Mehrere Monate hatte der Fall des 20-jährigen Nigerianers Osaivbie "Kelvin" Ekogiawe beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gelegen. In der vergangenen Woche trafen die Richter dort ein Urteil über die Beschwerde der Zentralen Ausländerbehörde.
Sie gaben der Ausländerbehörde der Regierung von Unterfranken Recht und kippten eine Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts von Oktober 2022. Die Folge: Die Abschiebung des 20-Jährigen aus Würzburg ist zumindest rechtlich wieder möglich.
Die Würzburger Richter hatten damals nach einem Eilantrag seiner Anwältin Mara Ortler gegen die unmittelbar drohende Abschiebung geurteilt, dass Ekogiawe nicht abgeschoben werden dürfe, bevor nicht über seinen einige Monate zuvor bereits gestellten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis entschieden sei.
An diesem Dienstag nun mobilisierte die Würzburger Gruppe der "Seebrücke", die sich für eine menschenwürdige Migrationspolitik einsetzt, mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Demonstration unter dem Motto "Osaivbie bleibt". Der Protestzug führte vom Hauptbahnhof durch die Innenstadt zum Peterplatz vor das Gebäude der Regierung von Unterfranken. Dort fand eine Kundgebung statt.
Anwältin: Antrag unbearbeitet, Duldung aber vor Fristablauf widerrufen
Auch mit Wurfzetteln, Plakaten und einer Webseite wollen die Unterstützerinnen und Unterstützer auf die drohende Abschiebung aufmerksam machen. Und vor allem auf die Tatsache, dass über Ekogiawes am 24. Juni eingereichten und am 22. Juli bestätigten Antrag für einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde nicht entschieden worden war. Dafür war, Ortler zufolge, am 6. September – noch vor Ablauf der von der Behörde gesetzten Frist, bis zum 20. September Unterlagen einreichen zu können – die Duldung des Nigerianers widerrufen und bereits am 30. August der Antrag auf Luftabschiebung gestellt worden.
Für den Antrag auf Aufenthalt hatte der 20-Jährige einen Reisepass beantragen und einreichen müssen. Voraussetzung für die Duldung jedoch ist es, keinen Pass zu haben.
Vor der jetzt wieder möglichen Abschiebung bewahrt den 20-jährigen Pflegeschüler aus Würzburg derzeit noch eine beim bayerischen Landtag eingebrachte Petition, ihm das Bleiberecht durch eine politische Lösung zu ermöglichen. Bis der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden darüber beraten und entschieden hat, bleibt die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt.
Was Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Fall Kelvin sagt
Wann der Ausschuss die Petition behandelt, steht noch nicht fest. Während der Sitzungswochen tagen die 14 Ausschussmitglieder – sechs Abgeordnete der CSU, drei von den Grünen, zwei von den Freien Wählern und je einer von SPD, FDP und AfD - jeweils mittwochs. Das Ziel des Ausschusses: "Lösungen für die Probleme der Hilfe Suchenden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten außerhalb der formellen Rechtswege zu finden."
"Politisch kommt es nun auf die Petition an den bayerischen Landtag an, die ich nachdrücklich mit meiner Erlanger Kollegin Alexandra Hiersemann unterstütze", teilt der Ochsenfurter SPD-Landtagsabgebordnete Volkmar Halbleib mit. Hiersemann betreue den Fall im Ausschuss.
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich inzwischen zum Fall Kelvin: "Ich hoffe sehr, dass wir im Petitionsausschuss eine klare Position bekommen", sagte Herrmann in der Sendung "Sat.1 Bayern". Dann könne sich die Härtefallkommission damit beschäftigen: "Die hat auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen, um gegebenenfalls dafür zu plädieren, dass er in unserem Land bleiben kann."
Hoffnung, dass der Ausschuss an die Härtefallkommission verweist
Die Härtefallkommission des Innenministeriums kann eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind, empfehlen, wenn persönliche oder humanitäre Gründe den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen.
Der Kommission gehören je ein Vertreter der katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche, drei Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und vier Vertreter der kommunalen Spitzenverbände an – außerdem ein Vertreter des Innenministeriums, der aber nicht stimmberechtigt ist. Stellt die Kommission ein Härtefall-Ersuchen, liegt die Entscheidung darüber beim Innenministerium.
Fußballverein klagt Abschiebepraxis an: "Schlag mitten ins Gesicht"
Auf der Kundgebung am Dienstag vor der Regierung von Unterfranken, klagte Annette Göhler vom SV Heidingsfeld, bei dem Ekogiawe Fußball spielt, die Politik an: "Wir als Sportverein sollen Integration betreiben und tun das auch. Aber was hier passiert, ist für uns ein riesiger Schlag mitten ins Gesicht", sagte die stellvertretende Vereinsvorsitzende. "Kelvin wird von Behörden behandelt wie ein Aktendeckel. Aber er ist keine Akte, er ist ein Mensch, der bei und mit uns leben möchte."
Leider hat es weder die alte Regierung, noch die jetzige hinbekommen, ein sinnvolles Einwanderungsgesetz zu verabschieden, welches es Menschen, die wir benötigen, die sich an unsere Gesetze und Regeln halten und die sich integrieren einen offiziellen Weg nach Deutschland ermöglichen.
Das ist ja die eigentliche Frage für den Anspruch auf Asyl.
Integration ist dafür eigentlich nicht maßgeblich.
Aber: Wenn das Verfahren X Jahre dauert, er sich während dieser Zeit anscheinend toll integriert hat und eine Ausbildung in einem Beruf macht, in dem händeringend Personal gesucht wird, was bringt es dann, ihn abzuschieben? Während gleichzeitig im Ausland nach Personal gesucht wird.
Wir wollen Zuwanderung aus Ländern, die im Schnitt sehr jung sind.
Wenn wir z.B. aus Indien junge Menschen anwerben trifft das die dortige Volkswirtschaft nur unwesentlich, da in Indien im Gegensatz zu uns viele junge Menschen in den Arbeitsmarkt drängen und es nicht ist wie bei uns, wo mehr Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden als nachkommen.
und es bleibt wahrlich zu hoffen, dass der sv heidingsfeld sich nicht nur für den eigenen spieler einsetzt, sondern zukünftig auch für andere, ähnlich betroffene in unterfranken!
Anscheinend hat der junge Mann keinen triftigen Asylgrund!
Es geht hier nicht um einen Fussballspieler vom SV heidingsfeld dies ist kein Asylgrund, er kam ja nur nach Deutschland ,weil er in Schweden kein Profi werden konnte.
Sie haben noch nicht verstanden, dass der junge Mann einen Beruf erlernen will, in dem Deutschland händeringend Personal sucht.
Der junge Mann spricht bereits Deutsch und soll ausgewiesen werden, während parallel ihr seltsames Idol Söder auf dem Balkan Menschen sucht, die erst noch Deutsch lernen müssen.
Vermutlich haben Sie einfach was gegen die Hautfarbe dieses jungen Mannes. Aber vergessen Sie nicht: die gesamte Menschheit des Homo sapiens stammt aus Afrika. Auch unsere Vorfahren, die vor ca. 40.000 Jahren nach Europa kam, war dunkelhäutig.
Diese Energie würde man sich bei der Lösung wichtigerer Probleme wünschen!
Und es ist höchste Zeit für eine gesetzliche Regelung, die solchen Unfug stoppt!