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Würzburg/Schweinfurt
Corona-Regeln: Was beim Friseurbesuch jetzt noch zu beachten ist
Lange Zeit waren Friseursalons in der Pandemie geschlossen. Seit sie wieder öffnen dürfen, haben sich die Corona-Regeln in Bayern mehrmals geändert. So ist die rechtliche Lage derzeit.
Friseure sind nicht mehr dazu verpflichtet, die Haare von Kundinnen und Kunden zu waschen. Sie dürfen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Foto: Getty Images | Friseure sind nicht mehr dazu verpflichtet, die Haare von Kundinnen und Kunden zu waschen. Sie dürfen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:28 Uhr

Bereits seit Anfang März dürfen Friseure den Wildwuchs in Bayern wieder bändigen – unter erhöhtem Arbeitsschutz und unter Hygieneauflagen. Seitdem haben sich die Corona-Maßnahmen im Freistaat mehrmals geändert. Aber was gilt denn nun beim Haareschneiden? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen vor dem nächsten Besuch:

Wer darf im Friseursalon bedient werden?

In allen Städten und Landkreisen in Unterfranken greift derzeit mindestens die 3G-Regel. Für den Haarschnitt braucht man in diesem Fall einen Impf- oder Genesungsnachweis oder einen negativen Corona-Test. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, ein Schnelltest 24 Stunden. Einige Betriebe ermöglichen auch einen beaufsichtigten Selbsttest vor dem Laden. Ausnahmen von der Testpflicht gibt es für Kinder und Jugendliche. Personal und Kundschaft müssen Masken tragen. Sie kann abgenommen werden, wenn die Art der Dienstleistung das erfordert, beispielsweise bei der Bartrasur. Die große Mehrheit der Friseurbetriebe in der Region wendet der Obermeisterin der Friseurinnung Würzburg Birgit Hartbauer zufolge die 3G-Regel an. Nur wenige hätten sich freiwillig für die 2G-Regel oder die 3G-Plus-Regel entschieden. Dann entfällt unter anderem die Maskenpflicht.

Muss vor dem Besuch zwingend ein Termin vereinbart werden?

Aus Sicht des bayerischen Gesundheitsministeriums ist ein spontaner Friseurbesuch ohne vorherige Terminbuchung möglich. Laut Obermeisterin Hartbauer ist in den meisten Betrieben die Terminvereinbarung vor dem Besuch dennoch "absolut erwünscht". Die Beschränkung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter sei zwar entfallen. Der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden erfordere trotzdem eine gewisse Planung, weshalb viele Salons derzeit auf eine Terminvereinbarung bestehen würden. In vielen Betrieben sei das aber auch schon vor der Pandemie so üblich gewesen.

Der Friseur besteht darauf, meine Haare zu waschen. Verlangen die Corona-Maßnahmen das noch?

Einer Sprecherin des bayerischen Arbeitsministeriums zufolge ist ein vorheriges Haarewaschen nicht mehr vorgeschrieben. "Eine frühere Version dieses Arbeitsschutzstandards enthielt eine entsprechende Regelung, die jedoch entfallen ist", teilt sie mit. Die Sprecherin verweist auf individuelle Regelungen, die Betriebe treffen dürfen: Friseurbetriebe könnten das Waschen der Haare "im Rahmen ihres allgemeinen Hausrechts oder auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in ihrem Hygienekonzept zum Schutz der dort Beschäftigten fortführen". So handhabt es auch Obermeisterin Hartbauer. Sie bedient grundsätzlich nur Kundinnen und Kunden, die sich vorher die Haare im Salon waschen ließen. Ausnahmen mache sie nur bei kleinen Kindern. "Ich möchte es meinen Mitarbeiterinnen nicht zumuten, dass sie mit den ungewaschenen Haaren arbeiten müssen", sagt die Inhaberin zweier Würzburger Friseursalons und führt Hygienegründe an. "Wir sind immer noch in einer Pandemie", sagt sie und verweist ebenfalls auf das Hausrecht. 

Sind Betriebe zur Kontaktdatenerfassung der Kundinnen und Kunden verpflichtet?

Ja. Das geht aus der derzeit gültigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervor. Die Würzburger Friseurin Hartbauer kritisiert, dass Friseure als Hilfssheriffs des Freistaats herangezogen würden, um beispielsweise Impfnachweise zu kontrollieren. Gleichwohl ist ihr bewusst, dass eine andere Art der Kontrolle nicht möglich ist. Viele hätten das Prozedere inzwischen verinnerlicht, kämen automatisch mit dem Impfnachweis auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu und geben bereitwillig ihre Kontaktdaten an. Diskussionen über die Regelungen seien trotzdem an der Tagesordnung. Obermeisterin Hartbauer bittet bei Kundinnen und Kunden in Friseursalons um mehr Verständnis für die zu erfüllenden Corona-Maßnahmen und einen sensibleren Umgang mit den Angestellten. "Leute, lasst uns das über den Winter noch durchziehen und auf uns und andere aufpassen", sagt sie.

 
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Kommentare
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  • M. C.
    Und das Personal, ist das auch geimpft, genesen, getestet?
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  • A. K.
    Bei den Frisierenden nur mit Kontaktdatenerfassung; in der Kneipe ohne.
    Frau oh Frau
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    • Antworten
  • G. A.
    Sind die Mitarbeiter des Salons auch an 3G gebunden?! War vor kurzem in einem Lokal 3G plus..alle ohne Maske, kontrolliert wurde nicht, 'Aushang genügt', war die Antwort.
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