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München/Würzburg
Schärfere Corona-Regeln: Das gilt jetzt in Bayern
In der Gastronomie und in Discos werden die Maßnahmen erweitert, auch die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet. Was gilt nun für Freizeit und Kulturveranstaltungen? Der Stand.
Die bayerischen Corona-Regeln sind ab Dienstag, 16. November, erneut verschärft: In der Gastronomie gilt dann die 2G-Regel, somit haben Ungeimpfte auch mit negativem Test keinen Zugang zu Restaurants.
Foto: Fabian Sommer | Die bayerischen Corona-Regeln sind ab Dienstag, 16. November, erneut verschärft: In der Gastronomie gilt dann die 2G-Regel, somit haben Ungeimpfte auch mit negativem Test keinen Zugang zu Restaurants.
Aurelian Völker
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:57 Uhr

Die Corona-Ampel in Bayern steht unverändert auf Rot. Deshalb treten ab diesem Dienstag, 16. November, erneut schärfere Maßnahmen in Kraft, die das Kabinett kurzfristig an diesem Montag beschlossen hat. Was gilt jetzt wo? Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.

Was ändert sich in Gastronomiebetrieben und Hotels?

Ab 16. November gilt in Restaurants und Beherbergungsstätten die Regel 2G. Das heißt, dass nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt erhalten. Neben dem Impf- oder Genesenennachweis ist auch der Personalausweis oder der Führerschein vorzuzeigen. Ungeimpfte können auch mit einem negativen PCR-Test derzeit keine Restaurants oder Hotels mehr besuchen.

Erhalten Ungeimpfte noch körpernahe Dienstleistungen?

Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt die 3G-Plus-Regel bestehen. Ungeimpfte können also weiterhin zum Friseur gehen und Kosmetik- oder Fußpflegetermine wahrnehmen.

Welche Verschärfungen gibt es bei der Maskenpflicht?

Wo 3G-Plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig grundsätzliche eine FFP2-Maskenpflicht, sofern kein Mindestabstand eingehalten werden kann. Auch in der Gastronomie müssen die Gäste wieder eine FFP2-Maske tragen, bis sie an ihrem Platz sind. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag ist eine medizinische Maske ausreichend.

Was gilt für Beschäftigte und Besucher von Alten- und Pflegeheimen?

Wer nicht geimpft oder genesen ist und in einem Alten- oder Pflegeheim arbeitet, muss mindestens zweimal pro Woche einen negativen PCR-Test vorlegen. Alternativ kann auch an jedem Arbeitstag ein negativer Schnelltest vorgelegt werden. Besucherinnen und Besucher - ob geimpft oder nicht - müssen in Alten- und Pflegeheimen oder in Krankenhäusern bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorlegen.

Was ist in Schulen und Kindertagesstätten zu beachten?

In Schulen gilt die Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Bis zur vierten Klasse ist eine Stoffmaske ausreichend, an weiterführenden Schulen müssen medizinische Gesichtsmasken getragen werden. Die Schülerinnen und Schüler werden dreimal wöchentlich getestet. Tritt ein Infektionsfall auf, muss sich die komplette Klasse an den folgenden fünf Unterrichtstagen jeweils testen. In den Kindertagesstätten werden zukünftig ebenfalls dreimal wöchentlich Testangebote gemacht. Außerdem werden in Kitas wieder feste Gruppen eingeführt.

Wer darf den ÖPNV benutzen?

In Bussen und Straßenbahnen muss weiter eine FFP2-Maske getragen werden. Weitere Verschärfungen gibt es bisher nicht. Allerdings planen die Ampel-Parteien (SPD, Grüne, FDP), dass auch im öffentlichen Personennahverkehr die 3G-Regel eingeführt wird. Ungeimpfte würden dann also einen negativen Test benötigen.

Wer darf aktuell in Kinos, Theater und Museen?

Kinos, Konzerte, Theater und Museen dürfen nur von Geimpften oder Genesenen besucht werden. Auch dort gilt die FFP2-Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können mit negativem PCR-Test auch dort zugelassen werden, wo die 2G-Regel gilt.

Was gilt bei Sport und Freizeit?

Beim Hallensport, bei Stadionbesuchen, in Fitnessstudios und in Schwimmbädern gilt die 2G-Regel. Für den Sport im Freien gibt es keine weiteren Einschränkungen. 

Gelten die Regeln auch für Kinder und Jugendliche?

Schülerinnen und Schüler zwischen dem 12. und 18. Geburtstag haben als aktive Teilnehmer Zugang zu Bereichen, in denen 2G gilt. Sie können also auch ungeimpft an Sport, Musik, oder Schauspiel teilnehmen. Allerdings gilt diese Übergangsregel nur bis 31. Dezember. Für den Friseurbesuch brauchen Schülerinnen und Schüler ebenfalls keinen negativen PCR-Test. In Kinos, Stadien, Clubs oder bei Konzerten gilt schon jetzt auch für die Jugendlichen die strikte 2G-Regel.

Was gilt an Universitäten?

In Hochschulen und in Bibliotheken gilt 3G, Ungeimpfte erhalten dort mit einem negativen Schnelltest Einlass. Allerdings muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auch am Platz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat zum Montag als erste Hochschule in Bayern freiwillig 2G eingeführt.

Brauchen Geimpfte einen Test für den Besuch in Club oder Diskothek?

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek möchte für Discos und Clubs eine 2G-Plus-Regel einführen. Zutritt würden dann nur Geimpfte und Genesene erhalten - allerdings auch nur mit zusätzlichem negativen Testnachweis. Bisher gibt es dafür noch keine Rechtsgrundlage. Deshalb haben Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber zwei Möglichkeiten: Entweder sie führen freiwillig die 2G-Plus-Regel ein - oder es gilt 2G. In Clubs mit 2G-Regel kommt allerdings eine Einschränkung für die Feiernden und das Personal hinzu: Sie müssen künftig eine FFP2-Maske tragen.

Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?

In Betrieben ab zehn Beschäftigten muss die 3G-Regel eingehalten werden, sofern die Mitarbeitenden Kontakt zu anderen Personen haben. Bisher dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Impfstatus der Beschäftigten rechtlich nicht abfragen. Der Bundestag will aber noch in dieser Woche ein Gesetz auf den Weg bringen, dass den Vorgesetzten dieses Recht einräumt.

Können Weinhachtsmärkte 2021 stattfinden?

Aufgrund der aktuell gültigen Regeln könnten keine Märkte abgesagt werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag vor Beginn der Klausurtagung des Ministerrats. Er forderte hierfür einheitliche Regeln in Deutschland. Das Minimum sei das Tragen einer Maske auf Weihnachtsmärkten. Zudem müssten nach Söders Vorstellung "2G-Gastro-Inseln" dort geschaffen werden, wo Alkohol ausgeschenkt wird.

 
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  • Werner12
    Das nötigste wäre jetzt erst mal ein 4 wöchiger Lockdown. Aber richtig ohne Kontakt zu 5 oder 10 Personen, da halten sich viele nicht daran.
    Nur noch Lebensmittel einkaufen und zum Arzt.
    Das würde eine enorme Entlastung der Krankenhäuser bringen.
    Jeder Politiker weiß das, nur hat keiner den Mut dazu.
    Funktioniert in Australien auch.
    Und für alle Geschäftsleute die mir jetzt die Pest wünschen, durch einen harten Lockdown von 4 - 6 Wochen hättet ihr weniger Einbußen wie das was uns jetzt bevorsteht. Nämlich 5 Monate der Unsicherheit und Vorsicht bis hin zum Zusammenbruch der Intensivversorgung.
    Die Menschen gehen dann sowieso nicht mehr ins Kino usw.
    Viele unserer Bekannten und auch wir meiden jetzt schon Gastro und Kino.
    2 G bringt nämlich nicht viel weil wir Geimpften es ja trotzdem übertragen können.
    Und zumal in der Gastronomie oft der Impfnachweis nicht kontrolliert wird.
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  • info@baumann-hsb.de
    Die nächste Verschärfung ist dann: 2G für notwendigen Krankenhausaufenthalt!!
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  • Oreus
    Diese Idee ist gar nicht so dumm! Warum sollen notorische Impfverweigerer unsere Intensivstationen verstopfen, obwohl sie sich da jederzeit hätten rausimpfen lassen können.....
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  • mainpost@mi-gas.de
    Die Frage ist eher was nutzen die ganzen Regeln, wenn sie niemand überwacht?
    Ich war gerade im Burgerking Lengfeld. An der Tür steht schön, dass 2G gilt und Zutritt nur mit FFP2 Masken erlaubt ist.
    Wurde ich oder ein anderer Gast überprüft? Nein. Man setzt einfach nur darauf, dass der Zettel an der Tür alle ungeimpften davon abhält den BK zu betreten. So bringt 2G absolut nichts, denn ungeimpfte können dennoch problemlos rein und auch drinnen Essen.
    Zudem Gäste nach mit ohne FFP2 Masken. Einfach nur medizinische Masken. Haben dennoch schön ihr Tablett erhalten und konnten drinnen Essen.
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  • Lebenhan1965
    @ trymon

    Wer bei BurgerKing isst, dem kann es eh vor nichts grausen.

    Zumindest ist der Inhalt des Essens weniger erforscht als die Zusammensetzung des Impfstoffs und dessen Auswirkung auf die menschliche Gesundheit.
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • FischersFritz
    Sorry, aber … Hä?

    Zitat meefisch: “Wir haben nichts anderes als Impfen,Masken u.Abstand.“

    Ja – und alle drei Maßnahmen helfen, die Verbreitung einzudämmen. Impfen und Masken sind sogar sehr effektiv – und beim Abstand gilt: mehr hilft mehr!

    Wir wissen in jedem Fall genug, um dieses Virus so weit zurückzudrängen, dass es unsere allgemeine Gesundheitsversorgung nicht mehr bedroht – aber es sind die Schwurbler, die Misstrauischen und Angsterfüllten, die uns daran hindern …
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  • Meinungsvertreter
    Also, bei aller Liebe: Was Sie da schreiben, ist völliger Unsinn.

    Der Erreger SARS-CoV-2 und die Krankheit COVID-19 sind vermutlich das Bestdokumentierte, Untersuchte und Überwachte, was die Virologie so zu bieten hat. Coronaviren kennt man seit den 1960ern, mit SARS- und MERS-Erregern hat man in den letzten 20 Jahren mehr als genug Erfahrungen gesammelt. Selbst RNA-Wirkstoffe (ich schreibe bewusst nicht Impfstoffe) wurden in den 1960ern erstmals beschrieben, in den 80ern und 90ern gab es die ersten Forschungserfolge und auf RNA basierende Arzneimittel wurden erstmals 2018 zugelassen (Patisiran).

    Das Einzige, was wirklich neu ist: SARS-CoV-2 verhält sich pandemisch. Entsprechend "hilflos" wirken die Versuche der Eindämmung, vor allem wenn es noch ein hin und her der Maßnahmen gibt. Trotzdem helfen Kontaktreduktion, Abstand, Masken und Impfen definitiv. Da ist die Datenlage ziemlich eindeutig.

    Das einzige, was fehlt, ist die politische Einsicht.
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  • thomashemmerich@web.de
    Ganz ehrlich, ich blicke da so langsam nicht mehr durch, was wie und wo gilt. Allein schon, wenn ich mir durchlese, was Kinder betrifft.

    Mal muss auch ich (geimpft) getestet werden, mal wieder nicht. Ein Durcheinander an Regeln und das in jedem Bundesland.

    Dann der Plan von 3G im ÖPNV. Wer steigt den aktuell noch vorne ein. Meist wird doch nur noch die hintere Tür geöffnet. Wer bitte soll das kontrollieren?

    Auch ich sehe die hohen Zahlen an Erkrankten in den Kliniken, aber hat man uns nicht versprochen, wenn mehr als 2/3 alles geimpft sind, dass dann die Beschränkungen (zumindest für geimpfte) aufgehoben werden?
    Hat der allwissende Hr. Lauterbach nicht noch im Frühjahr posaunt, dass die Wirkung der Impfung in etwa 1 Jahr ( wenn nicht sogar länger) anhalten soll?

    Versprechen über Versprechen und nichts wird gehalten. Aber im Wahlkampf schnell alles öffnen um ja gut in der Bevölkerung gut da zu stehen. Was dabei herauskommt, sieht man ja jetzt.
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  • Steler06501902
    gibts ne App dafür
    Darf ich das?

    https://play.google.com/store/apps/details?id=com.intradesys.darfichdas&hl=de&gl=US

    https://apps.apple.com/de/app/darf-ich-das/id1529322054
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  • thomashemmerich@web.de
    Das ist jetzt nicht aber nicht ganz Ernst gemeint, oder? Ich soll mir Ei e App herunterladen und dort nachsehen, ob und was ich tun darf?

    Bestimmt werde ich das nicht tun.

    Die Politik und die Verantwortlichen sollen Regeln aufstellen, die alle verstehen und nicht erst Texte wie den hier in der MP lesen zu müssen um dann doch nichts zu verstehen.
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  • Steler06501902
    hey, das war nur ein Angebot, weil du gejammert hast grinsen
    Wenn es für dich nicht in Frage kommt, dann vielleicht für jemand anderen grinsen
    Nix für ungut
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  • popp.58
    Ich habe kein Smartphone. Muss ich mir jetzt eines kaufen um informiert zu werden?
    Bezahlt das meine Kasse?
    Für andere Dinge würde ich es nicht brauchen.
    Impfausweis habe ich das gute, alte Büchlein.
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  • Steler06501902
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  • Steler06501902
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  • ToDietz@web.de
    Sie müssen nicht "durchblicken" was in jedem einzelnen Bundesland gilt.

    Es genügt, wenn Sie Sich merken was dort gilt wo Sie Sich gerade aufhalten und sich an die dortigen Regeln halten.
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  • klafie
    mit der 2g-regelung wurde es höchste zeit, es wurde viel zu lange damit hinausgezögert oder waren seiner zeit die wahlen wichtiger? jetzt wo die wahlen vorbei sind ist corona nun die nr. 1 worüber wieder alles spricht. wenn sich halt die querböcke entlich auch mal impfen lassen würden, dann wäre dem spuk bald ein ende gesetzt. also, liebe nichtgeimpfte unwillige, bleibt schön zu hause und vermießt denen die ausgangsfreude nicht, die alles für ihr leibliches wohl und der ganzen gesellschaft taten.
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  • jebusara@web.de
    @klafie

    Ihnen ist immer noch nicht klar, dass auch Geimpfte erkranken können? Das Virus verbreiten können? Sogar völlig unbemerkt. Die Impfung soll vor einem schlimmen Verlauf schützen - mehr nicht! Wobei viele Geimpfte auf Intensiv liegen und auch versterben. Das sollte sich jeder der sich "sicher fühlt" weil "geimpft" stets vor Augen halten bevor auf Ungeimpfte losgeprügelt wird.
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  • holle4es
    Das ist reine Desinformation. "Viele Geimpfte". Überall kann man lesen, dass die Covidpatienen auf den Intensivstationen zu 90% ungeimpft sind! Die geimpften 10% dort sind meist ältere Menschen, die mit Vorerkrankungen zu kämpfen haben. Da hat leider die Impfung manchmal eben nicht die erhoffte Wirkung. Und wenn alle geimpft wären, würden auch Geimpfte das Virus kaum noch verbreiten, da kürzer ansteckend, weniger Viruslast und überhaupt weniger Chancen überhaupt in Kontakt mit dem Virus zu kommen.
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  • kafupo
    Dass Sie das überall lesen, ist Desinformation oder falsche Statistik, indem man Zahlen von Anfang 2021 dazuzieht, als noch kaum jemand geimpft war. Inzwischen sind schon über 30% der Krankenhauseinweisungen bzw. über 40% der Todesfälle Geimpfte! (Quelle: RKI-Wochenbericht vom letzten Donnerstag, nicht einfach nachplappern, was A bei B abgeschrieben hat und B bei C und C von Söder gehört hat der das auch offenbar nur aus dritter Hand aufgeschnappt hat, sonst wären seine Zahlen nicht so falsch/veraltet.) - Das zeigt zwar immer noch, dass die Impfung wirkt, da es weniger als der Anteil der Geimpften in der Bevölkerun sind. Aber eben auch, dass sich Geimpfte - besonders Ältere, die den Großteil der schweren Verläufe ausmachen - eben bei 2G nicht sicher fühlen können. Selbst wenn sie selbst solche Veranstaltungen meiden, sobald die Kinder oder Enkel dort waren und anschließend zu Besuch kommen, kann es immer noch gefährlich werden und leider gar nicht einmal selten.
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