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Ermershausen
Diese Gemeinden im Haßbergkreis haben Vorranggebiete für Windkraftanlagen vorgeschlagen – wie es jetzt weiter geht
Seit kurzem ist bekannt, welche Kommunen im Landkreis Vorranggebiete für Windräder vorgeschlagen haben. Doch bevor sich ein neues Windrad dreht, muss noch einiges passieren.
Genügend Platz für Windräder ist doch anscheinend da – warum also nicht gleich mit dem Bau beginnen? Ganz so einfach ist das nicht. 
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolfoto) | Genügend Platz für Windräder ist doch anscheinend da – warum also nicht gleich mit dem Bau beginnen? Ganz so einfach ist das nicht. 
Johanna Heim
 |  aktualisiert: 24.05.2024 02:54 Uhr

Der Landkreis Haßberge will bis 2030 bilanziell klimaneutral werden – dafür muss er noch an so einigen Stellschrauben drehen. Unter anderem bieten sich dafür neue Windkraftanlagen an, die die Region mit grüner Energie versorgen sollen. Seit mehreren Jahren sucht der Landkreis bereits nach potenziellen Flächen.

Jetzt ist bekannt, welche Kommunen Flächen vorgeschlagen haben. Doch allzu schnell dürften auf den Arealen, die die Städte und Gemeinden für die weißen Riesen angedacht haben, keine neuen Windräder errichtet werden. Denn von der Planung bis zur Umsetzung eines solchen Bauvorhabens dauert es für gewöhnlich viele Jahre. Wir bieten eine Übersicht, wie es nun konkret weitergeht.

Welche Kommunen haben Windvorranggebiete vorgeschlagen?

Ermershausen (unterer Langberg), Burgpreppach (Goßmannsdorfer Höhe), Hofheim (Goßmannsdorfer Höhe), Aidhausen, Stettfeld (Röderschlag), Ebelsbach (Röderschlag), Untermerzbach (Bretzenstein), Ebern (Bretzenstein), und Oberaurach haben nun Windvorranggebiete vorgeschlagen und dem Regionalen Planungsverband Main-Rhön gemeldet, wie Marco Siller auf Nachfrage der Redaktion mitteilt. Er ist der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge, kurz: GUT. Die Doppelnennung der Gebiete komme zustande, wenn es sich um ein gemeindeübergreifendes Gebiet handelt.

Doch vorgeschlagen ist nicht gleich ausgewiesen, macht der Geschäftsführer im Gespräch klar. Die Ausweisung erfolge erst durch den Regionalen Planungsverband. Bayernweit gibt es 18 Planungsverbände, die Gebiete für Windenergie in ihrem Regionalplan ausweisen müssen. Im Planungsgebiet Main-Rhön sind die Stadt Schweinfurt sowie die vier Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt Mitglied.

Wie viele Windräder könnten nun insgesamt gebaut werden?

20 – und mittelfristig gar 40 – der weißen Riesen könnten in den kommenden Jahren im Haßbergkreis errichtet werden, so lautete die Schätzung von Landratsamt und GUT im vergangenen Jahr. Je nachdem, wie viel Platz letzten Endes zur Verfügung stünde. Marco Siller schätzt aktuell, dass hier der Mittelwert erreicht wird. "Ich gehe heute davon aus, dass wir etwa 30 Windenergieanlagen auf den gemeldeten Flächen errichten können."

Auf wie vielen Hektar sollen die Anlagen errichtet werden?

Eine genaue Flächenangabe, also auf wie vielen Hektar die Windkraftanlagen künftig stehen sollen, könne Siller derzeit nicht nennen. Der Grund dafür: Die Fachabteilungen der Regierung von Unterfranken müssten derzeit noch einige Prüfungen durchführen.

In Aidhausen könnten die neuen Windräder beispielsweise aber wohl auf einer Fläche von rund 100 Hektar gebaut werden, sofern der Regionale Planungsverband die Vorschläge der Gemeinde akzeptiert, alle Fachbehörden grünes Licht geben und es auch sonst keine Einwände gibt. In einer Sitzung Ende März stimmten die Gemeinderatsmitglieder dem Vorschlag zweier Gemeindeflächen für den Regionalplan zu. 

Wie funktioniert das mit den Ausweisungen beim Regionalen Planungsverband?

"Wir haben ein mehrstufiges Regionalplanverfahren mit verschiedenen Verfahrensschritten", erklärt Stefanie Mattern auf Nachfrage der Redaktion. Sie ist die Ansprechpartnerin für die Region Main-Rhön. In Bayern sind gemäß Landesentwicklungsprogramm die Regionalen Planungsverbände damit beauftragt, die Flächenziele für Windkraft, die der Bund vorgegeben hat, umzusetzen. Vorgegeben sei das Verfahren durch das Landesplanungsgesetz im Freistaat.

Anhand eines regionsweiten Steuerungskonzeptes mit verschiedenen Kriterien hätten sie und ihre Kolleginnen und Kollegen eine Suchraumkulisse erarbeitet – diese diene der nachfolgenden Festlegung der Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen. Für diese möglichen Vorranggebiete haben die Gemeinden im Haßbergkreis Flächenvorschläge gemeldet, die der Planungsverband dann näher untersuchten kann.

Die Vorschläge, die die Kommunen eingereicht haben, würden nun von der Regionalplanung geprüft. "Wenn wir diese als geeignet ansehen, dann nehmen wir die Flächen als Vorrangvorschlag ins weitere Verfahren mit", so Mattern. Gerade werden die gemeldeten Flächen mit den Fachbehörden – beispielsweise dem Wasserwirtschaftsamt, der Bundesnetzagentur, dem Militär, dem Forst oder dem Naturschutz – vorgeprüft.

"Ende des Jahres wird der Entwurf mit den Vorranggebieten für Windenergie dann dem Planungsausschuss präsentiert."
Stefanie Mattern, Regionsbeauftragte für die Region Main-Rhön

Erst wenn zu jeder einzelnen vorgeschlagenen Fläche die Rückmeldungen der Fachbehörden vorlägen, können die Verfahrensunterlagen für den Planungsverband ausgearbeitet werden.  "Ende des Jahres wird der Entwurf mit den Vorranggebieten für Windenergie dann dem Planungsausschuss präsentiert", sagt Mattern. Wird der Regionalplanentwurf gebilligt, folge im Anschluss ein Anhörverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

"Hier werden die betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden, alle anerkannten Verbände und Träger öffentlicher Belange angehört, ähnlich wie bei einem Bauleitverfahren", erklärt Mattern. Das Verfahren sei für Anfang kommenden Jahres angedacht. Die eingehenden Stellungnahmen werden im Verfahren berücksichtigt und ausgewertet. Gibt es keine Einwände und Änderungen mehr, könne der Planungsverband den Regionalplan fertigstellen.

Und wie geht es dann weiter?

"Wenn sich abzeichnet, dass die Gebiete so unverändert ausgewiesen werden können, dann können Kommunen mit ihren Projektpartnern schneller die erforderlichen Genehmigungsverfahren anstoßen", so Mattern. Hier greife dann die neu im Baugesetzbuch eingeführte sogenannte positive Vorwirkung der Planung: Das bedeutet, dass die betroffenen Gemeinden und Städte schon mit etwas Vorlauf das Genehmigungsverfahren vorbereiten könnten, nicht erst dann, wenn der neue Regionalplan als Verordnung in Kraft tritt. Das spare etwas Zeit, so Mattern. Für diese Verfahren sei wiederum dann das Landratsamt Haßberge zuständig.

Wann könnte der Bau der Anlagen losgehen?

Zwei bis drei Jahre habe ein solches Genehmigungsverfahren früher ungefähr gedauert, so Siller. Denn auch hierfür seien weitere Gutachten nötig, beispielsweise ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.  Mittlerweile solle der Vorgang dem Geschäftsführer der GUT zufolge aber etwas schneller vonstattengehen. Frühestens 2028, allerspätestens 2030, könnten die neuen Anlagen auf den neuen Flächen dann für Energie sorgen, denkt Siller. Er merkt aber auch an, dass das Vorhaben von Projekt zu Projekt zu betrachten sei. Denn auch auf weitere Einflüsse, wie beispielsweise die Finanzierungsbedingungen oder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, komme es an.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Bundesimmissionsschutzverfahren sollen beispielsweise gänzlich die Projektierer tragen, so Siller. Diese würden in einem Auswahlverfahren ermittelt. Für die Finanzierung sei sowohl Eigenkapital nötig, beispielsweise von Bürgerinnen, Bürgern, lokalen Versorgern und Banken, als auch Fremdkapital, erklärt Siller.

Der Strom, den die Windräder in Zukunft produzieren sollen, soll ins Regionalstromwerk fliesen – von dort soll ihn die Bevölkerung preisgünstig beziehen können.
Foto: Bernd Wüstneck, dpa (Symbolfoto) | Der Strom, den die Windräder in Zukunft produzieren sollen, soll ins Regionalstromwerk fliesen – von dort soll ihn die Bevölkerung preisgünstig beziehen können.

Was haben Bürgerinnen und Bürger aus der Region davon?

Die Energie, die die neuen Windkraftanlagen künftig produzieren, soll ins Regionalstromwerk fließen – also einer Art Stadtwerk auf Kreisebene. Der gewonnene Strom soll dann preisgünstig an Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen abgegeben werden. Die Gründung sei für Ende des Jahres geplant, informiert Siller. Möglich wäre auch, dass die neuen Anlagen als Bürgerwindparkmodell fungieren könnten.

 
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