse mit vielen Beteiligten und Zuschauern statt.
Zwei Gutachten bestätigen erste Einschätzung
Die zwei Gutachten "haben bestätigt, was sich schon bald nach der Festnahme für einen ersten Sachverständigen abgezeichnet hatte", sagt der Verteidiger des 32-Jährigen, Hanjo Schrepfer, der für diese Einschätzung zunächst viel Kritik geerntet hatte. Demnach soll sich der Beschuldigte bei der Tat in einer Art Wahnzustand befunden haben. Am Tattag will er Stimmen gehört, laut einer Zeugenaussage soll er auf Vögel eingeredet haben.
Der Verteidiger ist sich bewusst: "Das wird den Angehörigen der Opfer nur schwer begreiflich zu machen sein, für die ich großes Mitgefühl habe", betont er. "Aber unser weiteres Handeln hat sich an den Fakten zu orientieren." Im sogenannten Sicherungsverfahren "geht es nicht um die Bestrafung für eine Tat, sondern darum, die künftige Gefährdung Unschuldiger durch den Beschuldigten zu verhindern", so Schrepfer.
Droht dem Beschuldigten nach dem Prozess die Abschiebung?
Der 32-Jährige war 2015 nach Deutschland eingereist und erhielt subsidiären Schutz. Doch seine Aufenthaltsgenehmigung soll Ende Oktober ablaufen. Das Thema, das die Zeitung "Die Welt" aufgebracht hatte, sei bisher in den ihm zugänglichen Akten nicht aufgetaucht, sagt Rechtsanwalt Hanjo Schrepfer. "Aber man muss wohl davon ausgehen, dass die Ausländerbehörde das nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu prüfen hat."
Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man derzeit "keine Angaben zur Frage der Aufenthaltsbeendigung machen", teilt eine Sprecherin des Bayerischen Innenministeriums auf Anfrage mit. Aber: "Es ist oberste Priorität der Staatsregierung, den Aufenthalt von Straftätern, Gefährdern und Personen, die durch Gewalttaten oder Randale auffällig wurden, so schnell wie möglich zu beenden." Sollte der Täter von Würzburg strafrechtlich verurteilt werden, habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Widerruf seines subsidiären Schutzes zu prüfen. Danach wäre eine Ausweisungsverfügung und eine Abschiebung "grundsätzlich möglich."
Würzburger Stadtrat diskutiert über Gedenkstätte
Laut Gesetz ist eine Ausweisung zulässig, wenn ein Ausländer eine schwere Straftat begangen hat oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt – unabhängig davon, ob er schuldunfähig ist. Allerdings berücksichtigen Gerichte bei der Prüfung unter anderem, ob es am Ziel der Abschiebung Möglichkeiten der medizinischen Behandlung gibt.
Unterdessen diskutierte der Würzburger Stadtrat über die Form einer Gedenkstätte für die Opfer der Attacke vom 25. Juni. Dazu will man nun aber erst einmal mit den Angehörigen Kontakt suchen.
ich darf nicht schreiben, was ich wirklich denke, sonst haut mich die Netiquette raus!!!!
Asylland, Geflüchteter, Illegaler-Ergebnis Schuldunfähig?
Rechte Gewalttat- Ergebnis Schuldfähig?
So sehen es doch viele . Das Ergebnis ist wirklich keine Überraschung und auch nicht anders erwartet.
Armes Deutschland
Aber ok wenn Justiz nicht unabhängig ist ....
Wie kommt man auf solchen Quatsch?
Und ist er jetzt auch noch schuld an unseren unsozialen Renten?
Und das was jetzt passiert, ist sicher NICHT im Sinne der Hinterbliebenen. Die denken genauso wie 95 % der Kommentatoren hier.
Mehr darf ich dazu nicht schreiben, aber bei dieser Politik wundert mich auch die Justiz nicht mehr.
Pfui Teufel