Osaivbie Ekogiawe, genannt Kelvin, bleibt. Vorerst. Bis die für Unterfranken zuständige Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Geldersheim (Lkr. Schweinfurt) über seinen bereits im Juni gestellten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis entschieden hat. Dies entschied das Würzburger Verwaltungsgericht am Montag. Später bestätigte das Bayerische Innenministerium auf Anfrage dieser Redaktion: Eine Abschiebung stehe "derzeit nicht im Raum".
Wäre auch dieser Eilantrag abgelehnt worden, hätte der bestens integrierte junge Mann wohl an diesem Dienstag in einem Abschiebeflug von München in die nigerianische Millionenstadt Lagos gesessen. Am Montagvormittag hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zunächst einen weiteren Eilantrag abgewiesen.
Aufatmen und Applaus bei den rund 150 Demonstrierenden
Zwei Stunden später Aufatmen und Applaus bei den rund 150 Demonstrierenden, als Kelvins Freundin Elisa die Mitteilung überbrachte. Sie waren zuvor vom Würzburger Barbarossaplatz zum Verwaltungsgericht in der Burkarderstraße gezogen, um ihre Stimmen gegen die drohende Abschiebung von Osaivbie Ekogiawe zu erheben. Organisiert hatte die Kundgebung die Würzburger Gruppe der "Seebrücke", eine Bewegung, die sich für eine menschenwürdige Migrationspolitik einsetzt. Kelvin selbst war der Demo ferngeblieben und hielt sich laut seiner Freundin "an einem sicheren Ort auf".
Mitspieler, Vereinskollegen, Freunde und Bekannte, aber auch viele, die nicht damit einverstanden sind, wie bayerische Ausländerbehörden mit gut integrierten Menschen umgehen, schlossen sich an. Eine im Internet gestartete Petition sammelte seit Samstag fast 4000 Unterschriften.
Kelvins Anwältin Mara Ortler hatte Elisa sofort darüber informiert, was im Inneren des Gebäudes entschieden worden war. Die ZAB werde mit diesem Beschluss des Verwaltungsgerichts "verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zur unanfechtbaren Entscheidung über den am 24. Juni 2022 gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht abzuschieben".
Anstatt über den Antrag zu entscheiden, hatte die Ausländerbehörde Ekogiawes Abschiebung beantragt und seinen vorherigen Status als Geduldeter Anfang September für ungültig erklärt.
Ausländerbehörde kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen
Florian Volk, Vereinsvorsitzender des SV Heidingsfeld, reagierte verhalten erleichtert: "Was wir alle zusammen unternommen haben, hat Erfolg gehabt. Es ist toll, so eine große Solidarität heute und in den vergangenen Tagen zu erleben. Aber es ist nur ein kleiner Schritt." Der Verein war es, der bei Facebook und Instagram Kelvins Fall öffentlich gemacht hatte.
"Die vergangenen Tage waren sehr emotional, das hat uns alle sehr mitgenommen", sagte Kelvins Mannschaftskollege Henry Libischer. Goran Despic ergänzte: "Er ist ein feiner Kerl, spricht sehr gut deutsch, ist immer freundlich und lacht. Das muss einfach gestoppt werden."
Allerdings kann die ZAB gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München einlegen, was laut Ortler wohl passieren werde. "Stand heute ist eine Abschiebung rechtswidrig. Aber es ist noch nicht vorbei. Wir müssen weiter am Ball bleiben", sagt sie. Einen Fall wie diesen habe auch die auf Migrationsrecht spezialisierte Würzburger Anwältin "noch nicht erlebt".
Würzburger Politiker setzen sich mit Stellungnahmen für Kelvin ein
Im Laufe des Montags äußerten sich zum Fall auch zahlreiche Politiker. Der SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib (Ochsenfurt) forderte in einem Schreiben an Innenminister Joachim Herrmann, "den weiteren Verbleib von Herrn Ekogiawe in Bayern rechtlich sicherzustellen".
Auch Würzburgs Oberbürgermeister Christian Schuchardt bezog Stellung: "Er ist nicht nur bei seinem Verein integriert, sondern auch in seiner Heimatstadt. Das ist doch genau das, was wir wollen und was wir brauchen: Menschen, die sich integrieren, in die Gesellschaft einbringen und hier eine neue Heimat finden."
Er begrüße daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und hoffe, "dass daraus für Osaivbie Ekogiawe eine Perspektive entsteht". Das Innenministerium habe er "bereits im Nachgang zur Entscheidung angeschrieben und auf die Besonderheiten des Falles hingewiesen".
Schuchardt: Osaivbie Ekogiave ist ein Würzburger geworden
Das Innenministerium erklärte auf Anfrage, dass die zuständige Ausländerbehörde nun "aufgrund der neuen Entwicklungen vor Ort zu entscheiden" habe. Die im Gesetz dafür genannten Voraussetzungen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, so seine Anwältin, erfülle er.
Deutliche Worte richtete Schuchardt direkt an die "zuständige Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken und die politisch Verantwortlichen, hier alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Einzelfall gerecht zu werden, denn Osaivbie Ekogiave ist ein Würzburger geworden". Der 20-Jährige lebt seit vier Jahren in der Stadt, hat die Mittelschule abgeschlossen und hat im September eine Ausbildung im Pflegebereich begonnen.
Erleichtert sein wollte Kelvin trotz der zunächst für ihn positiven Entscheidung nicht. Über seine Anwältin ließ er ausrichten: "Es geht mir nicht gut. Ich weiß nicht, was die Behörde von mir will. Ich habe keine Fehler gemacht, ich verstehe das alles nicht. Ich will nur Freiheit."
Mitarbeit: Angelika Kleinhenz.
Das ist alles nicht aus den Fingern gesaugt. Fragen Sie mal beim Verband binationaler Familien nach.
Wenn Sie der Meinung sind, dass da Diskriminierung im Spiel ist, können Sie diese Meinung sicherlich begründen.
Im Übrigen stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Wenn Sie das als diskriminierend empfinden, haben Sie sicherlich auch dafür eine Begründung
immer so schön: Wir leben in einem Rechtsstaat. Es ist aber schade, dass zum Durchsetzen des Rechts immer wieder die Gerichte bemüht werden müssen. Ein bisschen gesunder Menschenverstand könnte eigentlich zum gleichen Ergebnis führen.
Es wird Zeit, dass das Aufenthaltsrecht schleunigst an die Realität unseres Einwanderungslands angepasst wird.
Nochmal für sie zum Verstehen:
Zu einem Rechtsstaat gehören Gerichte, die dazu da sind zu entscheiden, wie im vorliegenden Fall.
Sie haben wohl in Ihrem Leben, bzw. Bei Ihrer beruflichen Tätigkeit mit Gesetzen nichts zu tun gehabt.
Das merkt man bei jeder ihrer Äußerung.
Sie würden nach ihrem Bauchgefühl entscheiden, so dass es mehr oder weniger bei ihnen zufällige Entscheidungen ohne Rechtsgrundlage waeren.
Wie sagte doch ein Dozent:
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Entscheidungsfindung.
Sie täuschen sich.
Wenn ich auch eher in kaufmännischen Rechtsfragen involviert war ist mir durchaus bewusst, dass Gesetzestexte durchaus zur Entscheidungsfindung wichtig sind.
Aber da Sie so heftig die Ausländerbehörden verteidigen hege ich den heftigen Verdacht, dass Sie dort selbst tätig sind.
Sie sehen aber, dass Gerichte auch Entscheidungen der Behörden korrigieren, wenn Richter finden, dass die Entscheidung der Behörde den Gesetzen widerspricht, was bei Ausländerbehörden scheinbar öfter vorkommt.
Vor kurzem war das ja auch in Passau der Fall, als ein Iraner auf dem Amt in eine Falle gelockt wurde und dann zur widerrechtlichen Abschiebung festgenommen wurde.
Wer das Verhalten der Ausländerbehörden in Bayern mit anderen Bundesländern vergleicht sieht ganz deutlich, dass in Bayern die Entscheidungen öfter von Gerichten korrigiert werden müssen, da in bayrischen Ausländerbehörden scheinbar Mitarbeiter belobigt werden, die Abschiebungen durch setzen.
"Mitarbeiter werden belobigt, wenn sie Abschiebungen durchsetzen".
Ihr Rechtsempfinden lässt doch arg zu wünschen übrig.
Im vorliegenden Fall ist noch keine Entscheidung gefallen, die Entscheidung wurde lediglich hinaus geschoben.
Deutschland ist seit mindestens 60 Jahren Einwanderungsland, aber in unserem Ausländerrecht spiegelt sich das in keinster Weise.
Wird es da nicht Zeit, das Recht an die Realität des Einwanderungslands anzupassen, damit die Menschen, die hier gebraucht werden auch kommen können.
Wir stehen in internationaler Konkurrenz um gute Arbeitskräfte und verhalten uns so als könnten wir integrationswillige und gute Arbeitskräfte ignorieren. Wenn wir uns in dieser Hinsicht nicht ändern werden wir unsere Volkswirtschaft Schwächen.
Das ist wieder nur Unfug, denn es geht ja gar nicht darum, dass der junge Mann in einem Verein Fußball spielt.
Der von Abschiebung bedrohte junge Mann macht doch eine Ausbildung in einem absoluten Mangelberuf, in dem die Nachfrage nach Fachkräften mit Sicherheit auf Jahrzehnte hinaus nicht gedeckt werden kann.
Wie kann ein Land so blöd sein, so eine angehende Fachkraft abzuschieben zu wollen, egal auf welchem Weg er in Deutschland angekommen ist?
Da gäbe es weit mehr Menschen in unserem Land
wo der Flug besser und nach rechtslage angebracht wäre.
Er will Pfleger werden, ein absoluter Mangelberuf.
Irgendwas stimmt bei uns nicht!