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Würzburg/München
Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof im Würzburger Fall Kelvin: Abschiebung des 20-Jährigen nach Nigeria ist wieder möglich
Osaivbie Ekogiawe aus Würzburg droht wieder die Abschiebung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat der Beschwerde der Ausländerbehörde stattgegeben.
Osaivbie Ekogiawe, bekannt als Kelvin, und seine Freundin Elisa Goldberg: Der 20-Jährige, der in Würzburg lebt und eine Ausbildung macht, ist wieder von Abschiebung nach Nigeria bedroht.
Foto: Christoph Weiss | Osaivbie Ekogiawe, bekannt als Kelvin, und seine Freundin Elisa Goldberg: Der 20-Jährige, der in Würzburg lebt und eine Ausbildung macht, ist wieder von Abschiebung nach Nigeria bedroht.
Jürgen Sterzbach
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:06 Uhr

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einer Entscheidung die Zentrale Ausländerbehörde für Unterfranken im "Fall Kelvin" bestätigt. Dem jungen Nigerianer Osaivbie Ekogiawe droht damit wieder die Abschiebung.

Mitte Oktober 2022 hatte das Verwaltungsgericht in Würzburg nach einem Eilantrag entschieden, dass der 20-Jährige, Kelvin genannt und in Würzburg gut integriert, nicht wie von der Ausländerbehörde beabsichtigt nach Nigeria abgeschoben werden dürfe. Ekogiawe müsse weiterhin geduldet und sein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bearbeitet werden.

Eine Duldung sieht das Aufenthaltsgesetz vor, wenn eine Person Deutschland eigentlich verlassen müsste, die Ausreise aber momentan nicht möglich ist. Gründe dafür können fehlende Reisepapiere oder eine schwerere Krankheit sein.

Regierung sieht Rechtsauffassung der Ausländerbehörde bestätigt

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte die Ausländerbehörde, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Dieser Beschwerde stimmte der VGH in seiner Entscheidung vom 20. Februar zu, teilt dessen Pressestelle auf Anfrage dieser Redaktion mit. Das bedeutet, dass der Beschluss des Würzburger Verwaltungsgerichts von Oktober durch die übergeordnete Instanz geändert wurde: Der Eilantrag, der die Abschiebung verhindern sollte, ist damit abgelehnt.

Das VGH habe "lediglich das überprüft, was in der Beschwerde vorgebracht wurde", sagt die Würzburger Rechtsanwältin Mara Ortler, die Ekogiawe vertritt. Sprich: Man habe überprüft, ob noch ein Duldungsgrund bestehe. Dies verneinten die Münchener Richter. Für den 20-Jährigen, der in Würzburg lebt und hier eine Ausbildung begonnen hat, heißt das: Eine Abschiebung ist wieder möglich.

"Die Rechtsauffassung der Zentralen Ausländerbehörde wurde bestätigt", teilt Johannes Hardenacke, Sprecher der Regierung von Unterfranken mit. Mit Blick auf eine noch anhängige Petition werde über das weitere Vorgehen "zu gegebener Zeit" entschieden.

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist bis heute nicht bearbeitet

Dem bayerischen Landtag liegt seit Oktober eine Petition vor, Ekogiawe den Aufenthaltstitel durch Vermittlung der Politik zuzuerkennen. Die Petition ruhte aber - bis zur nun gefallenen Entscheidung des VGH. Sie wird damit begründet, dass der bereits im Juni 2022 gestellte Antrag des Geflüchteten auf Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes bis heute nicht von der Ausländerbehörde bearbeitet worden ist.

Im Oktober 2022 demonstrierten mehr als 150 Menschen in Würzburg für den von der Abschiebung bedrohten Nigerianer Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin. 
Foto: Johannes Kiefer | Im Oktober 2022 demonstrierten mehr als 150 Menschen in Würzburg für den von der Abschiebung bedrohten Nigerianer Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin. 

"Ich gehe davon aus, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, über einen Antrag zu entscheiden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ansonsten ist ein solches Gesetz völlig wertlos", sagt Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der sich für die Rechte von Geflüchteten und Migranten einsetzt.

"Er hat nichts zu Schulden kommen lassen, ist gut integriert und macht eine Ausbildung im Pflegebereich", sagt Dünnwald zum Fall Kelvin. "Mir will nicht in den Kopf, warum man jemanden wie ihn unbedingt abschieben will, aber gleichzeitig für teures Geld Pflegekräfte aus dem Ausland anwirbt."

Petition steht im Landtag noch nicht auf der Tagesordnung

Wann sich der Landtagsausschuss für Eingaben und Beschwerden mit der Petition befassen wird, ist noch offen. Zwischen Landtag und Innenministerium gebe es aber die Vereinbarung, die mögliche Abschiebung solange nicht umzusetzen, bis sich der Ausschuss mit der zugehörigen Petition befasst habe, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib aus Ochsenfurt.

"Damit ist wohl nicht in einer Woche oder in zwei Wochen zu rechnen, eher in den nächsten Wochen", sagt Halbleib. Auf der Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 1. März stehe der Fall jedenfalls noch nicht.

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Schwieriger Fall. Allerdings sollte man schon konsequent abschieben, wenn die Instanzen ausgeschöpft sind. Sonst sendet man falsche Signale bzw die wurden schon jahrelang gesendet, weil jeder quasi kommen kann. Dazu noch die Flüchtlinge aus der Ukraine, die man einerseits unterbringen muss, aber das Problem auch verschärfen. Wenn man dann noch liest, dass anscheinend Mietern Wohnungen gekündigt werden, um stattdessen Flüchtlinge unterzubringen , ist das für keine Seite zweckdienlich. So schürt man höchstens Fremdenhass und spielt gewissen Gruppierungen in die Karten.
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  • HTH2
    Der junge Mann ist nett und würde auch am Arbeitsmarkt gebraucht, okay. Er ist laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof wie nach etlichen gerichtlichen Instanzen nun festgestellt wurde ein Wirtschaftsflüchtling ohne Recht auf Asyl. Im Gegensatz zu der 1 Million Ukraineflüchtlinge, die Putin in seinen Unterdrückungssaat einverleiben und unterdrücken möchte. Diese wirklich Verfolgten haben nun keinen Wohnraum zur Verfügung, nicht mal in der Flüchtlingsunterkunft. Das ist keine Hetze gegen Niemand, sondern beschreibt die aktuelle Situation laut Städten und Gemeinden. Welches Signal würde ein Aufenthaltsrecht für den jungen Mann nach Afrika senden? Antwort: Nach Deutschland kann jeder Wirtschafts-flüchtling kommen, sogar wenn er illegal da ist und dies noch höchstrichterlich bestätigt wird. Man kann nur den Kopf schütteln über die Beugung des Rechts. Abschieben ist schwierig, ja. Aber wo eine Wille da ein Weg! Mal sehen, ob die Main-Post Zensur wieder zuschlägt.
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    Wenn selbst die, die abgeschoben werden können, nicht abgeschoben werden, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, das die Unterkunftsplätze für Flüchtlinge nicht ausreichen.
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  • harryamend@outlook.de
    Ein weiteres Kapitel im Irrsinnsstaat Deutschland. Verbrecher werden bzw. dürfen nicht abgeschoben, aber integriert. Die kann man wohl leichter einschüchtern, anders ist das ganze nicht mehr zu verstehen. Bei unseren Fachkräftemangel sollte man doch wirklich froh sein um jeden Bürger der sich integriert und auch arbeitswillig ist. Deutschland schafft sich ab und zwar rasend schnell.
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  • Mainheini
    Das VGH schiebt nicht ab, sondern stellt fest, ob Verwaltung usw. rechtmäßig arbeiten. Über das Abschieben entscheiden andere.
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  • Arcus
    Trauriges CSU regiertes Bayern. Da werden für teueres Geld im Ausland Pflegekräfte angeheuert und hier soll jemand, der sich nichts zu Schulden kommen ließ abgeschoben.
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  • uwe.luz@t-online.de
    Was der Vollzug von Bundesgesetzen mit der CSU zu tun haben soll, werden Sie nicht konsistent begründen können. Sie können halt aus Ihrer Haut nicht heraus.
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  • FairPlay
    Warum macht man um diesen Flüchtling so viel Aufhebens?
    Nur weil er Fussball spielt?
    Mir scheint bei der Mainpost scheint es nur diesen Flüchtling zu geben.
    Andere sind vermutlich nicht so interessant!
    Warum wurde der Asylantrag abgelehnt , darauf wird vom Reporter überhaupt nicht eingegangen.
    Auf der einen Seite schimpfen wir über unsere Regierung, dass nicht resolut abgeschoben wird, auf der anderen Seite könnte jetzt einer abgeschoben werden und es gefällt vielen nicht.
    Am Beispiel Lörrach sieht man, dass es kaum noch Räumlichkeiten für Flüchtlinge gibt, bzw. Deutsche aus ihren Wohnungen gedrängt werden.
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  • daniel.englbauer@churchsol.de
    Artikel nicht gelesen?
    Der Antrag ist noch überhaupt nicht bearbeitet worden. Seit einem guten dreiviertel Jahr nicht.
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  • FairPlay
    Über den Antrag auf Asyl wurde wohl entschieden, sonst waere er nicht vollziehbar ausreisepflichtig.
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  • HolzAuge
    Könnte er nicht hier bleiben, wenn seine Freundin ihn heiratet? Oder ist das nur in den Filmen so?
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  • stefan.behringer@web.de
    Wetten, dass er nicht weggeschickt wird.
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  • evi.schmitt@gmx.de
    In diesem Land werden bevorzugt Menschen abgeschoben, deren Aufenthaltsort bekannt ist. Damit die Wuote stommt. Die, die abgeschoben werden müssten, tauchen regelmäßig unter.
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  • Funkenstern
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • "In diesem Land werden bevorzugt Menschen abgeschoben, deren Aufenthaltsort bekannt ist. [...] Die, die abgeschoben werden müssten, tauchen regelmäßig unter."
    Nope - es werden nicht Personen abgeschoben, weil (!) der Aufenthaltsort bekannt ist, sondern weil es der Rechtslage entspricht.
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  • evi.schmitt@gmx.de
    Ich stütze mich auf Aussagen von Bundespolizisten.
    Und zum Thema Rechtslage: Hierzulande werden maßgebliche Kapitalverbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen, weil es die Gerichte nicht schaffen, die Verhandlungen fristgerecht anzusetzen. - Alles was Recht ist...
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  • k.a.braun@web.de
    Es würde denjenigen, die in derartig realitätsfremder Weise über diesen jungen Mann entscheiden, der so viel Gutes zum Wohle unseres Landes beizutragen hat, sehr guttun, wenigstens einen einzigen Tag lang seine Ängste und Sorgen zu verspüren und zu ertragen. Empathie und Vernunft scheinen ihnen nämlich vollends abzugehen. Vielleicht setzt die Lernfähigkeit ein, wenn die eigene Haut bedroht ist ...
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  • Frasie
    Politiker und Auslandbehörde kümmert Euch endlich um die, die wirklich abgeschoben werden müssen. Leute die sich definitiv n i c h t integrieren wollen, die Straftaten begehen - missbrauchen - klauen - sich aufspielen - denen die Mitmenschen absolut egal sind .
    Schafft endlich gerechte knallharte Gesetze.
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    In der Gruppe der 20-24 Jährigen in Deutschland kommen mittlerweile auf 100 Frauen 112 Männer (Tendenz bei den Männern weiter steigend). Das sollte zu denken geben.
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  • holle4es
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Bleiben Sie bitte sachlich. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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