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LESERANWALT
Ein Leser, der sich bedroht fühlt
Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit. Und der Rechtsstaat muss Menschen schützen, die ihre Meinung äußern. Aber wer seine Meinung sagt, sollte dazu stehen und  selbst auch verantworten können, was er gesagt hat.
Foto: Jens Kalaene, dpa | Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit. Und der Rechtsstaat muss Menschen schützen, die ihre Meinung äußern. Aber wer seine Meinung sagt, sollte dazu stehen und selbst auch verantworten können, was er gesagt hat.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 08:59 Uhr

Auch Meinungsfreiheit unterliegt Regeln. Die gelten auch für Leser R.M., der in einem Schriftwechsel mit mir eine irrige Auffassung vertritt: Die Anforderung, Leserbriefe in der Zeitung nur zu veröffentlichen, wenn sie Namen und Wohnort des Absenders (nicht Straße) enthalten, sei nicht mit dem Datenschutzgesetz vereinbar. Dem Einsender müsse freigestellt sein, ob seinem Brief diese Angaben mitgegeben werden.

 

Sorgen des Lesers

Der Mann begründet seine Auffassung wie folgt: Bei manchen Themen hält er es für kein Problem, den Namen anzugeben, etwa beim Klimaschutz. Anders sei es, wenn es um Antisemitismus und Islamismus gehe. Schreibe man negativ über den Islam, könne ein Fanatiker dem Schreiber womöglich Schaden zuzufügen, weil – so wörtlich - „ich in dem Leserbrief <...> Dinge geschrieben habe, die ihm nicht passen, auch wenn sie der Wahrheit entsprechen.“ Sorge halte ihn deshalb davon ab, einen Leserbrief zu verfassen.

 

Redaktionsgeheimnis

Ich habe versucht, R.M. zu beruhigen. Bleibt doch seine genaue Anschrift streng gehütetes Redaktionsgeheimnis. Das war ihm nicht genug, weil er nicht zu Unrecht annimmt, dass genaue Anschriften beispielsweise über Google leicht zu ermitteln sei. Trotzdem habe ich erklärt, dass die Redaktion grundsätzlich keine Leserbriefe anonym abdruckt.

 

"Wie in einer Diktatur"

Nach dieser Ablehnung wurde R.M. deutlich. Das seien Methoden wie in einem „Nicht-Rechtstaat“. Denn niemand wolle seine Meinung veröffentlicht haben, wenn ihm dadurch ein Attentat oder große Nachteile geschäftlich und beruflich drohen. Genauso sei es doch in einer Diktatur. Zu sagen, was ihnen am Herzen liegt, sei somit Lesern praktisch auch hier unmöglich gemacht.

 

Mit dem Namen zur Meinung stehen

Diese Logik mag erstaunen. Da konstruiert jemand über seine Ängste in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung diktatorische Zustände hinein. Deshalb halte ich fest, was auch nachlesbar ist: Oft genug erscheinen in der Zeitung kritische Stimmen – auch gegen Islam oder Antisemitismus - zu denen Leser mit ihren Namen stehen. Der gehört einfach zur Meinungsäußerung (die selten unwiderlegbare Wahrheit ist) so wie das Grundvertrauen in den Rechtsstaat. Das sollte nicht verloren gehen. 

 

Redaktionelle Mitverantwortung

Es ist auch Anerkennung des Rechtsstaats, wenn die Redaktion keine herabwürdigenden, keine nicht nachprüfbaren oder keine erkennbar falschen Behauptungen und damit auch keine antisemitischen Texte veröffentlicht. Die Redaktion sieht sich dafür in der Mitverantwortung. Das schützt auch Absender, der allerdings selbst auch in der Verantwortung für seine Meinung bleibt. Deshalb gelten die genannten Regeln auch für Kommentare unter digitalen Beiträgen, die mit Fantasienamen (Absender der Redaktion bekannt) erscheinen. Ein digitaler Umgang mit Meinungsäußerungen, dem man durchaus kritisch gegenüber stehen kann.

Fazit: Bislang kenne ich keine Absender, die als Folge ihrer hier verbreiteten Meinung ernsthaft Schaden genommen haben. Zugegeben: Man muss immer darauf vertrauen können, dass das so bleibt.

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Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de

 
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