Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einer Entscheidung die Zentrale Ausländerbehörde für Unterfranken im "Fall Kelvin" bestätigt. Dem jungen Nigerianer Osaivbie Ekogiawe droht damit wieder die Abschiebung.
Mitte Oktober 2022 hatte das Verwaltungsgericht in Würzburg nach einem Eilantrag entschieden, dass der 20-Jährige, Kelvin genannt und in Würzburg gut integriert, nicht wie von der Ausländerbehörde beabsichtigt nach Nigeria abgeschoben werden dürfe. Ekogiawe müsse weiterhin geduldet und sein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bearbeitet werden.
Eine Duldung sieht das Aufenthaltsgesetz vor, wenn eine Person Deutschland eigentlich verlassen müsste, die Ausreise aber momentan nicht möglich ist. Gründe dafür können fehlende Reisepapiere oder eine schwerere Krankheit sein.
Regierung sieht Rechtsauffassung der Ausländerbehörde bestätigt
Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte die Ausländerbehörde, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Dieser Beschwerde stimmte der VGH in seiner Entscheidung vom 20. Februar zu, teilt dessen Pressestelle auf Anfrage dieser Redaktion mit. Das bedeutet, dass der Beschluss des Würzburger Verwaltungsgerichts von Oktober durch die übergeordnete Instanz geändert wurde: Der Eilantrag, der die Abschiebung verhindern sollte, ist damit abgelehnt.
Das VGH habe "lediglich das überprüft, was in der Beschwerde vorgebracht wurde", sagt die Würzburger Rechtsanwältin Mara Ortler, die Ekogiawe vertritt. Sprich: Man habe überprüft, ob noch ein Duldungsgrund bestehe. Dies verneinten die Münchener Richter. Für den 20-Jährigen, der in Würzburg lebt und hier eine Ausbildung begonnen hat, heißt das: Eine Abschiebung ist wieder möglich.
"Die Rechtsauffassung der Zentralen Ausländerbehörde wurde bestätigt", teilt Johannes Hardenacke, Sprecher der Regierung von Unterfranken mit. Mit Blick auf eine noch anhängige Petition werde über das weitere Vorgehen "zu gegebener Zeit" entschieden.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist bis heute nicht bearbeitet
Dem bayerischen Landtag liegt seit Oktober eine Petition vor, Ekogiawe den Aufenthaltstitel durch Vermittlung der Politik zuzuerkennen. Die Petition ruhte aber - bis zur nun gefallenen Entscheidung des VGH. Sie wird damit begründet, dass der bereits im Juni 2022 gestellte Antrag des Geflüchteten auf Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes bis heute nicht von der Ausländerbehörde bearbeitet worden ist.
"Ich gehe davon aus, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, über einen Antrag zu entscheiden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ansonsten ist ein solches Gesetz völlig wertlos", sagt Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der sich für die Rechte von Geflüchteten und Migranten einsetzt.
"Er hat nichts zu Schulden kommen lassen, ist gut integriert und macht eine Ausbildung im Pflegebereich", sagt Dünnwald zum Fall Kelvin. "Mir will nicht in den Kopf, warum man jemanden wie ihn unbedingt abschieben will, aber gleichzeitig für teures Geld Pflegekräfte aus dem Ausland anwirbt."
Petition steht im Landtag noch nicht auf der Tagesordnung
Wann sich der Landtagsausschuss für Eingaben und Beschwerden mit der Petition befassen wird, ist noch offen. Zwischen Landtag und Innenministerium gebe es aber die Vereinbarung, die mögliche Abschiebung solange nicht umzusetzen, bis sich der Ausschuss mit der zugehörigen Petition befasst habe, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib aus Ochsenfurt.
"Damit ist wohl nicht in einer Woche oder in zwei Wochen zu rechnen, eher in den nächsten Wochen", sagt Halbleib. Auf der Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 1. März stehe der Fall jedenfalls noch nicht.
Nur weil er Fussball spielt?
Mir scheint bei der Mainpost scheint es nur diesen Flüchtling zu geben.
Andere sind vermutlich nicht so interessant!
Warum wurde der Asylantrag abgelehnt , darauf wird vom Reporter überhaupt nicht eingegangen.
Auf der einen Seite schimpfen wir über unsere Regierung, dass nicht resolut abgeschoben wird, auf der anderen Seite könnte jetzt einer abgeschoben werden und es gefällt vielen nicht.
Am Beispiel Lörrach sieht man, dass es kaum noch Räumlichkeiten für Flüchtlinge gibt, bzw. Deutsche aus ihren Wohnungen gedrängt werden.
Der Antrag ist noch überhaupt nicht bearbeitet worden. Seit einem guten dreiviertel Jahr nicht.
Nope - es werden nicht Personen abgeschoben, weil (!) der Aufenthaltsort bekannt ist, sondern weil es der Rechtslage entspricht.
Und zum Thema Rechtslage: Hierzulande werden maßgebliche Kapitalverbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen, weil es die Gerichte nicht schaffen, die Verhandlungen fristgerecht anzusetzen. - Alles was Recht ist...
Schafft endlich gerechte knallharte Gesetze.