
Die Verteidiger von Kai K. wollen, dass ihr Mandant in eine andere psychiatrische Einrichtung verlegt wird. Bislang ist der Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" in einer Forensik in Unterfranken untergebracht. Doch nun erheben der 42-jährige Angeklagte und seine Anwälte im Prozess um Vergewaltigung in Schweinfurt schwere Vorwürfe gegen Pflegekräfte der Einrichtung.
Als "demütigend, herabwürdigend und vollkommen unsachlich" beschrieb Rechtsanwalt Helmut Mörtl die Art und Weise, wie Kai K. dort angeblich behandelt wird.
Gegenüber Pressevertretern erklärten Mörtl und Co-Verteidiger Hubertus Werner am Rande des Prozesses gegen Kai K. in Schweinfurt am Freitag: K. werde in dem Bezirkskrankenhaus von bestimmten Personen vorverurteilt. Es habe durchaus "eine gewisse Systematik". Belegen könne man das durch die "authentischen Berichte" ihres Mandanten.
"Go&Change"-Guru werde in Schweinfurt vorgeführt "wie Hannibal Lecter"
Schon zuvor hatten die Verteidiger im Gerichtssaal das Verhalten eines Pflegers moniert, der Kai K. angeschrien und "wie einen Vollidioten" behandelt habe. Man habe ihm sogar die Krawatten und Hosenträger weggenommen. Außerdem beschwerten sich die Anwälte, dass K. "wie Hannibal Lecter" vor Gericht vorgeführt werde: an Händen und Füßen gefesselt, "verschnürt wie ein Paket".
Den Vorschlag, dass Kai K. schon vor Verhandlungsbeginn die Handfesseln abgenommen werden, lehnte die Vorsitzende Richterin Claudia Guba ab. Fußfesseln muss K. ohnehin während der kompletten Verhandlungsdauer tragen.
Den Vorwürfen gegen die psychiatrische Einrichtung ging Guba dagegen umgehend nach: Noch am Vormittag nahm das Gericht Kontakt mit der Leitung der Forensik auf und bat um Stellungnahmen.
Gericht plant inzwischen mit 17 Verhandlungstagen im Prozess gegen Kai K. um Vergewaltigung
Kai K., der innerhalb der umstrittenen Gemeinschaft "Go&Change" aus Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt) den Status eines Gurus genießt, saß nach seiner Verhaftung im Mai 2023 zunächst in einem Gefängnis. Im Oktober wurde er in eine forensische Psychiatrie verlegt, weil es Zweifel an seiner Schuldfähigkeit gibt.
Hintergrund ist wohl Drogenmissbrauch. Wie seine Anwälte am Freitag vor Gericht betonten, wolle sich K. "um sein Drogenproblem kümmern" – unabhängig davon, wie der Prozess ende.
Wann es zu einem Urteil kommt, ist unterdessen offen. Bislang waren insgesamt acht Verhandlungstage bis Anfang April vorgesehen. Nun hat die Kammer neun weitere Termine festgesetzt – den letzten davon Ende Mai. Bis dahin stehen unter anderem Aussagen zahlreicher Zeuginnen und Zeugen auf dem Programm, von denen am Freitag keiner geladen war.
Videos mit "sexualbezogenen Inhalten" unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt
Stattdessen nahm das Landgericht Videos mit "sexualbezogenen Inhalten" in Augenschein. Während die Aufnahmen im Gerichtssaal gezeigt wurden, war die Öffentlichkeit aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen ausgeschlossen.
Was die Videos konkret zeigen und wo sie aufgenommen worden sein könnten, blieb daher am dritten Prozesstag unklar. Zu sehen sind laut Richterin Guba die 30-Jährige, die der Angeklagte Kai K. vergewaltigt und verletzt haben soll, sowie weitere Personen bei früheren sexuellen Handlungen.
Die kurzen Sequenzen, die Rede war von "sechs oder sieben", hatte die Verteidigung am ersten Prozesstag dem Gericht auf einem USB-Stick übergeben. Wer sie aufgenommen hat, wissen die Anwälte von Kai K. laut eigenen Angaben nicht.
Sie beschrieben den Inhalt der Videos damals als "verstörend" und gehen davon aus, dass das Material ihren Mandanten entlastet: Die Verteidigung hatte in den ersten Prozesstagen versucht, die Glaubwürdigkeit der Frau in Zweifel zu ziehen, und Zeugen ins Spiel gebracht, die von extremen sexuellen Gewaltfantasien der 30-Jährigen berichten sollen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Kai K. vor, die Frau im Mai 2023 geschlagen, mehrfach vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Der 42-Jährige habe ihr damit angebliche Dämonen austreiben wollen, heißt es in der Anklage.
Verteidigung hält Vorwürfe gegen "Go&Change"-Guru Kai K. für unbegründet
"Die Vorwürfe sind natürlich sehr ernst", sagte sein Verteidiger Hubertus Werner am Ende des Verhandlungstages. "Aber wenn wir das Ganze betrachten, wird es Schritt für Schritt relativiert werden."
Angesprochen auf die zahlreichen Vorwürfe gegen "Go&Change" erklärte Werner: "Wir haben hier nicht zu beurteilen, wie Menschen zusammenleben und wie sie ihr Leben gestalten." Das sei "keine juristische Frage, sondern wir haben hier strafrechtliche Vorwürfe zu klären und die sind unserer Meinung nach unbegründet".
Das ist ein ganz normales Vorgehen in psychiatrischen Kliniken zum Selbstschutz der Patienten.
Ich habe versucht, es technisch zu verstehen:
U-Haft darf in der Regel nur 6 Monate dauern. Die Verlegung passt zeitlich.
U-Haft hätte aber bei Gefahr für die Allgemeinheit bzw. Wiederholungsgefahr verlängert werden können.
Mich mutet es merkwürdig an, da sitzt der Mann Monate im Gefängnis, ein Verfahren läuft noch gar nicht, und nach 6 Monaten kommt dann jemand auf die Idee, der gehört vielleicht in die Forensik.
Und soll aufgrund von Drogenkonsum eventuell nicht schuldfähig sein???
Vorgeworfen wird ihm ja nicht eine Einzeltat in einem Ausnahmezustand ... und fragen Sie doch mal einen Heroinsüchtigen, wie schwer das durchzusetzen ist: schuldunfähig aufgrund von Drogensucht.
Als Fazit kann ich nur vermuten, dass die bisherigen Informationen unzureichend, unvollständig und unverstanden sind.
vielen Dank für Ihre Fragen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir dazu folgendes sagen:
Für eine U-Haft gibt es keine Höchstfrist. Allerdings wird erstmals nach sechs Monaten u.a. überprüft, ob die Ermittlungen in angemessenem Tempo voranschreiten oder ob sich der Tatverdacht erhärtet. Da schon nach fünf Monaten Anklage erhoben wurde, gab es diesbezüglich in diesem Fall keine Probleme.
Die Staatsanwaltschaft würde Herrn K. bis heute lieber in einer JVA sehen. Es gibt allerdings ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten, dass sich auch mit der Schuldfähigkeit auseinandersetzt. Dessen Inhalt war bislang zwar noch nicht Thema der öffentlichen Hauptverhandlung, laut der Verteidigung gibt es aber Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit.
Öffentlich ist dazu bislang lediglich bekannt, dass der Angeklagte ein Drogenproblem hat. Ob Drogen hier ausschlaggebend waren, muss abgewartet werden.
Freundliche Grüße,
Benjamin Stahl
Einer, der sich als "Guru" feiern lässt und sich aufgrund dessen "von Amts wegen" zahlreiche unglaubliche Übergriffigkeiten leistet. Das ist das Eine - man tendiert natürlich dazu, so einen als "verrückt" zu betrachten.
Aber andererseits fragt sich natürlich jeder vernünftige Mensch, wie man auf so einen derartig hirnlos reinfallen konnte. Wie es sein kann, dass wirklich niemand seiner "Jünger" wenigstens ansatzweise die Idee gestreift haben könnte, dass das ein kleines bisschen merkwürdig sein könnte...?
Sorry, ich verstehe das wirklich nicht.
Andererseits habe ich auch so manchen gebildeten und intelligenten Menschen in die Welt der Verschwörungstheoretiker abdriften gesehen, also sollte mich eigentlich nichts mehr wundern...