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Würzburg/Schweinfurt
Corona-Regeln: Was beim Friseurbesuch jetzt noch zu beachten ist
Lange Zeit waren Friseursalons in der Pandemie geschlossen. Seit sie wieder öffnen dürfen, haben sich die Corona-Regeln in Bayern mehrmals geändert. So ist die rechtliche Lage derzeit.
Friseure sind nicht mehr dazu verpflichtet, die Haare von Kundinnen und Kunden zu waschen. Sie dürfen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Foto: Getty Images | Friseure sind nicht mehr dazu verpflichtet, die Haare von Kundinnen und Kunden zu waschen. Sie dürfen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:28 Uhr

Bereits seit Anfang März dürfen Friseure den Wildwuchs in Bayern wieder bändigen – unter erhöhtem Arbeitsschutz und unter Hygieneauflagen. Seitdem haben sich die Corona-Maßnahmen im Freistaat mehrmals geändert. Aber was gilt denn nun beim Haareschneiden? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen vor dem nächsten Besuch:

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