zurück
München
Corona-Regeln: Das gilt seit dem 28. Dezember in Bayern
Kurz nach Weihnachten traten in Bayern veränderte Corona-Regeln in Kraft. Was sie für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten.
Welche Corona-Regeln gelten nach Weihnachten in Bayern? 
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | Welche Corona-Regeln gelten nach Weihnachten in Bayern? 
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:59 Uhr

Seit Dienstag, den 28. Dezember 2021, gelten auch in Bayern verschärfte Corona-Regeln. Sie waren kurz zuvor von der Bund-Länder-Konferenz beschlossen worden. In einigen Bundesländern wie Sachsen und Bayern galten bereits zuvor strengere Einschränkungen, so dass sich hier weniger geändert hat. Seit Freitag, 7. Januar 20222, werden neue Regelungen diskutiert. Doch, ob diese dann auch für Bayern gelten, ist noch offen. Die wichtigsten derzeit gültigen Regelungen im Überblick:

Wie viele Geimpfte oder Genesene dürfen sich noch treffen?

Für Bayern ist dies der spürbarste Eingriff. Bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen sind jetzt nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz war es, vor allem über Silvester größere Treffen und Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Gastronomie ist davon ausgenommen.

Ändert sich etwas für Ungeimpfte?

Für ungeimpfte Personen ändert sich praktisch nichts. Die 2G- bzw. 2G-plus-Regelungen bleiben in Kraft, bei den Kontaktbeschränkungen gilt für Ungeimpfte weiterhin: ein Hausstand plus maximal zwei weitere Personen eines anderen Hausstands.

Was gilt für Kinder unter 14 Jahren?

Sie werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt. Auch bei den 2G- oder 2G-plus-Regelungen sind Kinder unter 14 Jahren befreit. Bisher galt dies für Kinder bis zwölf Jahren und drei Monaten. Die Altersgrenze wird hier also angehoben.

Wie viele Zuschauer dürfen zu Veranstaltungen?

Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturevents und vergleichbare Veranstaltungen.

Bleiben Clubs und Diskotheken geschlossen?

Ja, dies gilt in Bayern bereits seit dem 24. November. Tanzveranstaltungen sind ab dem 28. Dezember auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt – sofern es sich nicht um Sportausübung handelt.

Welche Regelungen gelten für die Gastronomie?

Hier ändert sich aktuell nichts. Es bleibt in Bayern bei der 2G-Regelung, das heißt: Ins Lokal dürfen nur Personen mit einem gültigen Impf- oder Genesenennachweis. Er muss kontrolliert werden. Gleiches gilt für die Außengastronomie. Auch nach dem 28. Dezember dürfen sich in der Gastronomie weiterhin mehr als zehn Personen zum Essen und Trinken treffen.

Was wird aus der Übergangsregelung für Schülerinnen und Schüler?

Auf Druck von Vereinen und Verbänden hatte die Staatsregierung die 12- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schüler von der 2G-Regelung zunächst ausgenommen, weil sie über den Schulbesuch regelmäßig getestet werden und die Impf-Empfehlung für diese Altersgruppe erst spät kam. Diese Übergangsregelung sollte ursprünglich am 31. Dezember auslaufen, wurde aber bis zum 12. Januar verlängert. Damit sind Schülerinnen und Schüler bis zum 17. Lebensjahr noch von der 2G-Regel befreit. Das gilt für die Gastronomie, Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen sowie zur Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten. 

Darf man im Freien feiern?

Die bayerische Corona-Verordnung untersagt das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. Zusätzlich gilt ein Alkoholverbot in besonders belebten Bereichen. Die entsprechenden Straßen und Plätze legen die Kreisverwaltungsbehörden fest.

Wie ist es mit privaten Veranstaltungen in der Gastronomie?

Für Veranstaltungen in der Gastronomie ist in Bayern – wie auch für den Besuch von Kino, Theater oder Museum – 2G-plus vorgeschrieben: Genesene und Geimpfte brauchen zusätzlich einen negativen Corona-Test. Ab dem 28. Dezember gilt die Zehn-Personen-Beschränkung auch für Veranstaltungen, die als "geschlossene Gesellschaft" in getrennten Räumen stattfinden. Nicht gemeint sind damit Treffen auch in größerem Kreis nur zum Essen und Trinken.

Bringt das Boostern Erleichterungen?

Geimpfte mit erhaltener Auffrischungsimpfung sind in Bayern weitgehend von Testpflichten befreit. Das heißt: In Bereichen, in denen 2G-plus gilt, müssen Geboosterte keinen negativen Test mehr vorweisen. Dies gilt ab dem 15. Tag nach der Booster-Impfung. Der Zugang zu Altenheimen und Krankenhäusern ist weiterhin nur mit einem negativen Test möglich, unabhängig vom Impfstatus.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Schweinfurt
Andreas Jungbauer
Coronavirus
Feier
Kinder und Jugendliche
Silvesternacht
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • dbuettner0815@gmail.com
    @hentinger:
    Gute Besserung für 2022 - vielleicht bringen Sie Ihren Fragendrang in den Griff!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • tommy33
    Lieber Fragen stellen statt blindlings der Herde nachmarschieren!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dbuettner0815@gmail.com
    Blindlings? Ich bin sehr gut informiert und glaube dem Querdenkergeschwurbel nicht. Fakten zählen bei Euch Quertreibern nicht und Ihr lebt in Eurer verseuchten Scheinwelt. Ist schlimm - ist aber so. Es gibt heute noch Menschen, die glauben, die Erde ist eine Scheibe. Die kannst du nicht überzeugen - und genau das ist das Problem bei euch egoistischen Quertreibern! Die Impfpflicht muss und wird kommen!!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • tommy33
    Sie meinen aber nicht zufällig mich mit „euch Quertreibern“? Ich wusste nicht dass wir uns kennen, geschweige denn schon mal miteinander gesprochen haben? Dann verstehe ich zum wiederholten Male nicht wie es wieder mal funktioniert dass Kommentatoren wider besseren Wissens andere dermaßen denunzieren dürfen ohne dass hier die Rennleitung einschreitet?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Steler06501902
    Fragen sollten schon einen gewissen Sinn ergeben und nicht nur Durchfallqaulitäten aufweisen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • JAGT_K@t-online.de
    Die Frage ist, wer blindlings anderen hinterhermarschiert!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • tommy33
    Na ich bestimmt nicht! Beispiel für Sie: Hospitalisierungsrate sagt Ihnen was? OK,…
    Ab 3 gilt Flächendeckend die 2G Regel. Wir befinden uns momentan unter 3.
    2,79 für ganz Bayern. Trotzdem gilt für Fitness, Schwimmbad, etc. 2G PLUS!
    Erklären Sie mir warum?

    Wie immer mit Quellenangabe: https://aktuell.meinestadt.de/wuerzburg
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • nkestler@aol.com
    Ganz einfach, weil die Intensivbettenbelegung zählt- und die ist in Bayern bei 648. Unter 450 gäbe es Lockerungen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    Der Indikator 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz ist ein sehr wichtiger Indikator, der von RKI-Seite regelmäßig im Lagebericht veröffentlicht und für die Lagebewertung herangezogen wird. Die Hospitalisierungsinzidenz ermöglicht die Bewertung des Auftretens schwerer COVID-19-Erkrankungen.
    Zur Steuerung von präventiven Maßnahmen ist aus fachlicher Sicht die Hospitalisierungsinzidenz nicht als alleiniger Indikator geeignet. Für eine Einschätzung der Situation ist aus fachlicher Sicht eine Kombination verschiedener Leitindikatoren und weiterer epidemiologischer Analysen erforderlich.

    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html

    Beispiel von Berlin zeigt sehr schön wie die Hospitalisierungsinzidenz durch Nachmeldungen erheblich nach oben korrigiert werden musste
    https://m.tagesspiegel.de/politik/richtwert-in-der-corona-pandemie-was-an-der-hospitalisierungsinzidenz-so-problematisch-ist/27852880.html

    Es ist davon auszugehen, daß der Wert 2, 79 in Wirklichkeit 70% höher liegt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Steler06501902
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (kenne manchen, der würde sagen, nicht Hospitalisierungsrate) auch für Bayern. Tatsächlicher Wert zwischen 4,74 und 6,62

    https://jobrac.shinyapps.io/nowcast_viz_de/
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Steler06501902
    Die Regelungen gelten bis zum 12.1.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-18

    Als Geimpfter muss man sich über bestimmte Dinge recht wenig gedanken machen. Aber ich helfe dir gerne weiter.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    "Ein maßgeblicher Grund für die wirtschaftlichen Probleme ist die geringere Auslastung der Kliniken durch die Pandemie. Jedes zweite Krankenhaus beklagt der Erhebung zufolge eine geringere Belegung als im Vorjahr.“

    Wenn man das schlampig liest und wichtiges weglässt kann man das falsch verstehen!

    "So wurden planbare Operationen abgesagt, um Behandlungskapazitäten für Corona-Erkrankte frei zu halten. Zudem sind die Behandlungszahlen insgesamt gesunken, weil Patienten aus Sorge vor einer Ansteckung nicht zum Arzt oder in die Klinik gehen."

    Lassen Sie sich impfen, dann müssen auch weniger Bettenkapazitäten freigehalten werden.

    "Es ist blöder, wenn man Corona hat."
    Ein neunjähriger Junge aus Würzburg zum Thema Corona-Impfung
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • tommy33
    "So wurden planbare Operationen abgesagt, um Behandlungskapazitäten für Corona-Erkrankte frei zu halten.“

    So ist das, wenn man Patienten/Kranke offensichtlich nach der Rendite der Behandlung aussucht um Gewinnmaximierung betreiben zu können ……
    An COVID erkrankte Menschen gab es ja wohl genug, deren Behandlung aber scheinbar nicht genug Gewinn abwirft ?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Lebenhan1965
    @ tommy33

    Sie verdrehen wieder die Tatsachen.

    Es wurden dringend nötige aber planbare Operationen verschoben, weil ungeimpfte Infizierte die Intensivbetten verstopften. Insgesamt gab es wegen den oft wochenlang zu behandelnden Covid19 Patienten weniger Fälle in den Krankenhäusern.

    Dadurch entstanden den Kliniken diese Einnahmeverluste.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Steler06501902
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Steler06501902
    Ich war ja gleich dagegen, dass ungeimpfte Covid-Patienten dazuführen müssen, dass geplante Operationen abgesagt werden.
    Dein Kommentar bezeugt mich in meiner Meinung.
    Der Dank der Ungeimpften für die Solidarität ist sehr überschaubar.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dietmar@eberth-privat.de
    Nur ein 1/3 der Krankenhäuser haben einen privaten Träger!

    "An COVID erkrankte Menschen gab es ja wohl genug, deren Behandlung aber scheinbar nicht genug Gewinn abwirft ?"

    Das ist eine gewagte These - die Sie natürlich nicht belegen können - das Krankenhäuser eine Triage nach Gewinn machen und schwer kranke Covid-Patienten ablehnen. Haben Sie solche Erfahrungen gemacht?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten