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Schweinfurt
Jahreswechsel in Schweinfurt: Die Corona-Regeln für die "Silvester-Party"
Silvester wird wieder kein rauschendes Fest. Kontaktbeschränkungen, Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen und kein Feuerwerk. So sehen die Regeln für Schweinfurt aus.
Solche Bilder, wie unser Archivbild vom Jahreswechsel auf 2017, wird es auch heuer nicht geben. Damals beobachtete unser Fotograf das Feuerwerk vom Schweinfurter Schrotturm aus. Wegen der Pandemie gilt für Silvester wie im vergangenen Jahr ein Böllerverbot.
Foto: Josef Lamber | Solche Bilder, wie unser Archivbild vom Jahreswechsel auf 2017, wird es auch heuer nicht geben. Damals beobachtete unser Fotograf das Feuerwerk vom Schweinfurter Schrotturm aus.
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:59 Uhr

Die gute Nachricht zuerst. In der Silvesternacht wird man auch heuer nicht Hund und Katze trösten und beruhigen müssen, weil es um Mitternacht kracht und böllert und die Tiere völlig verängstigt sind. Vielleicht ein kleiner Trost für die Freunde des zünftigen Silvesterfeuerwerks, die es zum Jahreswechsel gerne richtig krachen lassen. Die Corona-Welle, die nach Delta mit der Omikron-Variante ungeahnte Höhen zu erreichen droht, hat dem traditionellen Feuerzauber nun schon im zweiten Jahr einen Riegel vorgeschoben.            

Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten, nur kleine Spaß-Zündeleien und Tischfeuerwerk gibt es in manchen Geschäften. Selbst im Internet finden sich nur "Knallteufelchen" und anderes "Kleinkrachzeug" für die fröhliche Silvesterfeier, die aber sowieso heuer in vielen Haushalten ausfällt, oder im kleinen Kreis gefeiert wird. 

Für private Zusammenkünfte gelten die noch vor Weihnachten von der neuen Bundesregierung beschlossenen Kontaktbeschränkungen, die am 28. Dezember noch einmal verschärft werden. Demnach gilt die Kontaktbeschränkung auch für Geimpfte und Genesene. Es dürfen sich dann nur noch zehn Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sollen nach den bisherigen Bekanntgaben bei der Berechnung der Gesamtzahl nicht mitgerechnet werden. Sobald sich eine nicht geimpfte Person unter den Feiernden befindet, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Das bedeutet, dass sich Angehörige eines Haushaltes höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen dürfen.

Durch Allgemeinverfügung der Stadt vom November 2020, die noch in Kraft ist, ist auch heuer das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig verboten. Laut Pressemitteilung der Stadt Schweinfurt gilt dies für die Bereiche Markt, Rückertstraße bis einschließlich Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus) und für den Innenhof des Rathauses.

Damit einher geht das für den Jahreswechsel verhängte Alkoholverbot auf den öffentlichen Flächen der Innenstadt. Das Verbot des Alkoholkonsums erstreckt sich über folgende Bereiche: Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive der Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach, Karl-Georg-Krug-Promenade bis zur Höhe Am Nadelöhr.       

Für diese Promenaden, Grünflächen und Straßen gilt zusätzlich zwischen Silvester, 15 Uhr, und Neujahr, 9 Uhr, ein Verbot von Menschenansammlungen mit mehr als zehn Personen. 

Silvester-Sperrstunde in der Gastronomie entfällt

Neben diesen Regelungen und Auflagen gibt es zu Silvester auch eine, wenn auch kleine, Erleichterung. So wurde die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend geändert, dass die Sperrstunde in der Gastronomie am Silvesterabend entfällt und nicht, wie aktuell angeordnet, der Abend im Restaurant um 22 Uhr enden muss, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Stadt Schweinfurt appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die genannten Regelungen zu halten. Dies trage dazu bei, eine weitere Zuspitzung der Situation in den Krankenhäusern zu verhindern und das Personal zu entlasten.

 
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  • semistar
    In einigen Landkreisen ist die Inzidenz inzwischen ja unter die 200er Marke gesunken. Da müssten doch jetzt die ersten Lockerungen in Kraft treten.
    Kann mal jemand darüber informieren welche das wären?
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  • Steler06501902
    Es gibt aktuell in der bay. Infektionsschutzverordnung die 1.000er Inzidenz bei den Infektionen. Dann hat man einen Hotspot.
    Welche Änderungen hast du den erwartet? Seit gestern gelten wieder strenger Kontaktbeschränkungen? Ungeimpft max. 2 Personen eines anderer Haushalts, Geimpfte bis zu 10 Personen, Kinder und Jugendliche nicht mitgezählt.

    Gestern gabs einen Bericht hier in der MP.

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/neue-corona-regeln-so-duerfen-sie-noch-in-der-gaststaette-feiern-art-10706514
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