Im Gegensatz zu den Pastoralen Räumen Bad Neustadt, Kreuzberg und Mellrichstadt, ist die Immobilien-Kategorisierung durch das Bistum Würzburg im Pastoralen Raum Bad Königshofen noch nicht abgeschlossen. Einige Kirchenstiftungen hätten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Änderungen vorzuschlagen, informierte Dekan Andreas Krefft, kommissarischer Moderator der Kategorisierung im Grabfeld. Aktuell sei nun erneut Würzburg am Ball, um auf die Rückmeldung zu reagieren.
"Ich sehe das positiv", erklärte Krefft, "die Menschen kämpfen um ihre Kirchen. Das zeigt, dass ihnen diese nicht egal sind". Zusammen mit dem Leiter des Dekanatsbüros Rhön-Grabfeld, Joachim Markert, und Verwaltungsreferentin Diana Hippeli, die für die Pastoralen Räume Bad Neustadt und Bad Königshofen Ansprechpartnerin der Kirchenverwaltungen ist, gab er einen Überblick über den aktuellen Stand.
Konkret geht es bei den Änderungswünschen um die St. Ursulakapelle bei Alsleben, die Findelbergkirche bei Saal, die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Bad Königshofen, die Pfarrkirche Sternberg und das Pfarrheim in Großbardorf.
St. Ursulakapelle bei Alsleben: Wunsch nach Einbeziehung in die Kategorisierung
Die Ursulakapelle sei nicht in die Kategorisierung einbezogen worden, da sie von der Diözese als eine reine Friedhofskapelle angesehen werde, erläuterte der Dekan die Hintergründe. Bei der Kapelle befindet sich der Naturfriedhof. Die Kirchenverwaltung möchte nun, dass die Kapelle ebenfalls kategorisiert wird.
Ihr Argument sei, dass es sich bei dieser nicht bloß um eine Friedhofskapelle handeln würde, sondern um eine jahrhundertealte Wallfahrtskirche mit einer Bedeutung über die Pfarreiengemeinschaft hinaus. Wie das Bistum dazu steht und welche Kategorie im Falle einer Zustimmung die Kapelle schließlich erhält, ist nicht unerheblich. Das Gebäude ist renovierungsbedürftig.
Findelbergkirche bei Saal: Antrag auf Höherstufung in Kategorie B
Die Findelbergkirche wurde unter der Kategorie C eingestuft. Die Kirchenverwaltung bittet nun um einer Höherstufung in die Kategorie B. Das begründet sie – ähnlich wie bei der Ursulakapelle – damit, dass es sich bei der Kirche um eine Wallfahrtskirche mit einer Bedeutung über den Pastoralen Raum Bad Königshofen hinaus handeln würde.
"Da haben wir nichts dagegen", sagt Joachim Markert dazu. Wie Pfarrer Krefft sieht auch er es positiv, wenn die Kirchenstiftungen sich für ihre Kirchen einsetzen. Generell werden alle fünf Anliegen der Kirchenverwaltungen im Pastoralen Raum Bad Königshofen einstimmig befürwortet.
Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Bad Königshofen: Höherstufung in A?
Um eine Höherstufung geht es ebenso bei der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Bad Königshofen. Hier wünscht sich die Kirchenverwaltung eine Umgruppierung von der Kategorie B in A. "Bei der Kirche handelt es sich um eine der ältesten in der Umgebung mit einer wunderschönen Geschichte", betonte der Dekan. Voraussetzung für die Kategorie A ist eine überörtliche Bedeutung. Nur 19 Kirchen in der ganzen Diözese hätten die Kategorie A erhalten, ergänzt Joachim Markert.
Pfarrkirche Sternberg: Die Kirchenverwaltung möchte C statt D
Die Pfarrkirche in Sternberg erhielt von der Diözese die Kategorie D. Das gilt für Kirchen in Orten mit weniger als 100 Katholikinnen und Katholiken und bedeutet die Förderung der Verkehrssicherheit innen und außen. Die Kirchenverwaltung bittet hier um eine Höherstufung in die Kategorie C.
Die Kirche sei nicht nur für den Ort Sternberg Pfarrkirche, sondern auch für die dazugehörigen Gemeinden, einschließlich Zimmerau. Damit würde man auf eine Katholikenzahl weit über 200 kommen. Angesichts dessen sieht Markert für dieses Anliegen gute Chancen, tatsächlich auf C zu kommen.
Pfarrheim Großbardorf: Keine leichte Entscheidung
Und nun zum Pfarrheim Großbardorf. Bei den Pfarrheimen gibt es drei Kategorien: überörtlicher Bedarf (A), Prüfung örtlicher Bedarf bezüglich möglicher Zuschüsse (B) und schließlich keine Zuschüsse (C). Die Kirchenverwaltung und das Gemeindeteam in Großbardorf bitten um eine Höherstufung in "überörtlicher Bedarf". Das Pfarrheim werde von der Gemeinde sehr gut genutzt und sei von großer Bedeutung.
Da aber nur ein Pfarrheim pro Pfarreiengemeinschaft diese Kategorie erhält und die Wahl dabei auf Großeibstadt gefallen ist, wäre eine Höherstufung Großbardorfs mit einer Abstufung des Pfarrheims in Großeibstadt verbunden. Deshalb sollen nun Gespräche mit Würzburg geführt werden, inwieweit dem Anliegen Großbardorfs entgegengekommen werden kann, ohne die Einordnung des Pfarrheims Großeibstadt als "überörtlich" infrage zu stellen.
Sowohl bei Großbardorf als auch bei Großeibstadt würde es sich um zwei aktive Gemeinden handeln, die überörtliche Einstufungen hätten, erklärt hierzu Pfarrer Andreas Krefft. Vor allem im westlichen Grabfeld fehle das Haus St. Michael in Bad Königshofen als Veranstaltungsraum. Deshalb sei man froh über die beiden Pfarrheime in Großeibstadt und Großbardorf.
An keine Kirche wurde die Kategorie E vergeben
Was ergab die Kategorisierung noch? Bezüglich der beiden Pfarrheime in Saal und Sulzfeld laufe zunächst einmal alles weiter wie bisher. Die Kategorie E wurde an keine Kirche vergeben, D nur an die besagte Kirche in Sternberg. Bezüglich des Sitzes der zentralen Verwaltung laufen die Gespräche noch. Logischer Ort, so Krefft, wäre eigentlich Bad Königshofen. Hier würden jedoch geeignete Räume fehlen.
Insgesamt seien die Diskussionen schon sehr lebhaft geführt worden, bilanzierte Diana Hippeli. Aber den Beteiligten sei auch klar gewesen, dass man Kompromisse schließen müsse.