LESERANWALT
Wo die Begegnung von Klarnamen aus der Zeitung mit Online-Pseudonymen Ärger bereitet
Es gibt Reibungsflächen zwischen der digitalen Welt, in der sich mainpost.de bewegt und der gedruckten Zeitung. Speziell auf eine gehe ich ein, weil sie für jene Leser, die Briefe für die Zeitung schreiben, zum Ärgernis werden kann. Grundsätzlich ist ja mittlerweile bekannt, dass deren Zuschriften, die zunächst für die gedruckte Zeitung bestimmt sind, stets auch noch im Internet unter mainpost.de veröffentlicht werden. Das gilt selbst dann, wenn sie in der Zeitung nicht mehr untergebracht werden konnten. Ist diese Übergabe ins Netz nicht gewollt, muss es dem Schreiben ausdrücklich hinzugefügt werden.
Die ungleiche Begegnung
Wird aber der Brief des Zeitungslesers hier auf mainpost.de unter "Überregional/Leserbriefe" übernommen, ist es für gemeldete Online-Nutzer möglich, ihre Meinung dazu zu schreiben. Und bei dieser Begegnung mit der Leserbriefmeinung kommt es zu einer unterschiedlichen Behandlung: Während beim Brief, der aus der Zeitung übernommen worden ist, Name und Wohnort des Absenders stehen, ist beim Nutzerkommentar nur Pseudonym, ein sog. Nickname, zu lesen. Wer hinter diesem Phantasiebegriff steckt, weiß die Redaktion. Deshalb ist die Kommentierung nicht anonym. Aber für den betroffenen Leserbriefschreiber und für die anderen Internet-Nutzer muss der Absender hinter seinem Pseudonym verborgen bleiben.
Hier ein Beispiel .
Hoffnung auf den Presserat
Leserbriefschreibern, die lediglich gedruckte Zeitung lesen, bleiben diese Online-Kommentierungen ihrer Texte unter Pseudonym verborgen. Sie erfahren davon wohl nichts. Nutzen sie aber gleichzeitig mainpost.de, kann diese Praxis für Ärger sorgen. Schließlich erkennen sie online nicht, wer sie für ihre Meinung - zuweilen recht deutlich - kritisiert hat. So erging es einem Leserbriefschreiber, der die Redaktion folgendes wissen ließ: “Es bleibt dabei, mit der Veröffentlichung von anonymen Kommentaren zu Leserbriefen verstößt die Main Post gegen gesunden Menschenverstand und allgemeines Rechtsempfinden – nur um eine "meist sehr einf ältige" Klientel von Online-Kommentar-Verfassern und deren Online Lesern zu befriedigen.“
Der Mann hat hoffnungsvoll angefügt: "Der Presse-Rat wird's richten."
Pseudonyme dürfen beibehalten werden
Der Presserat hat es nicht gerichtet. Er hat lediglich offiziell zugelassen, dass Kommentierungen aus dem Internet mitsamt ihren Nicknames umgekehrt auch in der Zeitung abgedruckt werden dürfen, wenn als Quelle auch mainpost.de angegeben ist. Diese Phantasienamen in der Zeitung hatten bisher nämlich oft für Ärger unter deren Lesern gesorgt. Die waren diese Art der Anonymität nicht gewohnt. Deshalb ist Richtlinie 2.3 entstanden, die der Deutsche Presserat in diesem Jahr in seinem Kodex (speziell für Print) verändert hat:
"... Bei der Übernahme von Nutzerbeiträgen (RL 2.7) als Leserbriefe können Pseudonyme beibehalten werden. Es muss jedoch auf die Quelle hingewiesen werden."
Siehe auch hier : http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/#panel-ziffer_2____sorgfalt
Diese Zustimmung zu Pseudonymen bezieht sich auf die in der Zeitung gedruckten Fassungrn von Online-Kommentierungen. Zur digitalen Kommentierung namentlich gezeichneter Leserbriefe unter Pseudonym hat der Presserat freilich direkt nichts gesagt. Man muss deshalb davon ausgehen, dass dieser Diskussions-Vorgang wie bisher zulässig bleibt. Sonst würde es unter Umständen noch eine Änderung der Medien-AGBs nach sich ziehen müssen. Die schützen nämlich die Identität der Personen, die hinter den Nicknames stehen. Dieser Schutz geht nur verloren, wenn sie justiziable Inhalte versenden.
Die Redaktion kann es ändern
Andererseits gehört es zur Freiheit der Redaktion, die Begegnungen identifizierbarer Schreiber mit Pseudonymen unter "Leserbriefe" selbst abzustellen. Sie muss dort einfach keine Kommentierungen mehr zulassen. Eine offenere Alternative könnte es aber sein, zumindest an dieser Stelle ("Leserbriefe") nur Kommentierungen unter vollem Namen nebst Wohnort zuzulassen. Zu diesem Akt der Gleichbehandlung und der Fairness bedarf es keiner Regelung des Presserates.
Beiträge der Redaktion können dabei durchaus weiterhin mit Phantasienamen kommentiert werden. Hier sind die Namen, die dahinter stehen, schließlich bekannt. Leserbriefschreiber haben dieses Wissen nicht.
Auch der Presserat ist gefordert
Um keine Missverständnisse zur gegenwärtigen Regelung aufkommen zu lassen, füge ich hinzu, was die Online-Redaktion der Main-Post schon immer zusichert, was in ihrer AGB und Netiquette steht und was der Presserat in Richtlinie 2.7 seines Kodex für Nutzerbeiträge verlangt: Die Presse trägt Verantwortung für ihre Angebote, auch für die von Nutzern beigesteuerten Inhalte (User-Generated Content). Von Nutzern zugelieferte Beiträge müssen als solche klar erkennbar sein.
Die Redaktion stellt die Einhaltung der publizistischen Grundsätze sicher, wenn sie Verstöße durch Nutzerbeiträge selbst erkennt oder darauf hingewiesen wird. Sofern die Redaktion einzelne Nutzerbeiträge auswählt oder sie bearbeitet, ist die Einhaltung der publizistischen Grundsätze von vornherein sicherzustellen.
Leserbriefschreiber müssen folglich keine Beleidigungen und Schmähungen befürchten. Das versucht die Online-Redaktion dadurch sicherzustellen, dass sie sämtliche Kommentare vor der Veröffentlichung prüft. Freilich muss sie über die Leserbriefe hinaus für mainpost.de monatlich insgesamt 2500 bis 3000 Leserkommentare dieser Prüfung unterziehen. Sollte eine Grenzüberschreitung mal übersehen werden, kann sie der Redaktion von den Nutzern angezeigt werden.
Grundsätzlich meine ich aber, dass hier für den Deutschen Presserat die Notwendigkeit zur Ergänzung seines Kodex besteht.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Die ungleiche Begegnung
Wird aber der Brief des Zeitungslesers hier auf mainpost.de unter "Überregional/Leserbriefe" übernommen, ist es für gemeldete Online-Nutzer möglich, ihre Meinung dazu zu schreiben. Und bei dieser Begegnung mit der Leserbriefmeinung kommt es zu einer unterschiedlichen Behandlung: Während beim Brief, der aus der Zeitung übernommen worden ist, Name und Wohnort des Absenders stehen, ist beim Nutzerkommentar nur Pseudonym, ein sog. Nickname, zu lesen. Wer hinter diesem Phantasiebegriff steckt, weiß die Redaktion. Deshalb ist die Kommentierung nicht anonym. Aber für den betroffenen Leserbriefschreiber und für die anderen Internet-Nutzer muss der Absender hinter seinem Pseudonym verborgen bleiben.
Hier ein Beispiel .
Hoffnung auf den Presserat
Leserbriefschreibern, die lediglich gedruckte Zeitung lesen, bleiben diese Online-Kommentierungen ihrer Texte unter Pseudonym verborgen. Sie erfahren davon wohl nichts. Nutzen sie aber gleichzeitig mainpost.de, kann diese Praxis für Ärger sorgen. Schließlich erkennen sie online nicht, wer sie für ihre Meinung - zuweilen recht deutlich - kritisiert hat. So erging es einem Leserbriefschreiber, der die Redaktion folgendes wissen ließ: “Es bleibt dabei, mit der Veröffentlichung von anonymen Kommentaren zu Leserbriefen verstößt die Main Post gegen gesunden Menschenverstand und allgemeines Rechtsempfinden – nur um eine "meist sehr einf ältige" Klientel von Online-Kommentar-Verfassern und deren Online Lesern zu befriedigen.“
Der Mann hat hoffnungsvoll angefügt: "Der Presse-Rat wird's richten."
Pseudonyme dürfen beibehalten werden
Der Presserat hat es nicht gerichtet. Er hat lediglich offiziell zugelassen, dass Kommentierungen aus dem Internet mitsamt ihren Nicknames umgekehrt auch in der Zeitung abgedruckt werden dürfen, wenn als Quelle auch mainpost.de angegeben ist. Diese Phantasienamen in der Zeitung hatten bisher nämlich oft für Ärger unter deren Lesern gesorgt. Die waren diese Art der Anonymität nicht gewohnt. Deshalb ist Richtlinie 2.3 entstanden, die der Deutsche Presserat in diesem Jahr in seinem Kodex (speziell für Print) verändert hat:
"... Bei der Übernahme von Nutzerbeiträgen (RL 2.7) als Leserbriefe können Pseudonyme beibehalten werden. Es muss jedoch auf die Quelle hingewiesen werden."
Siehe auch hier : http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/#panel-ziffer_2____sorgfalt
Diese Zustimmung zu Pseudonymen bezieht sich auf die in der Zeitung gedruckten Fassungrn von Online-Kommentierungen. Zur digitalen Kommentierung namentlich gezeichneter Leserbriefe unter Pseudonym hat der Presserat freilich direkt nichts gesagt. Man muss deshalb davon ausgehen, dass dieser Diskussions-Vorgang wie bisher zulässig bleibt. Sonst würde es unter Umständen noch eine Änderung der Medien-AGBs nach sich ziehen müssen. Die schützen nämlich die Identität der Personen, die hinter den Nicknames stehen. Dieser Schutz geht nur verloren, wenn sie justiziable Inhalte versenden.
Die Redaktion kann es ändern
Andererseits gehört es zur Freiheit der Redaktion, die Begegnungen identifizierbarer Schreiber mit Pseudonymen unter "Leserbriefe" selbst abzustellen. Sie muss dort einfach keine Kommentierungen mehr zulassen. Eine offenere Alternative könnte es aber sein, zumindest an dieser Stelle ("Leserbriefe") nur Kommentierungen unter vollem Namen nebst Wohnort zuzulassen. Zu diesem Akt der Gleichbehandlung und der Fairness bedarf es keiner Regelung des Presserates.
Beiträge der Redaktion können dabei durchaus weiterhin mit Phantasienamen kommentiert werden. Hier sind die Namen, die dahinter stehen, schließlich bekannt. Leserbriefschreiber haben dieses Wissen nicht.
Auch der Presserat ist gefordert
Um keine Missverständnisse zur gegenwärtigen Regelung aufkommen zu lassen, füge ich hinzu, was die Online-Redaktion der Main-Post schon immer zusichert, was in ihrer AGB und Netiquette steht und was der Presserat in Richtlinie 2.7 seines Kodex für Nutzerbeiträge verlangt: Die Presse trägt Verantwortung für ihre Angebote, auch für die von Nutzern beigesteuerten Inhalte (User-Generated Content). Von Nutzern zugelieferte Beiträge müssen als solche klar erkennbar sein.
Die Redaktion stellt die Einhaltung der publizistischen Grundsätze sicher, wenn sie Verstöße durch Nutzerbeiträge selbst erkennt oder darauf hingewiesen wird. Sofern die Redaktion einzelne Nutzerbeiträge auswählt oder sie bearbeitet, ist die Einhaltung der publizistischen Grundsätze von vornherein sicherzustellen.
Leserbriefschreiber müssen folglich keine Beleidigungen und Schmähungen befürchten. Das versucht die Online-Redaktion dadurch sicherzustellen, dass sie sämtliche Kommentare vor der Veröffentlichung prüft. Freilich muss sie über die Leserbriefe hinaus für mainpost.de monatlich insgesamt 2500 bis 3000 Leserkommentare dieser Prüfung unterziehen. Sollte eine Grenzüberschreitung mal übersehen werden, kann sie der Redaktion von den Nutzern angezeigt werden.
Grundsätzlich meine ich aber, dass hier für den Deutschen Presserat die Notwendigkeit zur Ergänzung seines Kodex besteht.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Themen & Autoren / Autorinnen
" Die Klarnamendiskussion haben wir ausführlich diskutiert und davon Abstand genommen, da dann bekannte Personen nicht mehr ihre Meinung frei äußern könnten, ohne sich angreifbar zu machen"
Schon erstaunlich, dies Argumentation; aber noch mehr "staunte" ich, als der selbe MP-Mann auf meine fmdl. Nachfrage nachschob: ".... z. B. (ein) Lehrer.....".
Naja, da bleibt natürlich keine Frage mehr offen ; das Wort "Abhängigkeiten", das dazu damals fiel, als ich diesen Vorgang mal an meinem Stammtisch erwähnte, stammt aber nicht von mir