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Würzburg
Würzburger Messerattacke: Gutachter bestätigen Schuldunfähigkeit des Täters
Ein 32-Jähriger tötete drei Frauen in der Nähe des Barbarossaplatzes. In ihren psychiatrischen Gutachten über den Mann kommen zwei Sachverständige jetzt zum selben Ergebnis.
Bei dem Messerangriff in Würzburg am 25. Juni starben drei Frauen. Zahlreiche Menschen drückten in den Tagen danach ihr Mitgefühl aus und legten Blumen am Tatort nieder.
Foto: ArchivSilvia Gralla | Bei dem Messerangriff in Würzburg am 25. Juni starben drei Frauen. Zahlreiche Menschen drückten in den Tagen danach ihr Mitgefühl aus und legten Blumen am Tatort nieder.
Benjamin Stahl
,  Jonas Keck
 und  Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:50 Uhr

Der 32-jährige Somalier, der Ende Juni in Würzburg drei Frauen mit einem Messer getötet und mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt hat, war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Zu dieser Einschätzung kamen der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayerischen Landeskriminalamt zufolge zwei "erfahrene Sachverständige" unabhängig voneinander.

Dies bedeute nicht, "dass seitens der ermittelnden Stellen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen oder er unschuldig ist", betonen die Behörden in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Der Mann befinde sich weiterhin in Haft, er sei jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Sonderkommission habe bisher mehr als 450 Spuren bearbeitet. Hinweise auf Mitwissende oder Mittäter sowie auf einen extremistischen Hintergrund lägen weiterhin nicht vor. Außerdem teilten die Behörden mit, dass die Hauptverhandlung gegen den 32-Jährigen am Landgericht Würzburg stattfinden werde. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

Das Amtsgericht Würzburg hatte Ende Juli auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, nachdem eine vorläufige psychiatrische Begutachtung zu dem Ergebnis kam, dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war.

Der 32-Jährige hatte am 25. Juni aus bisher unbekanntem Grund am Würzburger Barbarossaplatz auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen. Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Zudem gab es vier Leichtverletzte.

Planung der Hauptverhandlung am Landgericht Würzburg läuft bereits

Ein Gericht muss jetzt über die dauerhafte Unterbringung des Messerstechers in einer Klinik entscheiden – auch, um eine künftige Gefährdung Unschuldiger durch weitere Taten zu verhindern. Zuständig ist dann nicht – wie bei einer islamistisch motivierten Tat und voller Schuldfähigkeit – die Staatsschutzkammer am Landgericht München. Der Fall wandert nach dem Tatortprinzip zur Justiz in Würzburg zurück.

Dafür wäre nach Auskunft aus Justizkreisen dann die erste Strafkammer des hiesigen Landgerichts verantwortlich. Hier hat man schon länger mit dieser Möglichkeit gerechnet und mit Planungen begonnen, sagte Landgerichtspräsident Johannes Ebert auf Nachfrage dieser Redaktion.

Großes öffentliches Interesse erwartet

Zum einen muss nun die Strafkammer Zeit für Verhandlungstermine freiräumen. Zum anderen muss ein geeigneter Ort für den Prozess gefunden werden – wahrscheinlich außerhalb des Strafjustizzentrums in der Ottostraße. Die Sitzungssäle dort bieten nicht genug Platz für das zu erwartende hohe öffentliche Interesse.

Derzeit werden alternative Standorte geprüft, die einer größeren Anzahl von Personen unter Corona-Bedingungen Platz bieten. Dies könnte die Festscheune am Wöllrieder Hof bei Rottendorf sein oder das Gemeindezentrum Heilig Kreuz in der Würzburger Zellerau. An beiden Orten fanden bereits Prozesse mit vielen Beteiligten und Zuschauern statt. 

Zwei Gutachten bestätigen erste Einschätzung

Die zwei Gutachten "haben bestätigt, was sich schon bald nach der Festnahme für einen ersten Sachverständigen abgezeichnet hatte", sagt der Verteidiger des 32-Jährigen, Hanjo Schrepfer, der für diese Einschätzung zunächst viel Kritik geerntet hatte. Demnach soll sich der Beschuldigte bei der Tat in einer Art Wahnzustand befunden haben. Am Tattag will er Stimmen gehört, laut einer Zeugenaussage soll er auf Vögel eingeredet haben.

Der Verteidiger ist sich bewusst: "Das wird den Angehörigen der Opfer nur schwer begreiflich zu machen sein, für die ich großes Mitgefühl habe", betont er. "Aber unser weiteres Handeln hat sich an den Fakten zu orientieren." Im sogenannten Sicherungsverfahren "geht es nicht um die Bestrafung für eine Tat, sondern darum, die künftige Gefährdung Unschuldiger durch den Beschuldigten zu verhindern", so Schrepfer.

Droht dem Beschuldigten nach dem Prozess die Abschiebung?

Der 32-Jährige war 2015 nach Deutschland eingereist und erhielt subsidiären Schutz. Doch seine Aufenthaltsgenehmigung soll Ende Oktober ablaufen. Das Thema, das die Zeitung "Die Welt" aufgebracht hatte, sei bisher in den ihm zugänglichen Akten nicht aufgetaucht, sagt Rechtsanwalt Hanjo Schrepfer. "Aber man muss wohl davon ausgehen, dass die Ausländerbehörde das nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu prüfen hat."

Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man derzeit "keine Angaben zur Frage der Aufenthaltsbeendigung machen", teilt eine Sprecherin des Bayerischen Innenministeriums auf Anfrage mit. Aber: "Es ist oberste Priorität der Staatsregierung, den Aufenthalt von Straftätern, Gefährdern und Personen, die durch Gewalttaten oder Randale auffällig wurden, so schnell wie möglich zu beenden." Sollte der Täter von Würzburg strafrechtlich verurteilt werden, habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Widerruf seines subsidiären Schutzes zu prüfen. Danach wäre eine Ausweisungsverfügung und eine Abschiebung "grundsätzlich möglich."

Würzburger Stadtrat diskutiert über Gedenkstätte

Laut Gesetz ist eine Ausweisung zulässig, wenn ein Ausländer eine schwere Straftat begangen hat oder er eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt – unabhängig davon, ob er schuldunfähig ist. Allerdings berücksichtigen Gerichte bei der Prüfung unter anderem, ob es am Ziel der Abschiebung Möglichkeiten der medizinischen Behandlung gibt.

Unterdessen diskutierte der Würzburger Stadtrat über die Form einer Gedenkstätte für die Opfer der Attacke vom 25. Juni. Dazu will man nun aber erst einmal mit den Angehörigen Kontakt suchen. 

 
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  • H. B.
    Der Wahnsinn…. Hat sich aber abgezeichnet! Erst ein hoch bezahlter Pflichtverteidiger, den sich der Normalbürger schwer leisten kann, dann schuldunfähig! Ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer…..
    ich darf nicht schreiben, was ich wirklich denke, sonst haut mich die Netiquette raus!!!!
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  • R. D.
    Für was dann überhaupt eine Verhandlung? Sagt den opfern, Pech gehabt und lasst den Typen laufen. Das geht schneller und spart viel Geld. Das Ergebnis ist am Ende das gleiche.
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  • T. N.
    Psychiatrische Gutachten nach Gewalttaten in Deutschland.
    Asylland, Geflüchteter, Illegaler-Ergebnis Schuldunfähig?
    Rechte Gewalttat- Ergebnis Schuldfähig?
    So sehen es doch viele . Das Ergebnis ist wirklich keine Überraschung und auch nicht anders erwartet.
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    Ja er hat sich jetzt ja verbessert. Scheint zur nachmachung zu animieren
    Armes Deutschland
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  • S. K.
    Trotz allem Leid das der Täter verursacht hat und dem verständlichen Ruf nach Sühne: es liegen bislang 2 Gutachten vor. Recht wurde hier noch nicht gesprochen, also warum schon wieder Kritik an "unserer Rechtsprechung...". Und die Gerichte müssen sich - zumindest hierzulande - an die Gesetze halten, zB §§ 20, 63 StGB.
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  • G. D.
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  • D. M.
    Lächerlich, er hat wissentlich sich das Messer zeigen lassen ...
    Aber ok wenn Justiz nicht unabhängig ist ....
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  • D. E.
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  • G. S.
    Super, dann kann ich mich zu saufen und einen der mich nervt über den haufen fahren, FREISPRUCH Schuldunfähig, es lebe die Rechtssprechung. Wie sollen das die angehörigen verstehen??
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  • R. B.
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  • M. S.
    Ohne Worte!
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  • s. w.
    psychiatrische Unterbringung...d .h . Vollverpflegung bis an sein Lebensende...besser als einen Rentner der 45 Jahre für 980 € Rente gebuckelt hat ...für die Opfer ein Tritt in den A...sch. Schönen Gruß an die Rechtssprechung !
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Eingesperrt ist besser als nicht?

    Wie kommt man auf solchen Quatsch?

    Und ist er jetzt auch noch schuld an unseren unsozialen Renten?
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  • M. D.
    Und dazu hat es zwei sündhaft teure Gutachter gebraucht.. Wahnsinn... sowas war doch von Anfang an klar.. der Typ bekommt jetzt All inclusive... mit Vögeln geredet.. aha.. das muss man sich merken... oder total besoffen Auto fahren.. Deutschland., so passiert einem nix und man hat ein danach ein schlaues Leben..Applaus
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  • S. C.
    Man stelle sich vor, ein Deutscher würde in Somalia so eine Tat begehen.... vermutlich würde er gar kein Gefängnis und/oder Psychiatrie erreichen.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Und das heißt nun was?
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  • S. C.
    Das heißt, man hätte ihn 5 min nach der Tat auf offener Straße gelyncht.
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  • F. K.
    Und das ist besser als ihn festzunehmen, seine Psychose zu behandeln und damit das Motiv der Tat herauszufinden? Glauben Sie nicht, dass dies für den Trauerprozess der Angehörigen der Opfer extrem wichtig ist?
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  • S. C.
    Ich habe nirgends geschrieben, daß das besser ist. Also keine Unterstellungen.

    Und das was jetzt passiert, ist sicher NICHT im Sinne der Hinterbliebenen. Die denken genauso wie 95 % der Kommentatoren hier.
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  • A. K.
    Einfach nur lächerlich. Dann kann er doch problemlos und ohne jegliche Schuldgefühle in seine Heimat zurückkehren.
    Mehr darf ich dazu nicht schreiben, aber bei dieser Politik wundert mich auch die Justiz nicht mehr.
    Pfui Teufel
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