Die Hängepartie um den Verbleib Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin, in Würzburg geht weiter: Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Unterfranken, hat am Dienstag erwartungsgemäß Beschwerde gegen den Beschluss des Würzburger Verwaltungsgerichts eingelegt.
Das Verwaltungsgericht hatte am Montag festgestellt, dass der 20-jährige, gut integrierte Nigerianer nicht abgeschoben werden dürfe, bis die Ausländerbehörde über seinen bereits im Juni gestellten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis entschieden habe. Worauf sich die Beschwerde stützt, ließ die Pressestelle der Regierung von Unterfranken zunächst unbeantwortet.
Abschiebung ist weiter ein drohendes Szenario
"Es war klar, dass es innerhalb der Frist von zwei Wochen jederzeit zur Beschwerde kommen konnte", sagt Kelvins Anwältin Mara Ortler. Gründe habe auch sie nicht erfahren: "Möglicherweise hat die Behörde fristwahrend gehandelt und wird die Begründung nachreichen."
Elisa, Kelvins Freundin, reagierte am Dienstag niedergeschlagen: "Es fängt alles wieder von vorne an, es wird noch komplizierter. Wir wissen nicht, wie es weitergeht. Wir wissen nicht einmal, wann es entschieden wird." Zusammen mit Kelvins Fußballklub, dem SV Heidingsfeld, der den Fall in der vergangenen Woche öffentlich gemacht hatte, kämpft die 19-Jährige um das Bleiberecht des Nigerianers.
Würde der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) infolge der Beschwerde die Entscheidung der Würzburger Richter aufheben, wäre Osaivbie Ekogiawes Status als Geduldeter, den ihm das Verwaltungsgericht zugestanden hatte, wieder weg. "Damit würde auch der Riegel wegfallen, den das Gericht einer Abschiebung vorgeschoben hat", verdeutlicht Ortler.
Bestätigt der VGH dagegen die Entscheidung von Montag, wäre die Ausländerbehörde gezwungen, über Kelvins Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden. Bis der VGH über die Beschwerde entschieden hat, "werden keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vollzogen", teilte die Pressestelle der Regierung von Unterfranken mit.
Petition an den Landtag soll den Fall politisch lösen
Nicht nur vor Gericht, auch in der Politik wird um den Fall gerungen. Eine von den SPD-Landtagsabgeordneten Volkmar Halbleib aus Ochsenfurt und Alexandra Hiersemann aus Erlangen erarbeitete Petition mit dem Ziel, für Kelvin den Aufenthaltstitel zu erreichen, liegt dem bayerischen Landtag vor. Er soll, sobald die Stellungnahme des Innenministeriums vorliegt, im Petitionsausschuss behandelt werden, so Halbleib. Die nächsten Sitzungen seien am 26. Oktober sowie am 9. und 30. November.
Halbleib weißt darauf hin, dass es zwischen Landtag und Innenministerium eine Vereinbarung gebe, eine mögliche Abschiebung solange nicht durchzuführen, bis sich der Landtag mit der zugehörigen Petition abschließend befasst habe. Das könne zwischen vier und acht Wochen dauern.
Ebenso habe er sich direkt an bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gewandt, um Kelvins Status "rechtlich sicherzustellen", sagt der SPD-Abgeordnete. Es sei "menschlich und sachlich schwer nachvollziehbar, warum dieser junge Mann das Land zwingend verlassen muss, obwohl er für diese Gesellschaft gerade im Pflegebereich eine wertvolle Unterstützung ist und durchaus ein Vorbild für junge Asylbewerber bei der Integration".
Den Innenminister fordert auch der Schweinfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Hümpfer zum Handeln auf: "Ein solches Vorgehen wie in diesem Fall ist kaum vermittelbar, nachdem er sich große Mühe gibt und an seiner Integration arbeitet."
Innenminister hat vor kurzem in Passauer Abschiebe-Fall eingegriffen
Bayerns Innenminister hatte Anfang Oktober die Abschiebung eines Iraners gestoppt. Dieser war bei einem Termin in der Passauer Ausländerbehörde festgenommen worden, als er dort seine Beschäftigung in die Duldungspapiere eintragen lassen sollte. Jedoch hatte die Behörde bereits drei Wochen zuvor einen Abschiebeantrag bestellt und zwei Tage zuvor das Ausreisegewahrsam beantragt.
Kelvin kam 2018 als unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland. Bereits 2020 wurde sein Asylantrag abgelehnt. Weiter im Land verbleibend machte er 2021 seinen Mittelschulabschluss und seit September 2022 seine Krankenpflegerausbildung.
Der im Juli 2022 gestellte Antrag auf einen Aufenthaltstitel würde abgelehnt, da seine Duldung im Land abgelaufen war.
Ich bin in solchen Situationen immer zwiegespalten. Auf der einen Seite, ist wirklich die Frage wieso integrierte Menschen abgeschoben werden sollen. Doch auf der anderen Seite gibt es nun mal Gesetze und Regelungen die befolgt werden müssen.
Den Umstand, dass er einen Mangelberuf erlernen will kann ich hier nicht wirklich einbeziehen. Er steht erst am Anfang der Ausbildung und abwarten ob er diese auch durchzieht wenn er sieht, was für ein harter Job das ist bei gleichzeitig lächerlichem Gehalt.
Bei dem Aufenthaltsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, und um kein " bayerisches ".
Ich gehe davon aus, dass der Vollzug doch einheitlich durchgeführt wird.
Es waere doch mal interessant zu wissen, weshalb der junge Mann abgeschoben werden soll.
Die Redaktion der Mainpost hüllt sich da in Schweigen (Absicht ???)
Die Redaktion könnte sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen bzw. Noch einfacher, den jungen Mann dazu befragen.
Vielleicht würden dann die Spekulationen aufhören.
Ich bin mir sicher, dass dieses Bundesgesetz von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich durchgeführt wird.
In Bayern sind die Ausländerbehörden meiner Ansicht nach besonders menschenfeindlich.
Und woher wissen Sie, ob der Mann, wie Sie behaupten, illegal in D ist? Ich vermute mal, es könnte an der Hautfarbe liegen, dass Ihnen der junge Mann nicht passt... Bei manchen Deutschen kommt braun halt nur als Gesinnungsfarbe gut an.
Damals hat sich kein einziger Politiker für mich eingesetzt. Ich mußte die Sache alleine (erfolgreich) durchkämpfen.
Dieses Erlebnis hat meine Einstellung zu diesem Staat dennoch nachhaltig geprägt.