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Schweinfurt
Prozess gegen "Go&Change"-Guru am Landgericht Schweinfurt: Anwälte fordern Freilassung von Kai K.
Die Verteidiger des 42-Jährigen bezweifeln die Qualität des psychiatrischen Gutachtens und beantragen einen neuen Sachverständigen. Verzögert sich der Prozess weiter?
Der Kopf der Gemeinschaft 'Go&Change' auf dem Weg zur Anklagebank: Am 19. Verhandlungstag am Landgericht Schweinfurt stellte die Verteidigung von Kai K. zahlreiche neue Beweisanträge.
Foto: Thomas Obermeier (Archivbild) | Der Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" auf dem Weg zur Anklagebank: Am 19. Verhandlungstag am Landgericht Schweinfurt stellte die Verteidigung von Kai K. zahlreiche neue Beweisanträge.
Christine Jeske
 und  Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 24.06.2024 02:38 Uhr

Kurz vor dem geplanten Ende des Prozesses gegen Kai K., Kopf der Gemeinschaft "Go&Change", haben seine Verteidiger acht neue Beweisanträge gestellt. Damit ist unklar, ob am 27. Juni – das wäre der 21. Verhandlungstag – ein Urteil fällt. Das Verfahren gegen den 42-Jährigen vor dem Landgericht Schweinfurt läuft bereits seit 19. Februar. Der Vorwurf: Vergewaltigung in vier Fällen, gefährliche Körperverletzung in drei Fällen und vorsätzliche Körperverletzung in 33 Fällen.

An diesem Mittwoch beantragten die Verteidiger des 42-Jährigen unter anderem, das Verfahren auszusetzen und einen neuen psychiatrischen Sachverständigen zu beauftragen. Das in der Verhandlung vorgetragene Gutachten entspreche nicht "den Mindestanforderungen eines Schuldunfähigkeitsgutachten", monierte Anwalt Hubertus Werner. Der Sachverständige sei "ungeeignet" gewesen, sein Gutachten von "gängigen Standards" abgewichen.

Anwälte: Kai K. wurde nicht ausreichend befragt und untersucht

Im Detail geht es den Verteidigern darum, dass es keine sachgerechte Beurteilung des Angeklagten gegeben habe und eine körperliche Untersuchung wegen einer Vorerkrankung ausgeblieben sei. Ebenso fehlt den Anwälten, dass der Sachverständige Kai K. nicht nach dessen psychopathologischer Verfassung im mutmaßlichen Tatzeitraum 10. bis 17. Mai 2023 gefragt habe.

Der psychiatrische Gutachter hatte den Angeklagten aufgrund einer drogeninduzierten Psychose und einer Substanz-Konsum-Störung für teilweise schuldunfähig erklärt. Ab dem 16. Mai 2023 habe sich Kai K. im Wahn befunden und die Überzeugung gehabt, "dass Dämonen oder Satanisten akut ihn und seinen Sohn bedrohten". Ab dem Zeitpunkt soll K. im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.

"Fehlende Glaubwürdigkeit" der Nebenklägerin soll belegt werden

Die Verteidigung beantragte am Mittwoch außerdem, vier bereits vernommene Zeuginnen erneut aussagen zu lassen. Diese sollen bestätigen, dass sich die 30-Jährige, die Kai K. vergewaltigt, gewürgt und geschlagen haben soll, auch ohne dessen Einfluss über eine Online-Erotik-Plattform Männer für "gewaltvolle Sexorgien" organisiert haben soll. Zudem solle ihr privater Account auf der Plattform ausgewertet und etwaige Männer gehört werden. Das Ziel: die "fehlende Glaubwürdigkeit" ihrer Aussage zu belegen. Die Frau, die auch Nebenklägerin im Prozess ist, hatte vor Gericht beteuert, nur durch den Einfluss von K. derartige Treffen wahrgenommen zu haben.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Verhandlungstag einen Antrag gestellt: Kai K. solle von der forensischen Klinik wieder in eine Justizvollzugsanstalt verlegt werden. Der Grund: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind nach fast abgeschlossener Beweisaufnahme die Voraussetzungen für die Unterbringung nach §64 Strafgesetzbuch – also in einer Entziehungsanstalt – nicht erfüllt. Die Verteidigung entgegnete: Vor der Entscheidung darüber solle eine "sachgerechte Begutachtung" des 42-Jährigen stattfinden.

Kai K.s Anwälte gingen aber noch weiter: Sie beantragten, den Unterbringungsbefehl aufzuheben und auch den Haftbefehl unter strengen Auflagen außer Vollzug zu setzen. 

Gericht will in der kommenden Woche über Anträge entscheiden

Staatsanwaltschaft und Nebenklage wiesen alle Anträge der Verteidigung ab. So sei etwa das Gutachten des Sachverständigen widerspruchsfrei, die Ermittlungen zu dem privaten Chatprofil und etwaigen Sexualpartnern gingen "ins Blaue hinein", sagte Staatsanwältin Melanie Roth. 

Das Gericht wird über die Anträge erst am nächsten Prozesstag am 25. Juni entschieden. Lediglich einem Antrag wurde am Mittwoch stattgegeben: das Abspielen einer Sprachnachricht der Nebenklägerin von 17. Mai 2023, einem der mutmaßlichen Tattage, an eine Bekannte. Die Geschädigte habe "aufgeräumt" geklungen, ihr Tonfall sei "schmeichlerisch" gewesen. Deshalb könne sie "spärlich" ein Vergewaltigungsopfer sein, so die Verteidigung.

 
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  • Cornelius Beyer
    Wenn der Angeklagte nicht in die Forensik gehört, dann sehe ich -zumal nach derat langer Zeit- nicht, womit begründet werden könnte, dass er weiterhin in Haft bleiben muss.
    Welche Fluchtgefahr sollte denn über das "normale" Maß hinaus bestehen?
    Er hatte sich doch sogar seinerzeit selbst gestellt.
    Ein anderer Grund wäre Wiederholungsgefahr.
    Wenn aber doch der Gutachter die Ausnahmesituation festgestellt hat, fällt auch das als Haftgrund weg.

    Insofern verstehe ich nicht, was die Verteidigung mit der neuerlichen Begutachtung erreichen will. Ist es volle Schuldunfähigkeit?
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