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Werneck
"Ziel ist Wiedereingliederung, nicht Bestrafung": Wie der Maßregelvollzug in der Forensik in Werneck abläuft
Immer wieder werden Angeklagte als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig gesehen und kommen dann nicht in Haft. Psychiater Notker Zorn erklärt, was das bedeutet.
Wer unter einer psychischen Erkrankung oder Sucht leidet und eine Straftat begeht, kann nach seiner Verurteilung im Maßregelvollzug untergebracht werden - etwa im psychiatrischen Krankenhaus.
Foto: Anand Anders (Archivbild) | Wer unter einer psychischen Erkrankung oder Sucht leidet und eine Straftat begeht, kann nach seiner Verurteilung im Maßregelvollzug untergebracht werden - etwa im psychiatrischen Krankenhaus.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 22.06.2024 02:37 Uhr

Wer eine Straftat begangen hat, aber vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist, kann je nach Schwere der Tat in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. In der forensischen Psychiatrie findet dann der sogenannte Maßregelvollzug statt. Dr. Notker Zorn ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und seit 2023 Oberarzt in der Forensik in Werneck (Lkr. Schweinfurt). Im Interview erklärt der 39-Jährige, welche Voraussetzungen für die Feststellung einer Schuldunfähigkeit erfüllt sein müssen, wie der Tagesablauf der Patienten aussieht und warum sie in der Forensik keine Strafe absitzen.

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