Hallensport in Vereinen für minderjährige Schüler und Schülerinnen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, soll nun doch bis zum Jahresende zulässig sein. Dass hier eine Übergangsfrist eingeräumt wurde, verkündete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts am Dienstag in München. Bis zum Jahreswechsel soll für ungeimpfte Jugendliche auch der Schwimmbad-Besuch erlaubt bleiben. Bis Anfang Januar sollen sie Gelegenheit bekommen, sich gegen das Virus impfen zu lassen.
In den vergangenen Tagen hatten Gesundheits- und Innenministerium noch auf Anfrage dieser Redaktion erklärt, dass angesichts der Tatsache, dass in Bayern die Krankenhausampel auf Rot stehe, beim Hallensport künftig die 2G-Regel gelte. Dass also nur Geimpfte oder Genesene teilnehmen dürften. Das zog einige Kritik nach sich, die offenbar nicht ganz wirkungslos blieb. So vollzog das Kabinett am Dienstag eine Wende bei Jugendlichen, die ja an den Schulen regelmäßig getestet werden.
Allerdings profitieren längst nicht alle von der neuen Regelung. Für volljährige Hallensportler gilt die 2G-Regel ebenso wie für Jugendliche, die keine Schule mehr besuchen. Das heißt: Ungeimpfte aus diesen Gruppen sind vom Training und vom Spielbetrieb im Handball, Basketball, Volleyball, Tischtennis und anderen Mannschaftssportarten in der Halle fortan ausgeschlossen. Auch beschränkt sich die Ausnahme aufs aktive Sporttreiben. Nicht geimpften Jugendlichen ist es nicht erlaubt, Fußballstadien oder Sporthallen als Zuschauer zu besuchen.
Seit Dienstag sind im Freistaat verschärfte Corona-Beschränkungen in Kraft getreten, weil die Krankenhausampel auf die höchste Warnstufe Rot gesprungen ist. Das hat zur Folge, dass in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nun die 2G-Regel gilt, was sich besonders auf die Zwölf- bis 17-Jährigen auswirkt. Für sie gibt es erst seit Sommer ein Impfangebot. Laut Robert-Koch-Institut sind in diesem Altersspektrum nur 40 Prozent vollständig geimpft.
Im Gegensatz zu den Hallensportarten ist die Freiluftsportart Fußball von der neuen Regelung nicht betroffen, eine vorzeitige Winterpause in den Ligen im Freistaat für den Präsidenten des Bayerischen Fußball-Verbandes kein Thema: "Es gibt klare Regelungen staatlicherseits, wonach – wohlgemerkt Stand heute – Sport im Freien bis zum 24. November nicht eingeschränkt ist", erklärte Rainer Koch im Gespräch mit dieser Redaktion. "Es wäre aber falsch, vorauseilend Dinge zu beschließen, die von staatlicher Seite womöglich gar nicht gefordert werden. Diese Phantomdiskussion brauchen wir nicht zu führen. Ob und wie lange Fußball gespielt werden kann, ist letztlich aber eine Entscheidung, die nicht der Verband trifft, sondern die Politik."
Auch die im Winter terminierte bayerische Hallenfußball-Runde will Koch nicht streichen: "Falls der Staat sagt, Hallensport ist unter bestimmten Bedingungen möglich, dann ist es aus Sicht des Verbandes doch nicht sinnvoll zu sagen, wir machen trotzdem zu. Sondern es ist – wie beim Handball, Volleyball oder Basketball - die Aufgabe des Verbandes, offen zu sein für Angebote." Gegenüber diesen Sportarten habe der Fußball eben den großen Vorteil, "dass unser Kernspielbetrieb im Sommer stattfindet".