
Der 23. Verhandlungstag im Prozess gegen den Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" war wohl der bislang am wenigsten besuchte – und auch der kürzeste. Nach gerade einmal 20 Minuten schickte die Vorsitzende Richterin Claudia Guba die Prozessbeteiligten ins Wochenende. Denn Beweisprogramm gab es am Freitagmittag in dem seit Februar andauernden Verfahren vor dem Landgericht Schweinfurt keines.
Stattdessen lehnte die Kammer zwei Anträge der Verteidigung ab, wonach das Handy der 30-Jährigen, die der angeklagte Kai K. im Mai 2023 mehrmals vergewaltigt, geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll, erneut ausgewertet werden sollte. Die Verteidigung hatte beantragt, einen privaten Account der jungen Frau auf einer Online-Erotik-Plattform zu sichten und etwaige Sexualpartner ausfindig zu machen, um zu beweisen, dass sie auch ohne die Aufforderung von Kai K. Treffen zu gewaltvollem Sex mit Männern ausgemacht habe.

Befangenheitsantrag ist noch nicht entschieden
Die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung, den Prozess auszusetzen und ein neues psychiatrisches Gutachten anfertigen zu lassen, blieb aus. Auch über den Befangenheitsantrag gegen die Kammer um Richterin Guba ist noch keine Entscheidung gefallen. Man befinde sich aktuell in der "dritten Besetzungsrunde", da auch die erste entscheidende Kammer wegen Befangenheit von der Verteidigung abgelehnt worden sei, sagte die Vorsitzende.
Unterdessen regte Staatsanwältin Melanie Roth an, für die kommenden Termine – das sind bisher noch drei Verhandlungstage – die Landgerichtsärztin bereitzustellen, um zu vermeiden, dass das Verfahren nach kurzer Zeit wegen gesundheitlicher Befindlichkeiten von Kai K. erneut unterbrochen werden müsste. Im März endete ein Verhandlungstag nach wenigen Minuten, weil sich K. wegen akuter Zahnschmerzen nicht verhandlungsfähig fühlte.
Staatsanwältin will behandelnde Therapeutin laden lassen
Außerdem regte Roth an, die behandelnde Therapeutin aus dem psychiatrischen Krankenhaus, in dem K. aktuell untergebracht ist, zu laden, um über die Erfolgschancen von Kai K.s Therapie Auskunft zu geben. Verteidiger Hubertus Werner, der die Anregung als "sinnfrei" bezeichnete, betonte, dass während der einstweiligen Unterbringung seines Mandanten keine Therapie stattfinde.
Wie es in dem Verfahren nun weitergeht, ist unklar. Die Einlassung des Angeklagten, die am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sei noch nicht beendet, bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber der Redaktion: "Es ist zu erwarten, dass die Aussage des Angeklagten in Folgeterminen – weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit – fortgesetzt wird", sagte er. Und weil der psychiatrische Gutachter Prof. Hans-Peter Volz bei der Einlassung dabei sein soll, dürften die weiteren Verhandlungstage von dessen Verfügbarkeit abhängig sein.
Der Prozess wird am 26. Juli fortgesetzt.
Habe ich das überlesen oder wurde das nicht berichtet?
Und warum ist es die "dritte Besetzungsrunde"? Ich zähle nur zwei.